Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

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Elektromann
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von Elektromann »

Hallo liebe Kollegen,
das CE Zeichen ist in erster Linie ein Hersteller-Zeichen, der Hersteller Bescheinigt damit die Konforme Herstellung zu einer benannten EU Richtlinie. Wie viele Prüfer unter Euch schon gemerkt haben, es gibt auch Prüflinge die ein CE Zeichen tragen und dennoch nicht ok sind. Aus dieser Tatsache kann nun schon geschlossen werden, dass ein Umkehrschluss nicht unbedingt zulässig ist. Also: Wenn ein Gerät, das eine CE Kennzeichnung tragen müsste (Herstellungsdatum) kein CE Zeichen trägt, so ist das tatsächlich ein Mangel. Ein Gerät das ein CE Zeichen trägt muss im gewerblichen Bereich auch eine Prüfung durchlaufen haben (z.B. DGUV V3), dies kommt aus der BetriebSichV und anderen Nebenbedingungen, z.B. interner Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Aus den oben genannten Dingen der Schluss" Alles nicht so einfach" es muss eine differenzierte Betrachtung durchgeführt werden, ein Mangel wäre auch eine falsche oder nicht begründete CE Kennzeichnung.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
MOMA2
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von MOMA2 »

SPS schrieb: Wie ist die Kurzfassung....

Eine fehlende CE-Kennzeichnung bei einem elektrischen Betriebsmittel ist kein technischer Mangel,
sondern zunächst einmal als ein rechtliches Problem anzusehen.

Link: FB Haifischbecken CE-Kennzeichen
https://www.elektro.net/file/show/76417 ... 21_LOW.pdf
Strom
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen,
ein CE-Zeichen
also das CE-Zeichen gibt es nun seid 1994. Daraus folgend sind alle elektr. Geräte ohne ein CE-Zeichen 28 Jahre alt oder älter.
Wo ist den da der Stand der Technik, Wiederanlaufschutz, Schnellbremse usw.
Ich denke, dass die Betriebssicherheitsverordnung doch klar und deutlich die Forderung stellt und ich vertrete das auch so beim Kunde.
Sicherlich trifft das bei geringen Anschaffungskosten auf keine Probleme.
Aber bei Geräten mit Anschaffungskosten über 1000 € ist das schon etwas anderes.
Nun habe ich hier in dem Unternehmen den Vorteil, dass die VEFK ein kluger Mann ist.
Er hat das in der Unterweisung für die Mitarbeiter so aufgenommen dass Geräte ohne CE-Zeichen
nicht benutzt werden dürfen.


Mit freundlichen Grüßen

Strom/Norbert
E-Jens
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von E-Jens »

Geräte ohne ein CE-Zeichen 28 Jahre alt oder älter.
oder Eigenbau,
oder Import von außerhalb Europa
oder vergessen.
Gruß Jens
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Elektromann
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von Elektromann »

E-Jens hat geschrieben: Donnerstag 14. April 2022, 20:22
Geräte ohne ein CE-Zeichen 28 Jahre alt oder älter.
oder Eigenbau,
Ich häng hier mal den CE Fuzzi und Klugscheißer raus richt1 auch bei Eigenbau-Geräten musst Du ein CE Konformitätsverfahren durchführen. Machen wir (in der Firma) auch, schon lange und geht nicht anders. Weil nach Zusammenbau will man das "Ding" ja benutzen = Inverkehrbringen= CE Kennzeichnung vorgeschrieben...
Die Gute Nachricht: Man gewöhnt sich mit der Zeit daran NN1
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tm90
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von tm90 »

Gilt das auch im Schaltschrankbau bzw. bei Verteilungen? Ich dachte, wenn alle verwendeten Geräte ein CE Kennzeichen haben, kann man auf die zusätzliche CE Prüfung verzichten, da nur zugelassene Teile verwendet wurden
E-Jens
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von E-Jens »

Ja das gilt auch im Schaltschrankbau.
Also immer!
Gruß Jens
MOMA2
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von MOMA2 »

Zum Sachverhalt Auszug aus de-Ausgabe 9.2017, Betrieb von Altgeräten ohne CE-Kennzeichnung von M. Klar

Altgeräte die vor Inkrafttreten des ProdSG/GPSG in Verkehr gebracht wurden und nicht wesentlich verändert wurden,
dürfen auch ohne CE-Kennzeichnung weiterbetrieben werden,
wenn sie den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung genügen.
Damit dürfen Geräte, die messtechnisch in Ordnung und auch sonst sicher sind, weiter betrieben werden.
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Elektromann
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von Elektromann »

MOMA2 hat geschrieben: Freitag 15. April 2022, 09:47 Zum Sachverhalt Auszug aus de-Ausgabe 9.2017, Betrieb von Altgeräten ohne CE-Kennzeichnung von M. Klar

Altgeräte die vor Inkrafttreten des ProdSG/GPSG in Verkehr gebracht wurden und nicht wesentlich verändert wurden,
dürfen auch ohne CE-Kennzeichnung weiterbetrieben werden,
wenn sie den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung genügen.
Damit dürfen Geräte, die messtechnisch in Ordnung und auch sonst sicher sind, weiter betrieben werden.
Das stimmt! Es ist nur manchmal schwer festzustellen, OB die Produkte wesentlich verändert wurden. Die älteste Maschine bei der wir -nachträglich- eine CE Konformitätsbewertung durchgeführt haben, auf ausdrücklichen Wunsch und Forderung des Kunden, war über 100 Jahre alt... Meist sind es aber Anlagen aus den 70er / 80er Jahren... In verschiedenen Fällen wollen Kunden das auch -obwohl keine wesentliche Veränderung vorliegt. Da gibt es bei Maschinen und Anlagen eben auch Geld-Argumente.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
E-Jens
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

nun habe ich den von MOMA2 angehängten Beitrag gelesen. https://www.elektro.net/file/show/76417 ... 21_LOW.pdf Ich kannte diesen schon. Und trotzdem kommt mir beim Lesen wieder die Galle hoch.
Der Beitrag zeigt meiner Meinung nach auf ein riesiges Problem des Elektrohandwerks. Viele Elektriker verstehen sich als erstes als Handwerker. So werden sie auch vom Kunden und vom Vorgesetzten gesehen. Das Verständnis ist dementsprechend meistens recht gering, wenn ein Produkt, welches handwerklich völlig in Ordnung ist, aufgrund einer Formalie nicht genutzt werden darf.
Ein ganz typisches Beispiel ist die von einem Fachmann montierte Verlängerungsleitung. Diese ist oftmals um ein vielfaches besser, als das Ding vom Grabbeltisch. Nur die selbstgebaute Verlängerungsleitung entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen und darf deswegen nicht genutzt werden. Dazu noch eine Beitrag https://www.elektrofachkraft.de/sichere ... m-zubehoer
Dieser rechtlichen Rahmen, macht es den Elektrikern im Handwerk sehr schwer, ich würde sogar sagen unmöglich wirtschaftlich zu arbeiten. Wer den rechtlichen Rahmen erfüllt, existiert als Handwerker nicht mehr lange, weil er viel zu teuer ist. Oder als Mitarbeiter der sich ständig beim Chef unbeliebt macht….
Auch das Nachrüsten von Schaltgeräten in Verteilungen z.B. für eine Ladestation für das Elekto-Vehicle ist bei Einhaltung des rechtlichen Rahmens nicht mehr wirtschaftlich durchführbar.
Es wird zusätzlich eine neue Konformitätserklärung mit CE Kennzeichnung des Verteilers und eine Verlustwärmeberechnung notwendig. Wenn du dann den Preis sagst, lädt der Kunde mit dem Notladekabel an der 230 V oder der 400 V CEE Steckdose bis in alle Ewigkeit.

Ja, wir haben Handwerkermangel.
Auch die Unternehmensnachfolge bei Handwerksbetrieben möchte sich kaum einer antun.
Warum wohl?
Gruß Jens
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