Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

E-Jens
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

was machst du mit einer Verlängerungsleitung? Eine CE Kennzeichnung ist dort bestenfalls auf einem kleine Zettel, der als erstes verschwindet.
Gruß Jens
Strom
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen,

Wenn Bedenken bestehen, dann sollte es auch nicht mehr zur Anwendung kommen und weder die Freigabe noch die Prüfmarke erhalten.
Dass muss dem Betreiber auch so eindeutig gesagt werden. Freigabe Ja Prüfmarke Nein, eine derartige Aussage wäre wohl nicht zu begründen
und zudem das Ende unserer Existenzberechtigung als Elektrofachkräfte. K.Bödecker

Das denke ich ist wohl der richtige Weg.
Aber man trifft da auch oft auf ein gewisses Unverständnis.
Zumindest geht es mir so.

Mit freundlichen Grüßen

Strom/Norbert
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SPS
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von SPS »

Hallo Strom,
Wenn Bedenken bestehen, dann sollte es auch nicht mehr zur Anwendung kommen und weder die Freigabe noch die Prüfmarke erhalten.
Dass muss dem Betreiber auch so eindeutig gesagt werden. Freigabe Ja Prüfmarke Nein, eine derartige Aussage wäre wohl nicht zu begründen
und zudem das Ende unserer Existenzberechtigung als Elektrofachkräfte. K.Bödecker
war das ein Zitat von K.Bödecker?
Quelle? Hast du das Buch aus dem Link?
Mit freundlichem Gruß sps
tm90
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von tm90 »

E-Jens hat geschrieben: Samstag 9. April 2022, 17:55 Hallo,

was machst du mit einer Verlängerungsleitung? Eine CE Kennzeichnung ist dort bestenfalls auf einem kleine Zettel, der als erstes verschwindet.
Auf dem Stecker und auf der Kupplung müsste sich ein CE Zeichen befinden und die Leitung, sobald harmonisiert, sollte beschriftet sein. Da Geräte aus vielen unterschiedlichen Elementen besteht, muss ein CE Zeichen als Nachweis für alles drauf, vom Schaltkreis bis zum Gehäuse.
ego11
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von ego11 »

Und seit wann ist dies der Fall?
Und was macht das Gerät gefährlich, wenn dieses Zeichenfehlt/abgefallen ist?

Und noch ketzericher: Was macht es sicherer das der China-Mann dir dar per selbsterklärung was "garantiert" wenn er das da drauf pappt?

Dieses CE-Zeichen wird in meinen Augen völlig überbewertet!

Erkennbar daran wenn Kunden bzw. Einrichtungen von "CE-geprüft" sprechen....
tm90
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von tm90 »

ego11 hat geschrieben: Sonntag 10. April 2022, 08:15 Und seit wann ist dies der Fall?
Und was macht das Gerät gefährlich, wenn dieses Zeichenfehlt/abgefallen ist?

Und noch ketzericher: Was macht es sicherer das der China-Mann dir dar per selbsterklärung was "garantiert" wenn er das da drauf pappt?

Dieses CE-Zeichen wird in meinen Augen völlig überbewertet!

Erkennbar daran wenn Kunden bzw. Einrichtungen von "CE-geprüft" sprechen....
Seitdem die BetrSichV in Kraft getreten ist und damit §5 Absatz 3.

Das macht das Gerät nicht gefährlicher oder ungefährlicher, genauso wie eine Prüfmarke das Gerät nicht sicherer macht. Ist ja auch nur eine Momentaufnahme. Aber es sollte vorhanden sein, wenn es im europäischem Raum verkauft wird. Selbst auf Brennholz habe ich das schon gesehen.

Dafür gibt es das europäische Meldesystem RAPEX, da werden solche schwarzen Schafe immer wieder rausgezogen.

Überbewertet würde ich nicht sagen, da doch immer wieder auch in DE Geräte mit Blei, PCB oder anderen tollen Sachen im Gehäuse verkauft werden oder einfache Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie fehlen.

Am Ende muss der Prüfer entscheiden.
E-Jens
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von E-Jens »

Hallo tm90,
Seitdem die BetrSichV in Kraft getreten ist und damit §5 Absatz 3.
Was meinst du es genau. Von CE Kennzeichnung steht da nichts.
Gruß Jens
tm90
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von tm90 »

Hier habe ich auch noch eine interessante Seite zum Thema gefunden:

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/ko ... 0002&type=

Im Absatz 3 steht der Satz:
Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten.

Das CE Kennzeichen wurde in nationales Recht umgesetzt und ist deshalb in DE gültig.

https://www.ihk-niederbayern.de/beratun ... ng-4201834
MOMA2
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von MOMA2 »

Informationsbroschüre (Fehlende CE-Kennzeichnung) abrufbar unter folgenden Link:

https://mebedo-ac.de/literaturverzeichnis/
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SPS
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Re: Geräte ohne CE-Zeichen "Gilt als Mangel bei Gericht"?

Beitrag von SPS »

Hallo, dank1 MOMA2 für den Link
PDF muss erst angefordert werden ... Dauert dann noch.

Wie ist die Kurzfassung? Mangel ja oder nein ?
Mit freundlichem Gruß sps
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