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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Verfasst: Freitag 9. Oktober 2020, 13:55
von DBY656
Elo-Ocho hat geschrieben: Freitag 9. Oktober 2020, 10:23 ...

Und für den Rest steht doch Dein AG gerade, sonst müssten wir uns ja alle "Diensthaftpflicht"-Versichern, schließlich passieren genug Fehler, für die das Monatsendgeld nicht reichen würde.

Ocho
Hallo Ocho,
leider ist das genau nicht der Fall!

Für einfache Fahrlässigkeit haftet man als Angestellter nicht, dieses "einfache" tritt aber gerade bei einer vEFK extrem selten auf. Wird die Grenze zu einer Straftat hin überschritten, ein Verstoß gegen die DGUV kann da ausreichen, haftet man selbst dafür in unbegrenzter Höhe.

Eine Rechtsschutzversicherung über den AG, welche Anwalt- und Gerichtskosten übernimmt, ist zulässig und möglich.

Gruß Markus

Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Verfasst: Sonntag 11. Oktober 2020, 18:08
von Eupen
Somit ist die Stelle als vEFK eine der undankbarsten Positionen, die im Elektrobereich zu vergeben sind...