Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Strom
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Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Beitrag von Strom »

Hallo und Guten Tag,


nun prüfen wir Heizlüfter in der Industrie und ich frage mich wie das mit dem Umfall- und Überhitzungsschutz ist.
Bisher haben wir Heizlüfter ohne Umfallschutz gesperrt ( DGUV 3 Prüfung ). Geräte bis ca. 2KWh.
Jetzt ist meine Frage ob hier der Überhitzungsschutz laut Norm ausreicht und sollte ich das mit dem Überhitzungsschutz bei jedem Heizer testen.

Gerne erwarte ich eure Antwort.


Mit freundlichen Grüßen


Strom
Fabi aus Berlin
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Re: Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Beitrag von Fabi aus Berlin »

Hallo
Ich lasse grundsätzlich alle Heizlüfter ohne Umfallschutz durchfalen. Den Überhitzungsschutz habe ich nicht getestet aber ich wackle mit den Geräten, um zu hören ob etwas locker ist. Anschließend kommt der Funktionstest. Bei Wasserkochern prüfe ich gelegentlich den Überhitzungsschutz.

Vg

FABI
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mikmik
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Re: Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Beitrag von mikmik »

Ich hänge mich mal mit einer Frage ran: Dieser abschaltende Kippschutz/Umfallschutz ist bei Heizlüftern und sonstigen Elektroheizungen sehr sinnvoll, keine Frage.

Aber, gibt es normativ eine Nachrüstpflicht für im Bestand befindliche Heizgeräte ohne Kippschutz, oder warum werden Heizgeräte, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens allen Normen entsprochen haben bei einer Wiederholungsprüfung pauschal aufgrund fehlenden Kippschutzes gesperrt?

Gibt es überhaupt eine Produktnorm, die diesen schaltenden Kippschutz/Umfallschutz vorsieht? Also, ich kann da auf die Schnelle nichts finden, auch nicht in der DIN EN 60335-2-30 VDE 0700-30, merkwürdig.
Strom
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Re: Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Beitrag von Strom »

Hallo mikmik,


ich habe das hier vom Kunden als zusätzliche Vorgabe zur DGUV 3 Prüfung in dessen Unternehmen erhalten.
Bisher habe ich in den Büros auch die Heizlüfter ohne Kipp - oder Umfallschutz gesperrt.
Das ist natürlich dem Brandschutz geschuldet bzw. dem Versicherungsschutz.
Sicherlich ist es auch das oft die Gebrauchsanweisungen für die gekauften Heizlüfter
nicht gelesen werden. Ich habe das heute gerade wieder beim Kunden praktiziert,
und prompt wurden 7 Geräte gesperrt. Die sind für den kommerzzielen Bereich nicht
zugelassen. Aber die Gebrauchsanweisungen wurde nicht gelesen.
Es wird einfach eingekauft.
In einigen Unternehmen ist deshalb der Einkauf nur unter Rücksprache mit der Technischen Abteilung genehmigt.
Ein Heizlüfter ist nicht sehr teuer aber ein Brand jedoch erheblich teurer.

Ich denke dass dieser Kippschutz sich aus der Brandschutzverordnung ergibt.
Eine genaue Vorschrift oder Norm habe auch nicht .
Vielleicht kann uns einer weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Strom
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mikmik
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Re: Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Beitrag von mikmik »

Strom hat geschrieben: Montag 30. August 2021, 15:53 Ich denke dass dieser Kippschutz sich aus der Brandschutzverordnung ergibt.
Eine genaue Vorschrift oder Norm habe auch nicht .
Gut, du hast eine Anweisung der VEFK, sämtliche Geräte ohne Kippschutz zu sperren - dann ist es eindeutig und Werksnorm. Aber auch außerhalb solcher Kundenwünsche werden pauschal alle Geräte ohne Kippschutz gesperrt? Dass sich ein Kippschutz für Heizlüfter aus den Brandschutzordnungen der Länder ergibt, lässt sich konkret nicht nachweisen, genaue Vorschriften und Normen geschwiege denn eine Nachrüstpflicht sind auch nicht bekannt. Genausogut könnte ich sämtliche elektrische Anlagen ohne RCD oder solche mit TN-C-System (die zum Zeitpunkt der Errichtung den Normen entsprochen haben) pauschal sperren, denn dafür gibt es auch nicht von der Hand zu weisende Gründe den Brand- und Personenschutz betreffend.

Sämtliche Steckernetzteile von Smartphones oder Laptops dürften vom jeweiligen Hersteller nicht für den gewerblichen Bereich explizit freigegeben sein. Diese Geräte pauschal zu sperren, geht an der Realität vorbei. Ich glaube schon, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung auch für den privaten Bereich vorgesehene Haushaltsgeräte für gewerbliche Bereiche Anwendung finden dürfen. Es ist eine Frage der Benutzungshäufigkeit und Umgebung. Beispiele: Geschirrspülmaschine, Mikrowelle, Kaffeemaschine für Filterkaffee, Kochendwassergeärte in Teeküchen.

Mir greift das "Gebrauchsanleitung nicht gelesen - für gewerblich nicht zugelassen" ein bisschen zu kurz. Vielleicht einigen wir uns auf "Gefährdungsbeurteilung vor Einkauf der Geräte verpennt", das ist wohl das Grundübel.
Strom
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Re: Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Beitrag von Strom »

Hallo mikmik,


die Angelegenheit ist etwas schwieriger als es aussieht.
Bei einem Kunden in Reutlingen stand das in dem Brandschutzkonzept.
Nun sollte man das vorher lesen??

Also bei einigen Kunden finde ich die Geräte mit dem Umfallschutz.

Nun die Heizlüfter 15 KW habe ich nicht gesperrt, die sind zur industriellen Nutzung gedacht.

Also ich denke dass hier wieder einmal GMV eine Rolle spielt.
Natürlich wäre es gut die Brand-Versicherungspolice des Unternehmens einmal in Ruhe zu lesen.
Und die Brandschutzordnung da stehen einige interessante Dinge drin.

Mit freundlichen Grüßen


Strom
IH-Elektriker
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Re: Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Beitrag von IH-Elektriker »

mikmik hat geschrieben: Montag 30. August 2021, 17:03 Gut, du hast eine Anweisung der VEFK, sämtliche Geräte ohne Kippschutz zu sperren - dann ist es eindeutig und Werksnorm. Aber auch außerhalb solcher Kundenwünsche werden pauschal alle Geräte ohne Kippschutz gesperrt? Dass sich ein Kippschutz für Heizlüfter aus den Brandschutzordnungen der Länder ergibt, lässt sich konkret nicht nachweisen, genaue Vorschriften und Normen geschwiege denn eine Nachrüstpflicht sind auch nicht bekannt.
Das ist das Problem einiger Prüfer sich vollumfänglich für jegliche Art der "Sicherheit" verantwortlich (und tlw. auch fachkundig) zu "fühlen" und dementsprechend auch andere als elektrische Mängel zu bemängeln bzw. Geräte mit anderen als elektrische Mängel zu sperren.

Dabei bedarf es einigem "Fingerspritzengefühl" und eine angepasste und mit dem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber abgestimmte Vorgehensweise. Wenn die VEFK oder der Unternehmer sagt das der Prüfer bspw. Heizlüfter ohne Umkippschutz sperren soll dann ist das ganz klar geregelt - oder wenn eine Anweisung kommt bspw. auch auf Abnutzung und andere Beschädigungen an Geräten zu achten.

Gibt es solche Anweisungen nicht dann kann der Prüfer meiner Meinung nach allerhöchstens auf solche Mängel hinweisen, aber nicht deswegen Geräte einfach sperren und außer Betrieb nehmen. Also quasi sagen "Gerät XYZ ist augenscheinlich defekt und nicht mehr sicher nutzbar" oder "Gerät ABC hat sicherheitstechnische Defizite" oder "laut Anleitung ist Gerät DEF nicht geeignet für den Einsatzzweck" und nicht einfach (dauerhaft) sperren.
Strom
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Re: Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Beitrag von Strom »

Hallo IH-Elektriker,

ja, ich habe die Anweisung in Schriftform vor Beginn der Prüfung ( Geräte ohne Kippschutz zu sperren ) ) erhalten und halte diese auch für richtig.
Sicherlich ist es eine Gradwanderung mit einigen Geräten die wir prüfen und es ist nicht immer leicht es den
Betroffenen zu erklären. Aber um nur Etiketten zu kleben ist auch nicht unsere Aufgabe.


Mit freundlichen Grüßen

Strom
IH-Elektriker
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Re: Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Beitrag von IH-Elektriker »

Strom hat geschrieben: Dienstag 31. August 2021, 18:32 Aber um nur Etiketten zu kleben ist auch nicht unsere Aufgabe.
Das ist selbstverständlich. Aber es muss ganz einfach Grenzen geben wie weit die Befugnisse von Prüfern gehen. Manche Prüfer sind jedoch so eifrig das sie meinen das komplette Gebiet der Arbeitssicherheit allumfassend zu beherrschen. Das geht dann meist ganz klar schief außer der Prüfer hat eine umfangreiche Zusatzausbildung.

Um sowas geht es mir, nicht darum sinnvolle Prüfungen durchzuziehen....
Olaf S-H
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Re: Heizlüfter 9-20 KW Umfallschutz ???

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Strom,

der Heizlüfter ist ein Arbeitsmittel. Also ist die BetrSichV anzuwenden.

Es muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Diese muss gem. § 3 (7) den Stand der Technik berücksichtigen. Wenn diese GeBe nun ergibt, dass ein Kippschutz erforderlich ist, dann muss es so umgesetzt werden. Dies kann die Grundlage der Vorgabe des Auftraggebers sein.

Die Funktionsprüfung des Überhitzungsschutzes ergibt sich aus VDE 0702, Abschnitt 5.9 (Produktnorm, Herstellervorgabe, Entscheidung einer EFK). Also auch wieder Sichtung der Unterlagen und GeBe.

Wie so oft: Keine klaren Vorgaben sondern viel Festlegungsbedarf.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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