STDL KATEC ???

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Strom
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STDL KATEC ???

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen,

ich habe eine Dreifachsteckdose IP44 von KATEC aber an sonst ist auf der STDL nichts zu finden.
Kein CE-Zeichen kein GS und auch keine weiteren Angaben.
Wie soll ich hier verfahren.
Kein CE-Zeichen keine Freigabe?
Ich habe im Internet recherchiert und nicht Passendes gefunden.
Mein Kunde sagt er hätte eine Bescheinigung ?
Sicherlich werde ich die wenn er aus dem Urlaub kommt, verlangen.

Was meint Ihr?

Mit freundlichen Grüßen

Strom
tm90
Null-Leiter
Beiträge: 913
Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03

Re: STDL KATEC ???

Beitrag von tm90 »

Moin,

abwarten, was der Auftraggeber da vorlegt.
Hast du Bilder vom Produkt?
Marvie
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Registriert: Mittwoch 1. Juni 2022, 07:39

Re: STDL KATEC ???

Beitrag von Marvie »

Hat sich etwas getan in der Angelegenheit?

Ansonsten hier mal Denkanstöße:
Ist das Gerät Kennzeichnungspflichtig?
Entsprechend Richtlinie 2014/35/EU Anhang II. sind Haushaltssteckvorrichtungen nicht Kennzeichnungspflichtig! <- Dazu würde ich es vermutlich zählen (ohne es gesehen zu haben)

Ist das Gerät Kennzeichnungspflichtigso stellt das fehlen des CE Zeichens rechtlich einen Sachmangel dar!

Bezogen auf DGUV Prüfungen (generell für alle Geräte ohne CE Kennzeichen betrachtet):
Die Prüfperson kann und sollte das Gerät prüfen - dafür wird sie ja bezahlt - Es werden die Messergebnisse im Prüfprotokoll festgehalten und dort wird auch auf die erkannten Mängel (CE-Zeichen) hingewiesen.

Kommt der Prüfer zu der Einschätzung, dass ein sicherer Betrieb möglich ist wird dies mit dem Prüfprotokoll bestätigt. (das war der Auftrag der Prüfung, zu solch einer Aussage ist man verplichtet!)
Es gehört dazu aber auch der Hinweis, das das Prüfprotokoll/bestandene Wiederholungsprüfung keine Bestätigung für eine der Normkonformen Herstellung ist und auch nicht das CE-Zeichen ersetzt!

Wichtig: Wenn Die Prüfperson der meinung ist, das ein geprüftes Gerät wirklich absolut sicher ist (man hat meist nicht hinein geschaut!) gibt es keinen Grund die Prüfmarke zu verwehren. Hat die Prüfperson Bedenken, so ist dies deutlich dem Betreiber mitzuteilen. Eine Freigabe ohne Prüfmarke kann es nicht geben, wie will man eine Solche Handlung begründen? Die Prüfperson ist in ihrer Entscheidung frei - Prüfpersonen sind sind für die Prüftätigkeit Weisungsfrei gestellt!

in diesem Sinne

greets Frank
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