Wiederanlaufschutz fehlt (Flex) / Nutzung doch möglich ???

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Tobi P.
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Re: Wiederanlaufschutz fehlt (Flex) / Nutzung doch möglich ???

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

kleine Anmerkung aus meiner Praxiserfahrung: Bevor man irgendeine Maschine einschaltet sollte man erst mal sein Gehirn einschalten. Das ganze Arbeitsschutzwischiwaschi heutzutage führt nämlich dummerweise dazu dass genau dieser Punkt immer weiter vernachlässigt wird "weil da sind soviele Sicherheitseinrichtungen dran, da kann mir ja gar nichts mehr passieren!".
Und dass trotz aller möglichen und unmöglichen Sicherheitsvorkehrungen immer Unfälle passieren werden wenn irgendwo gearbeitet wird lässt sich nicht verhindern. Wir hatten gerade erst am Samstag einen Unfall mit einer Flex der durch keine Betriebsanweisung, Unterweisung oder PSA der Welt hätte verhindert werden können - der passierte nämlich nicht wegen fehlender PSA oder Unachtsamkeit sondern aufgrund der PSA (schlagartig fehlende Sicht durch beschlagende Schutzbrille).


Gruß Tobi (dessen Metallbude bei Arbeitsschützern wahrscheinlich zu mehreren Herzinfarkten gleichzeitg führen würde)
Probator
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Re: Wiederanlaufschutz fehlt (Flex) / Nutzung doch möglich ???

Beitrag von Probator »

Mit dieser "Argumentation" könnte man alle Sicherheitseinrichtungen abschaffen.

[*] Zweihandschaltung an der Presse? Braucht man nicht. Wenn der erste reingefasst hat, werden die anderen sich das schon merken!
[*] Abdeckplatten vor Schukosteckdosen? Wozu? Die Leute sollen mal wieder merken, dass Strom weh tut!
[*] Schutztür vor dem Robotor? Bau mal ab, die Leute fühlen sich sonst noch sicher!
[*] Fußgänger-Notbremsassisten am Auto? Lass mal, sonst latschen die Fußgänger noch mehr über die Straße!

Und beim zweiten Absatz geh ich mal davon aus, dass du damit nicht sagen willst, dass man lieber keine Schutzbrille beim Flexen tragen sollte. So hört es sich irgendwie an...
E-Jens
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Re: Wiederanlaufschutz fehlt (Flex) / Nutzung doch möglich ???

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

mein Eindruck ist, dass viele Menschen Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich ablehnen.
Beim ersten Ansprechen dieser Sicherheitsvorkehrung wird sofort überlegt, wie diese abgeschaltet oder überbrückt werden kann. Der Gedanke, dass gerade ein gefährlicher Fehler anliegt kommt nicht. Das geht manchmal sogar lange gut, manchmal auch nicht.
Gruß Jens
ego11
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Re: Wiederanlaufschutz fehlt (Flex) / Nutzung doch möglich ???

Beitrag von ego11 »

Nein, das siehst du falsch.
Ich denke das Problem ist hier eher die frage:
Gibt es eine Nachrüstpflicht dieses Wiederanlaufschutzes, oder nicht?
Wenn nicht, ist es nicht Aufgabe des Prüfers, ansonsten völlig Intakte Winkelschleifer(die wahrscheinlich den zur Heilung des Problems neu angeschafften Nachfolger Problemlos überleben könnten!) auszusondern.
E-Jens
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Re: Wiederanlaufschutz fehlt (Flex) / Nutzung doch möglich ???

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

die Entscheidung über die Nutzung soll doch der Betreiber treffen. mm:1
Einfach den fehlenden Wiederanlaufschutz im Protokoll vermerken.
Gruß Jens
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Tobi P.
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Re: Wiederanlaufschutz fehlt (Flex) / Nutzung doch möglich ???

Beitrag von Tobi P. »

Moin,
Probator hat geschrieben: Mittwoch 12. Mai 2021, 22:57 Und beim zweiten Absatz geh ich mal davon aus, dass du damit nicht sagen willst, dass man lieber keine Schutzbrille beim Flexen tragen sollte.
ööhm doch, genau das will ich damit sagen. Schutzbrillen beim flexen (vor allem die einfache Ausführung, also keine Korbbrillen) sind so ziemlich das sinnloseste überhaupt. Bei der einfachen Ausführung können sich je nach Arbeitssituation und Winkel trotz Brille Materialpartikel ins Auge verirren, bei beiden Ausführungen (normal/Korbbrille) ist der Rest des Gesichtsfelds vollkommen ungeschützt. Deshalb kapiere ich nicht warum beim flexen eigentlich so gut wie niemand Vollvisiere verwendet. Darunter lässt sich sogar problemlos eine Atemschutzmaske tragen was beim flexen bestimmter Materialien obligatorisch ist. Deswegen Schutzbrille nein, Vollvisier ja.

Im übrigen bin ich nicht gegen Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsschutz. Ansonsten hätte ich den Bereich Arbeitsschutz in unserer Firma nicht mit aufgebaut. Aber ich bin gegen die Einstellung bestimmter Leute die aus dem Thema schon fast eine Religion gemacht haben - und wehe du bist ungläubig oder stellst die 1000000 Gebote in Frage. Sicherheitseinweisung für ein Autogenschweissgerät, eine Kreissäge, Lichtvorhang für den Gefahrenbereich an der Schlagschere oder der Abkantpresse - keine Frage, da brauchen wir nicht drüber reden. Aber wenn mir jemand ernsthaft eine Unterweisung für den Gebrauch eines Hammers oder eines Seitenschneiders geben will lach ich den aus und lass ihn stehen. Absturzsicherung mit Falldämpfer bei 2m Arbeitshöhe? Völliger Schwachsinn - wenn der Falldämpfer aufreisst und sich auf volle Länge ausdehnt knall ich trotzdem auf den Boden. Manche Dinge sind sinnvoll und nötig - aber andere Dinge sind so dermassen absurd dass man direkt sieht dass derjenige der sich das ausgedacht hat eigentlich keine Ahnung von dem Thema hat. Wird dann aber trotzdem umgesetzt - ist ja Arbeitsschutz bravo1

Und was den fehlenden Wiederanlaufschutz betrifft: Das Gerät ist ansonsten in Ordnung und entspricht den Vorschriften zur Zeit des Inverkehrbringens? Dann würde ich da einen großen, fetten Aufkleber "Achtung, kein Wiederanlaufschutz nach Netzausfall" draufpappen und gut.


Gruß Tobi
Olaf S-H
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Re: Wiederanlaufschutz fehlt (Flex) / Nutzung doch möglich ???

Beitrag von Olaf S-H »

ego11 hat geschrieben: Donnerstag 13. Mai 2021, 08:18 ... Gibt es eine Nachrüstpflicht dieses Wiederanlaufschutzes, oder nicht? ...
Moin ego,

wie wäre es mit BetrSichV § 8 (2)?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Re: Wiederanlaufschutz fehlt (Flex) / Nutzung doch möglich ???

Beitrag von Olaf S-H »

Strom hat geschrieben: Dienstag 11. Mai 2021, 18:06 ... Ich könnte dem Kunden eine Weiterbenutzung der Geräte mit der Auflage, Betrieb
nur mit PRCD`S erlauben? ...
Moin Strom,

der Arbeitsgeber ist für den sicheren Betrieb zuständig - nicht Du. Er muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, er muss die Beschäftigten unterweisen, er muss regeln, wie ein solches Arbeitsmittel verwendet werden darf.

Du kannst ihm gerne einen Tip mit den PRCD-S geben. "Erlauben" kannst Du hier aber nichts. Der übliche Weg ist eine Betriebsanweisung zur Nutzung eines PRCD-S oder die Umrüstung. Die Umrüstung (technische Maßnahme) ist der Betriebsanweisung (organisatorische Maßnahme) vorzuziehen.

Gruß Olaf
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