Prüfaufkleber

Benutzeravatar
Elt-Onkel
Null-Leiter
Beiträge: 7736
Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
Kontaktdaten:

Re: Prüfaufkleber

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

d.h., wenn jemand einen Baustromverteiler baut, muss er einen K2-Aufkleber zwingend anbringen ?

Warum steht Landwirtschaft bei K1 und bei K2 ?
Feuerwehr steht nirgens.

K2 bedeutet mehr als IP 43.
Damit dürften alle Betriebsmittel mit IP 67 dem genügen,
was die FUK fordert.

...
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Prüfaufkleber

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Elt-Onkel,

die DGUV Information 203-005 bezieht sich auf Betriebsmittel, die in der Hand gehalten werden. Daher muss z. B. das Akku-Ladegerät nicht diesen Anforderungen entsprechen, da es in der Ecke steht, unangetastet. Dies entbindet den Arbeitgeber aber nicht vom Erfordernis, eine Gefährdungsbeurteilung zum Ladegerä zu erstellen. Auch Staub kann für Elektronik tödlich sein. :D

Baustromverteiler hält man in der Regel nicht in der Hand. Zumindest kenne ich es so.

"Landwirtschaft" wird in der aktuellen DGUV Information 203-005 nicht aufgeführt. In der BGI 600 von 1997 finde ich es erst im Archiv. Aus meiner Sicht ist die "alte" BGI 600 eine sehr schöne Erkenntnisquelle. Dort sind es zwar "Beispiele für Einsatzbereiche", es hilft aber manchmal weiter.

In der Landwirtschaft haben wir ja die unterschiedlichsten Bereiche und sehr kreative Nutzer. Gefühlt müsste dort alles K3 sein. :D Da muss man schon genau hingucken, welche Umgebungsbedingungen anliegen. Naja, neben der Kennzeichnung auf den Geräten muss den Mitarbeitern ja auch noch mitgeteilt werden, wo K1-Bereiche und wo K2-Bereiche sind. Manchmal ist es einfacher, alles als K2 einzustufen und nur eine Art von Geräten vorzuhalten. Den Hauswirtschaftsbereich sollte man hiervon aber ausnehmen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
Elt-Onkel
Null-Leiter
Beiträge: 7736
Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
Kontaktdaten:

Re: Prüfaufkleber

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

danke für die Aufklärung.

Ich werde den umliegenden Bauern mitteilen, dass ich sie in "K3" einsortiere,
wenn sie sich sich nicht benehmen, und ihre Gerätschaften nicht
sorgfältig im Auge haben.


...
Benutzeravatar
Elt-Onkel
Null-Leiter
Beiträge: 7736
Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
Kontaktdaten:

Re: Prüfaufkleber

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
SPS hat geschrieben: Montag 27. März 2023, 18:32 Ob die Inventarnummer, den Baustelleneinsatz übersteht? Regen, Schnee, Matsch ...
Wäre ein RFID-Chip nicht besser?
Der kostet etwa 50 Cents.
Könnte man zusätzlich in einem der Stecker / Kupplungen implantieren.

Habe ich bisher noch bei keiner Baufirma gesehen.
Wäre ja auch ein rudimentärer Diebstahlschutz.
Wir denken drüber nach.


...
Antworten