Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Strom
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Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen

Etwa 6 elektr. handgeführte Geräte ( Winkelschleifer Geradeschleifer usw.) kamen aus einer Reparaturwerkstatt zu uns ins Unternehmen
als repariert zurück mit einem Prüfetikett für 4 Wochen.
Nun sollte ich die Gräte prüfen und für 6 Monate frei geben.
Gleich viel mir die Länge der Anschlusskabel ins Auge. Und siehe da, beim Nachmessen kam ich auf 5 Meter bei allen Gräten.
Ich meldete einen Mangel an allen Geräten an meinen Vorgesetzten.
Der wollte sich kundig machen und dann wieder melden.
Nach drei Tagen wurde ich von ihm angesprochen und er teilte mir mit, dass ich hier richtig liege und gab mir die Anweisung, das zu ändern.
Das habe ich dann auch erledigt.

Nun wurde ich die Tage von einem anderen Kollegen auf diese Fehler angesprochen.
Er meinte, wir wollen aber 5 Meter Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten.

Nun habe ich einige Fragen?

Warum gibt es diese max. vorgeschriebene Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten.
Was ist der Grund.?
Kann ich diese Geräte mit mehr als 4 Meter Länge freigeben mit dem Vermerk im Protokoll dass man das Kabel auf 4 Meter kürzen sollte.
Wäre das zulässig?

Mit freundlichen Grüßen

Strom/Norbert
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SPS
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Beitrag von SPS »

Hallo,
Gibt auch neue Geräte mit langer Anschlussleitung
Skill hat geschrieben:6 Meter Kabel für optimalen Bedienkomfort
https://www.skil.de/skil-6221-aa-bohrsc ... 221aa.html


Nach Anleitung Gerät nicht für den Profilsaisonellen Einsatz.
https://www.skil.de/media/catalog/produ ... EUARFA.pdf

Ob da BG regeln, andere Längen fordern?
Mit freundlichem Gruß sps
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SPS
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Beitrag von SPS »

Hallo,

Fachzeitschrift EP freien Beitragsteil aus 2016
https://www.elektropraktiker.de/nachric ... leitungen/
Typ H05RN-F bis 4 m, wenn mehr H07RN-F Angaben für Polyurethanschlauchleitung werden auch genannt.

Anwendungskategorie wird auch zur Bewertung berücksichtigt.
Mit freundlichem Gruß sps
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SPS
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Beitrag von SPS »

Gefunden DGUV Information 203-006 von 2022
DGUV Information 203-006 hat geschrieben:Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Geräteanschlussleitung auch die
Bauart H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Geräte-
norm die Bauart H07RN-F fordert.
Siehe 6.1 und 6.5
https://publikationen.dguv.de/widgets/p ... rticle/792
Mit freundlichem Gruß sps
tm90
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Beitrag von tm90 »

Moin,

wieder was gelernt, ab 4m also auf 07 achten dd1
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SPS
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Beitrag von SPS »

tm90 hat geschrieben: wieder was gelernt, ab 4m also auf 07 achten dd1
Ob dann die dickere Leitung in die Einführung passt?
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

es kommt hier auch auf die Geräteart an.

VDE 0411-1 (Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte) gibt im Abschnitt 6.11.4.3 an, dass eine Anschlussleitung nur bis 3 m lang sein darf, wenn der Stecker eine Trennfunktion hat.

Die VDE 0701-0702 bzw. VDE 0702 nennt keine maximale Länge. In der VDE 0700-1 habe ich auch keine Längenbegrenzung gefunden. Die DGUV Information 203-005 verweist auch auf mögliche Einschränkungen in Produktnormen.

Es bleibt folglich nur die Lösung, in der zugehörigen Produktnorm eine Antwort zu finden.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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SPS
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Beitrag von SPS »

Hallo Olaf dank1 , mit H07RN-F liegt man jedoch auf der sicheren Seite. Vorausgesetzt es passt.

Gibt es für jedes Gerät eine extra Produktnorm.
Also eine für Bohrmaschinen, eine für die Flex und noch eine andere für die Stichsäge?
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,

gehe mal auf die Seite vom VDE-Verlag und gebe in die Suchmaske "VDE 0700" ein. Da fällt einiges raus.

Gruß Olaf
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Elektromann
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Re: Zulässige Kabellänge bei handgeführten elektr. Geräten ???

Beitrag von Elektromann »

Hallo zusammen,

ein schwieriges Thema. Es gibt ja sogenannte Profi- Handwerker- Premiumgeräte die abweichende Kabellängen haben.
z.B. https://eshop.wuerth.de/Heissluftgeblae ... de/DE/EUR/
hier mit 5m Kabel {H05RN-F2x1,0 mm²}. Es ist dem Hersteller möglich von den Normen abzuweichen! Das ist anders als in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - hier hatten die TGL rechtlichen Charakter. Der Hersteller kann aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten und aufgrund einer gut begründeten Risikobeurteilung (plus FMEA usw.) zu anderen Lösungen kommen. Das ist jedoch heikel und erfordert große Umsicht, zumal vor Gericht die Decke ganz schnell dünn wird. Nichts desto trotz machen wir (Firma) das auch, weil wir in Bereichen arbeiten für die es keine Normen gibt oder bei denen aus wichtigen Gründen von den Normen abgewichen wird. Zu dem Eingangsbeitrag: der Prüfer vor Ort hat meist keine Möglichkeit in die erweiterten Konstruktionsunterlagen einzusehen. Er muss also die Kabellänge als falsch ansehen, wenn jedoch das Gerät von Haus aus mit einem längeren Kabel (Lieferzustand) ausgeliefert wird und so auch in der Herstellerdokumentation beschrieben ist - so kann der Prüfer bei gekennzeichneten Geräten (Treu und Glauben) davon ausgehen, dass diese Kennzeichnung i.O. ist. Problematisch wird es wenn diese Anschlussleitung beschädigt ist, eine Reparatur wäre dann nicht ohne weiteres möglich. Nur entweder original Ersatzteil des Herstellers oder ein kürzeres Kabel. Hintergrund: Eine in der Konstruktion enthaltene besondere Eigenschaft des Kabels ist evtl. nicht ersichtlich - sie stellt aber evtl. die Grundlage für die Fähigkeit dar.
Eine Vermutungsbehauptung schließt sich aus, da ja die Norm nicht angewendet wird (sic!).

inocc1
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
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