RLO-Messung an Geräten ( Stecker nicht zugänglich )

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Strom
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RLO-Messung an Geräten ( Stecker nicht zugänglich )

Beitrag von Strom »

Hallo und Guten Tag,


beim prüfen von elektr. Geräten wie zum Beispiel Kühlschrank,Ceranfeld usw. ist der Stecker ab und zu nicht zugänglich.
Hier habe ich dann eine richtige RLO-Messung durchgeführt ( also über eine Steckdose die über eine andere Sicherung
gesichert ist. Prüfaufkleber"gemäß DGUV3 geprüft"
Nun hat mir die Technische Leitung (?) das untersagt ( man käme dann bei den Kunden meist in Erklärungsnöte.
Ich bin natürlich erstaunt und auch etwas verärgert über dieses Verhalten.

Darf man mir das untersagen ?
Ist die Prüfung gemäß DGUV3 Vorschrift 3 gegenüber gnmäß nach VDE0701 & 0702 das gleiche oder gelten da andere
zusätzliche Vorschriften?

Ich hatte gelesen dass man als Prüfer weisungsfrei ist.

Gerne erwarte ich eure Antworten bzw. Beiträge

Mit freundlichen Grüßen


Strom


I
E-Jens
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Re: RLO-Messung an Geräten ( Stecker nicht zugänglich )

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

deine technische Leitung wird doch die Messwerte erklären können. Wenn du jedoch einen Fehler gemacht haben solltest, werden sie dir diesen erklären können.
Gruß Jens
Probator
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Re: RLO-Messung an Geräten ( Stecker nicht zugänglich )

Beitrag von Probator »

Strom hat geschrieben: Freitag 20. Dezember 2019, 11:51 Nun hat mir die Technische Leitung (?) das untersagt ( man käme dann bei den Kunden meist in Erklärungsnöte.
Ich bin natürlich erstaunt und auch etwas verärgert über dieses Verhalten.
Was wurde als Alternative aufgezeigt?
Darf man mir das untersagen ?
Eine vorgesetzte Elektrofachkraft darf dir natürlich Weisungen geben.
Für alle anderen bist du weisungsfrei, siehe DIN VDE 1000-10.
Ist die Prüfung gemäß DGUV3 Vorschrift 3 gegenüber gnmäß nach VDE0701 & 0702 das gleiche oder gelten da andere
zusätzliche Vorschriften?
Die Vorschrift 3 kommt von der Berufsgenossenschaft und sagt dir, was du prüfen sollst.
Wie du prüfen sollst, steht in der Norm.
Strom
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Re: RLO-Messung an Geräten ( Stecker nicht zugänglich )

Beitrag von Strom »

Hallo Probator,


es gab nur die Anweisung dass man das Gerät registriert und den Vermerk im Protokoll:
Keine Prüfung durchgeführt da der Stecker nicht ereichbar ist.
Ich hielt das für nicht richtig. Aber die Technische Leitung, kein Elektrofachkraft
( In die Vorschriften eingelesene Person) meinte man käme bei den Kunden dann oft in Erklärungsnöte.
und damit basta.

Ich finde da keine Erklärungsnöte, in finde eher das Gegenteil.
Man hat sich bemüht zu prüfen.

Ich mus sagen mich befremdet deratiges Verhalten.

Nun zunden Vorschriften.

Ist es also egal ob nach VDE0701 & 0702 oder gemäß DGUV3 Vorschrift 3 geprüft wird.
Es ist in beiden Fällen das gleiche.=???

Unterschiede???


Gruß Strom
E-Jens
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Re: RLO-Messung an Geräten ( Stecker nicht zugänglich )

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

mit solchen Lösungen kann man sich die Kunden vergraulen. verd1
Es ist doch Aufgabe des Vorgesetzten eventuelle Mehrarbeit mit dem Kunden abzusprechen.
Wie stellt sich dein Vorgesetzter das nun vor?
Sollen solche Geräte ungeprüft betreiben werden?
Sollen diese Arbeiten andere Firmen durchführen?
Es ist auch die Aufgabe des Vorgesetzten eine zielführende und fachlich korrekte Lösung anzubieten. mm:1
Gruß Jens
laut&hell
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Re: RLO-Messung an Geräten ( Stecker nicht zugänglich )

Beitrag von laut&hell »

Hallo Strom,

du musst bei deiner Fragestellung verschiedene Punkte unterscheiden.

Du bist weisungsfrei im Bezug auf Anweisungen, die dir von elektrotechnischen Laien im Bezug auf eine fachliche Ausführung gegeben werden. Arbeitsrechtliche Anweisungen musst du aber sehr wohl entsprechend ausführen.
D.h. wenn dein Vorgesetzter von dir eine Prüfung für ortsveränderliche Geräte mit einer vorgegebenen Norm möchte, musst du auch nach dieser Norm prüfen, auch wenn es andere Möglichkeiten gäbe.

Du wirfst, wie von Probator auch schon angemerkt, hier 2 unterschiedliche Dinge zusammen: Die V3 sagt dir, dass du prüfen sollst - das bezieht sich sowohl auf ortsfeste wie ortsveränderliche Geräte.

Wie du prüfen sollst, da kommt die Norm ins Spiel, und zwar die VDE 0701-0702 für ortsveränderliche bzw. die VDE 0105-100 für ortsfeste Elektrogeräte.

Hier ist dann eben auch schon der wesentliche Punkt: Die Vorschrift, die zwingend zu befolgen ist, macht dir keine Vorgaben darüber, wie du prüfen musst (das steht teilw. so auch indirekt auch in vielen kommentierten DAs). Wie immer gilt die Vermutung, dass wenn du die entsprechenden Normen einhältst auch das erforderliche Schutzniveau erreichst - dennoch sind auch andere Maßnahmen erlaubt, sofern sie dir ein äquivalentes Ergebnis zur Beurteilung liefern.

Technisch gesehen wie auch im Sinne der Verordnung ist es also daher unerheblich, ob du das Gerät als ortsveränderliches oder ortsfestes Gerät prüfst - das siehst du daher richtig.

Dass dein Chef das von dir vorgeschlagene Verfahren nicht möchte, kann auch anderen Ursachen haben.

Dennoch musst du auch technische Faktoren mit einbeziehen:
Im Gegensatz zu den Grenzwerten aus der 0701-0702 ist es mit der Messung nach 0105-100 nicht möglich, den Schutzleiterwiderstand mit der gleichen Genauigkeit zu bestimmen, da es für ortsfeste Geräte idR. als ausreichend angesehen wird, wenn das Vorhandensein des PA in ausreichend niederimpedanter Form nachgewiesen ist (da die Anschlussleitung immer exakt für den vorliegenden Lastfall bemessen ist, sind die Kurzschlussströme in jedem Fall hoch genug). Das kann dir Probleme machen bei Geräten, mit denen mit einer schleichenden Verschlechterung des Messwertes auch eine Zustandsbeurteilung möglich ist (so z.B. Wärmegeräte mit korrodierten Flachsteckhülsen), was ggf. auch auf einen baldigen Totalausfall der Verbindung hindeuten könnte. Ebenso kommt es auch vor, dass "verrotzte" Stecker beim wiederholten Einstecken einen vielfach schlechteren Wert liefern als zuvor.
D.h. um einen entsprechenden relativen Vergleich möglich zu machen, müsste auch bei Wiederholungsprüfungen immer der gleiche Messaufbau erfolgen.


... Langer Rede kurzer Sinn: MMn. ist dein Vorgehen zielführend - dies im Zweifel so auch nochmal beim Vorgesetzten anbringen. Ich vermute aber wie gesagt eher, dass hier weniger fachlich-technische Gründe für die Ablehnung vorliegen.
Strom
Null-Leiter
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Re: RLO-Messung an Geräten ( Stecker nicht zugänglich )

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen,


wir prüfen gemäß DGUV3 Vorschrift 3, so ist unser Aufkleber.
Nun denke ich dass die Aussage . " Man kommt dann bei den Kunden in Erklärungsnöte",( wenn man diese sogenannte
RLO-Messung macht an Geräten mit Festanschluss) für sich selbst spricht.
Ich denkle dass man in viel größere Erklärungsnöte kommen kann, wenn die RLO-Messung
an Geräten mit Festanschluss nicht durchgeführt wird und es sollte etwas passieren.
Natürlich kann man auch die Sache ganz anders sehen.
Wenn ich also dem Kunden sage dass die Geräte mit Festanschluss in Verbindung mit dem Prüfen
der Elektrischen Anlage durchgeführt wird, kann man natürlich neue Aufträge generieren.
Daraus wird natürlich auch ein Schuh. Jedoch stelle ich öfters fest, dass die Geräte mit Festanschluss
garnicht geprüft sind, bzw. nur Sichtprüfung durchgeführt wurde.
Also ich halte die Vorgehensweise mit der RLO-Messsung bei der Geräte-Prüfung für richtig.
Diese Erlärungsnöte, wie oben erwähnt sind doch nur die Aussage von mangeldem Facchwissen.


Mit freundlichen Grüßen

Strom
Olaf S-H
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Re: RLO-Messung an Geräten ( Stecker nicht zugänglich )

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Strom,

die alte Laier: Die befähigte Person ist weisungsfrei; die Auftragnehmer-VEFK gibt ihren Senf dazu und auch der Kunde hat Wünsche. Da benötigt man schon ein dickes Fell.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
laut&hell
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Re: RLO-Messung an Geräten ( Stecker nicht zugänglich )

Beitrag von laut&hell »

Hallo Strom,

genau genommen ist die DGUV V3 wie schon gesagt keine Prüfgrundlage, weil sie keinerlei konkrete Aussagen darüber trifft welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Betriebsmittel elektrisch sicher ist. Umgangssprachlich setzt man aber meist das ganze mit der VDE 0701-0702 gleich.

Dein Vorschlag klingt gut - allerdings spricht man hier dann eher schon einem ganzen Prüfkonzept und weniger von einem Einzelauftrag für die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte. Und das muss eigentlich vom Auftraggeber kommen, oder ihr bietet das im Rahmen einer zusätzlich zu vergütenden Dienstleistung an...
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