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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Verfasst: Freitag 15. April 2022, 20:53
von tm90
Da schwingt aber einiges an Frust mit, ich kann es aber verstehen.

Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Verfasst: Freitag 15. April 2022, 21:30
von SPS
Ja, ich stimme Jens voll zu.
Geräteprüfung würde ich als kleine Installationsfirma nicht mehr durchführen. Und an Spezialfirmen oder Hersteller verweisen.


Übertragen sollte eben auch ein Zahnarzt keine Herz OP durchführen.
Für alles ein Spezialist. Also von der Seite berechtigt.
Ich glaube, wenn alle die Normen und Gesetze 100 % anwenden, gibt es in Deutschland nicht genug Prüfer mehr, die die Voraussetzungen erfüllen.
Als Fachbetrieb nach 0701 oder 0702 zu prüfen ist eine Sache.
Nach Betriebssicherheitsverordnung prüfen, da kommt die ganze Mechanik … auch noch dazu.
Das funktioniert bei einem auf Pflegebetten geschulten Prüfer möglicherweise bei Pflegebetten. Der gleiche Prüfer ist beim Schweißgerät oft schon überfordert.
Da müssten ganze Horden von Spezialisten durch eine größere Firma zum Prüfen laufen.

Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Verfasst: Montag 18. April 2022, 10:26
von Strom
Hallo,

Sollte die CE-Kennzeichnung fehlen, so ist das Gerät auszusondern.
Gelesen im Buch "Prüfung elektrischer Geräte"
K. Bödecker, M. Lochthofen, F. Bödecker
Von Betriebsmittel ( Verlängerungskabel ist hier keine Rede).
Also ich sehe das so wie in dem Beitrag "Elektrofachkraft de"

Prüfung auf elektrische Sicherheit
Natürlich muss das neu entstandene Produkt noch auf die elektrische Sicherheit geprüft werden. Dabei ist es bei Einzelanfertigungen und Kleinserien ausreichend, eine Prüfung gemäß DIN VDE 0701-0702 durchzuführen. Daneben können noch andere Normen maßgeblich sein.

Die Herstellernormen sehen neben den sinngemäß gleichen Prüfschritten wie in der DIN VDE 0701-0702 zusätzlich zerstörende Prüfungen vor, wie z.B. eine Flammdrahtprüfung oder Schlagfestigkeitsprüfungen.

Der Prüfaufwand steht dabei in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Dennoch müssen die Produkte später den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden. Wieder einmal ist der gesunde Menschenverstand gefragt.

Diese Prüfungen sind mit allen Messwerten und Bewertungen zu dokumentieren.

Dokumentation
Danach wird die Dokumentation zusammengestellt. Bei einfachen Produkten, wie Verlängerungsleitungen, ist es ausreichend, die technische Dokumentation der verbauten Komponenten zusammenzutragen.

Ist der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht zweifelsfrei und muss für den Anwender beschrieben werden, ist eine entsprechende Kennzeichnung notwendig. Gegebenenfalls muss eine Betriebsanleitung erstellt werden.

„Nur für Indoor-Gebrauch“ als Beispiel für notwendige Kennzeichnungen für den bestimmungsgmäßen Gebrauch


Mit freundlichen Grüßen

Strom/Norbert

Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Verfasst: Montag 18. April 2022, 11:50
von E-Jens
Strom hat geschrieben: Montag 18. April 2022, 10:26 Der Prüfaufwand steht dabei in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Dennoch müssen die Produkte später den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden. Wieder einmal ist der gesunde Menschenverstand gefragt.
Hallo

leider steht dass so nicht in den Gesetzen und Verordnungen.
Was bedeutet, dass diese Vereinfachung eventuell nicht akzeptiert wird.

Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Verfasst: Montag 18. April 2022, 19:41
von Strom
Hallo ,

das sehe ich anders. Denn die Forderung nach dem Stand der Technik sagt doch, dass das Gerät auf dem neusten Stand sein sollte!
( sollte=bedingtes muss )

Mit freundlichen Grüßen

Strom/Norbert

Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Verfasst: Montag 18. April 2022, 21:05
von tm90
Strom hat geschrieben: Montag 18. April 2022, 19:41 Denn die Forderung nach dem Stand der Technik
...kann durch eine Gefährdungsbeurteilung umgangen werden.
Es ist und bleibt eine Entscheidungsfrage des Prüfers vor Ort, ob und/oder mit welchen Änderungen das Gerät bestehet.

Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Verfasst: Sonntag 8. Mai 2022, 12:19
von MOMA2

Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Verfasst: Montag 9. Mai 2022, 16:23
von IH-Elektriker
MOMA2 hat geschrieben: Sonntag 8. Mai 2022, 12:19 Link:

https://roe-gmbh.de/praxisbereich/praxi ... ndhaltung/
Der Beitrag trifft das Thema hier nicht ganz und beschreibt die Zusammenhänge bei ortsfesten Maschinen. Ist aber trotzdem lesenswert, vorausgesetzt man hat mit solchen Maschinen zu tun.

Für die übliche Handbohrmaschine oder Flex ist der Beitrag leider nicht zutreffend....