Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Strom
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Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen,

ich habe in einem Artikel gelesen, dass elektrische Geräte ohne ein CE-Zeichen vor unseren Gerichten als ein Gerät mit einem Mangel bewertet werden.
Das habe ich auch öfters bei Kunden Rückfragen zu gesperrten Geräten gesagt.
Nun wurde ich gestern von einem Kunden angesprochen wo das steht.
Leider habe ich es nicht gefunden. Habt Ihr einen Tipp, wo das steht?


Mit freundlichen Grüßen

Strom
ego11
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von ego11 »

Reden wir von nagelneuen Geräten?
Strom
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von Strom »

Hallo ego11,

also in der Regel auch über ältere, zum Beispiel Bohrmaschinen oder ältere Messgeräte.
Aktuell zum Beispiel etwa 15 Waldmann Arbeitsplatzleuchten.

Mit freundlichen Grüßen


Strom/Norbert
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SPS
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von SPS »

Kenne die Quelle nicht
https://www.it-recht-kanzlei.de/fehlend ... angel.html

Danach erst mal kein Sachmangel
Mit freundlichem Gruß sps
laut&hell
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von laut&hell »

Moin,

Ich würde es gegenüber dem Kunden so argumentieren dass er Geräte ohne CE Kennzeichen auf eigene Verantwortung einsetzt, da ja auch keine Konformitätserklärung eines Herstellers vorliegt, den man im Sinne des Produkthaftungsgesetzes im Schadensfall in Regress nehmen könnte.

Ich würde mal unterstellen, dass Sachversicherer das nicht besonders gern sehen, und der Betreiber hier von einem weiteren Einsatz absehen wird.
DBY656
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von DBY656 »

Hallo zusammen,

bei gewerblichen Einsatz kommt seit langem die Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz --> es sollte also bereits geklärt sein. schlaf1

Waldmann-Leuchten können sehr sehr alt werden bzw. sein, vor zig Jahren gab es noch kein CE. Für Bohrmaschinen im gewerblichen Einsatz können UVV-Bestimmungen gewisse Nachrüstungen erforderlich machen, unabhängig von CE.

Gruß Markus
Strom
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen,

nun dieser Link mit der CE-Kanzlei ist von 2011, also ziemlich alt. Und es geht hier um Bauprodukte, Fenster usw.
Ich habe wie schon gesagt in einem Buch gelesen das ein elektrisches Gerät ohne CE-Zeichen als ein Gerät mit Mangel
bewertet wird.
Ich werde weiter suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert/Strom
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SPS
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von SPS »

Hallo Strom,

ich hatte "News vom 19.12.2019" gelesen.
Sowie
Urteil vom 04.09.2018, Az.: 2 U 58/18
Wo steht 2011?
Mit freundlichem Gruß sps
tm90
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von tm90 »

Das ist eine klassische Prüfer-Zwickmühle.
Bei der Sichtprüfung muss das Gerät genau geprüft werden.
Grundsätzlich hast du richtig gehandelt, da immer ein vollständiges Typenschild mit allen relevanten Merkmalen vorhanden sein muss.
Wenn dies nicht vorhanden ist, kann auch ein Ersatztypenschild angefertigt und aufgeklebt werden.
Vielleicht wäre das noch ein Kompromiss?
MOMA2
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von MOMA2 »

Anregungen zum Sachverhalt:

Juristische Absicherung gegen Leistungsausschluss durch den Versicherer gegenüber dem Kunden bei Vertragsverletzungen
bei entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen z.B. Versicherungsvertrag des Kunden.

Merksatz:
Die Erbringung unserer Leistungen steht in Übereinstimmung mit den geltenden technischen Regeln.
Sollten Sie davon abweichende Verpflichtungen oder Verträge eingegangen sein, bitten wir Sie uns davon schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Merksatz Haftungseinschränkung:
Trägt die zu prüfende Sache weder ein Prüfzeichen (also den Nachweis einer erfolgten Typprüfung)
noch ein CE-Zeichen (also eine Konformitätserklärung des Herstellers)
dann übernimmt der Prüfer anteilig die Haftung für die Gesamtsicherheit des Prüflings.

Wirksamen Schutz gegen eventuelle juristische Auswirkungen einer solchen Haftung bietet die Ergänzung des Prüfprotokolls
mit dem folgenden Hinweis:

Eine Haftung für die verwendenten Materialien und die Konstruktionsprinzipien kann nicht übernommen werden,
da der Prüfling .......... weder ein Prüfzeichen, noch ein CE-Zeichen trägt.
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