Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

DBY656
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von DBY656 »

Elo-Ocho hat geschrieben: Freitag 9. Oktober 2020, 10:23 ...

Und für den Rest steht doch Dein AG gerade, sonst müssten wir uns ja alle "Diensthaftpflicht"-Versichern, schließlich passieren genug Fehler, für die das Monatsendgeld nicht reichen würde.

Ocho
Hallo Ocho,
leider ist das genau nicht der Fall!

Für einfache Fahrlässigkeit haftet man als Angestellter nicht, dieses "einfache" tritt aber gerade bei einer vEFK extrem selten auf. Wird die Grenze zu einer Straftat hin überschritten, ein Verstoß gegen die DGUV kann da ausreichen, haftet man selbst dafür in unbegrenzter Höhe.

Eine Rechtsschutzversicherung über den AG, welche Anwalt- und Gerichtskosten übernimmt, ist zulässig und möglich.

Gruß Markus
Eupen
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Re: Erstprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Beitrag von Eupen »

Somit ist die Stelle als vEFK eine der undankbarsten Positionen, die im Elektrobereich zu vergeben sind...
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