Hallo Ocho,
leider ist das genau nicht der Fall!
Für einfache Fahrlässigkeit haftet man als Angestellter nicht, dieses "einfache" tritt aber gerade bei einer vEFK extrem selten auf. Wird die Grenze zu einer Straftat hin überschritten, ein Verstoß gegen die DGUV kann da ausreichen, haftet man selbst dafür in unbegrenzter Höhe.
Eine Rechtsschutzversicherung über den AG, welche Anwalt- und Gerichtskosten übernimmt, ist zulässig und möglich.
Gruß Markus