Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

E-Jens
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

die Frage nach den Konsequenzen von ausgelassenen Erstprüfungen kann nicht pauschal beantwortet werden. Die grobe Richtung zeigen §22 und §23 der BetrSichV. Dabei wird der Arbeitgeber vorrangig beansprucht. Dieser wird versuchen die Konsequenzen weiterzugeben.
Gruß Jens
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SPS
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von SPS »

Eupen hat geschrieben: Montag 5. Oktober 2020, 20:46

Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden.[/i]
Hallo
ich habe noch nie bei CE ...ein Protokoll gesehen was wie Geprüft wurde.
Keine Messwerte ..., sondern nur eine Bestätigung das Gerät entspricht den Normen.


Hier ein sehr alter Beitrag der die Erstprüfung etwas einfacher sieht. Leider von 2005. Jedoch einige auch heute sinnvolle Punkte.
Normen haben sich jedoch geändert.
https://www.elektropraktiker.de/ep-2005 ... dc21e0c1d8

Etwas neuer von 2018
https://www.sifa-sibe.de/sicherheitsing ... itsmittel/
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Markus Klar EABCon-Ingenieurbüro, Greiz hat geschrieben: Dagegen lassen folgende Vorschriften ein Absehen von der Erstprüfung zu:
§3 Abs. 4 BetrSichV: Vertrauen auf die vom Hersteller gelieferten Informationen
§5 Abs. 4 DGUV-Vorschrift 3: Vorliegen einer Herstellererklärung

In die §5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV-Vorschrift 3: selber gesehen. Hoffe, das ist die neuste
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Do ... cationFile
DGUV-Vorschrift 3 hat geschrieben:(4)Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Das steht dann auch in der neuen DGUV Information 203-071 von 2020. Anhang A Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
https://publikationen.dguv.de/widgets/p ... rticle/787
Da finden sich viele von dir aufgeführten Punkte
Ohne Messwerte ist das für mich immer noch ein Glücksspiel
Mit freundlichem Gruß sps
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Spannungsfall
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von Spannungsfall »

Ist zwar schon etwas älter, aber es kommt immer wieder zu Rückrufen, auch bei renommierten Herstellern...
_sicherheitshinweis_bachmann_387.172.pdf
(164.64 KiB) 318-mal heruntergeladen
:rolleyes:Wer zuletzt lacht, hat es vielleicht nur zu spät gerafft! :rolleyes:
IH-Elektriker
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von IH-Elektriker »

Im Zusammenhang mit dem Thema "Erstprüfung" muss ich immer an einen Vorfall bei der DB denken. Dort wurden Dreifach-Steckdosenleisten zu einem unschlagbar günstigen Preis beschafft. Nicht nur eine Hand voll, sondern gleich in großem Umfang.

Irgend ein Einkäufer hat da einen Spitzen-Deal ausgehandelt..... Aber nur auf den ersten Blick.

Wie sich heraus stellte hat der fernöstliche Hersteller der Steckdosen einen Schutzleiter für reine Kupferverschwendung gehalten und ihn daher wegrationalisiert (funktioniert auch ohne) und den Leiterquerschnitt der aktiven Leiter auf geringstmöglichen Querschnitt reduziert.

Die Steckdosen waren somit absolut lebens- und brandgefährlich, sahen äußerlich aber völlig normal aus. Ohne eine Erstprüfung wären diese Dreifachsteckdosen erst dann aufgefallen wenn deswegen entweder ein Mitarbeiter umgefallen oder ein Büro abgebrannt wäre....

Schon alleine aus solchen Gründen ist für mich eine Erstprüfung absolute Pflicht.

Ausnahmen kann man bei entsprechenden Zulieferern machen die nachweislich ein entsprechendes QS-/QM-System haben und wo von gleichbleibender Qualität der Produkte auszugehen ist, bspw. wenn ich PCs und/oder Laptops von Markenherstellern über bekannte und zuverlässige Distributionswege beziehe. Wobei es auch bei denen zu Problemen kommen kann, siehe die große Rückrufaktion von Netzleitungen bei HP vor einigen Jahren.
DBY656
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von DBY656 »

Hallo zusammen,

wie groß ist der Unterschied an Aufwand zwischen der reinen Erfassung der neuen Betriebsmittel und der Erfassung mit zusätzlicher Erstprüfung?

Hierbei nicht vergessen: Arbeitsanweisung / Gefährdungsbeurteilung für das Betriebsmittel erstellen bzw. prüfen ob eine passende Aa /Gb vorliegt.

Gruß Markus
Eupen
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von Eupen »

SPS hat geschrieben: Montag 5. Oktober 2020, 22:40 Etwas neuer von 2018
https://www.sifa-sibe.de/sicherheitsing ... itsmittel/
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Markus Klar EABCon-Ingenieurbüro, Greiz hat geschrieben:
In dem link/ Artikel werden meine Gedankenknoten fast 1 zu 1 dargestellt. Ich denke, ich bin jetzt einen Schritt weiter und wir sehen auf Prüferebene wieder etwas klarer.
Als EFK und/ oder VEFK gehört zur Ausbildung ein kleines Jurastudium mit hinzu. Erschwert wird das alles jedoch durch das Nebenher/ "Paralleljustiz" von staatlichen Gesetzen und Verordnungen sowie den Berufsgenossenschaften und deren Vorschriften sowie noch den Normen aus den VDE-s. Einfacher wäre es, möglichst alles unter einen Hut zu bringen; bspw. gehören meiner Meinung nach die BG-s komplett unter staatlich-behördlicher Regelung aufgelöst.

Vielen Dank für eure Mitarbeit. bravo1
Eupen
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von Eupen »

E-Jens hat geschrieben: Montag 5. Oktober 2020, 22:26 Hallo,

die Frage nach den Konsequenzen von ausgelassenen Erstprüfungen kann nicht pauschal beantwortet werden. Die grobe Richtung zeigen §22 und §23 der BetrSichV. Dabei wird der Arbeitgeber vorrangig beansprucht. Dieser wird versuchen die Konsequenzen weiterzugeben.
Eine ganz blöde Frage zum Schluss: Gibt es für prüfende EFK-s oder VEFK-s eine spezielle Haftpflichtversicherung, die im - hoffentlich nie eintretenden - Zwischenfall zumindest finanziell helfen würde? Bei grober oder bewusster Fahrlässigkeit ist eine Versicherung ohnehin raus; aber wir sind ja alle Menschen. Ein schlechter Tag, eine kleine Unbedachtheit = einfache Fahrlässigkeit. Kann passieren...
DBY656
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von DBY656 »

Eupen hat geschrieben: Mittwoch 7. Oktober 2020, 12:10 ...

Eine ganz blöde Frage zum Schluss: Gibt es für prüfende EFK-s oder VEFK-s eine spezielle Haftpflichtversicherung, die im - hoffentlich nie eintretenden - Zwischenfall zumindest finanziell helfen würde? Bei grober oder bewusster Fahrlässigkeit ist eine Versicherung ohnehin raus; aber wir sind ja alle Menschen. Ein schlechter Tag, eine kleine Unbedachtheit = einfache Fahrlässigkeit. Kann passieren...
Nein, die gibt es nicht.
Bei der Schwelle, wo eine persönliche Haftung eintritt, endet auch die einfache Fahrlässigkeit. Alles darüber ist per Gesetz nicht versicherbar und deshalb gibt es keine Versicherung dafür.

Gruß Markus
Heinrich
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von Heinrich »

Eupen hat geschrieben: Mittwoch 7. Oktober 2020, 12:10
Eine ganz blöde Frage zum Schluss: Gibt es für prüfende EFK-s oder VEFK-s eine spezielle Haftpflichtversicherung, die im - hoffentlich nie eintretenden - Zwischenfall zumindest finanziell helfen würde?
Ja, nennt sich Neudeutsch D&O Versicherung, ist gedacht für Geschäftsführer u.Ä., deine Firma sollte Dich in die bestehende Versicherung mit aufnehmen. Schließlich nimmst Du Ihn ja auch die Haftung für den Bereich Elektro ab als vEFK.

mfg
Elo-Ocho
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von Elo-Ocho »

Heinrich hat geschrieben: Donnerstag 8. Oktober 2020, 11:37
Ja, nennt sich Neudeutsch D&O Versicherung, ist gedacht für Geschäftsführer u.Ä., deine Firma sollte Dich in die bestehende Versicherung mit aufnehmen. Schließlich nimmst Du Ihn ja auch die Haftung für den Bereich Elektro ab als vEFK.

mfg
Und für den Rest steht doch Dein AG gerade, sonst müssten wir uns ja alle "Diensthaftpflicht"-Versichern, schließlich passieren genug Fehler, für die das Monatsendgeld nicht reichen würde.

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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