Hallo,
eventuell wurde dieses Thema schon besprochen. Ich würde gerne wissen, ob ihr Mehrfachsteckdosenleisten mit einem Querschnitt von <1,5mm² bei der Prüfung nach DGUV V3 durchfallen lässt.
Was muss ich beachten bezüglich des Querschnittes bei den Mehrfachsteckdosenleisten? (DIN VDE 0620-1)
Ich habe diese Norm in aktueller Fassung leider nicht.
Grüße
Fabi aus Berlin
Querschnitt von Steckdosenleisten
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Re: Querschnitt von Steckdosenleisten
Wenn eine realistische Chance besteht, dass die Leiste für Geräte höherer Leistung (als die typischen 100W-Bürogeräte) verwendet wird, dann fällt sie durch und der Betreiber wird wenigstens auf die Brandgefahr hingewiesen.Fabi aus Berlin hat geschrieben: ↑Montag 6. Mai 2019, 17:15 Ich würde gerne wissen, ob ihr Mehrfachsteckdosenleisten mit einem Querschnitt von <1,5mm² bei der Prüfung nach DGUV V3 durchfallen lässt.
Finde ich leistungsstarke Geräte (Heizlüfter/Toaster/Kaffeemaschine/Staubsauger/Untertischboiler) an Billigsteckdosenleisten mit vermutlich kleinem Querschnitt vor, nehme ich die Konstellation auch gerne sofort außer Betrieb.
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Re: Querschnitt von Steckdosenleisten
Das Bild zeigt einen weiteren Schwachpunkt: diese Leiste hat einen Kontrollschalter! Der hat zwar theoretisch die gleiche Stromtragfähigkeit wie die Leiste, praktisch fallen die Schalter aber im harten Einsatz als erstes aus. So etwas gehört da auf keinen Fall hin!
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Re: Querschnitt von Steckdosenleisten
Ich sehe mir zwei Punkte genauer an: Sieht das Ding noch einigermaßen ordentlich aus (sauber, Markenprodukt) und wie wird es verwendet. Wenn die Meßwerte OK sind, dann kommt ein Kommentar in die Bemerkungsspalte des Prüfprotokolls "nur 1,0mm² Querschnitt, eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit".
Wenn das Ding hinterm Schrank liegt und eine Leuchte und ein Kühlschrank speist, dann habe ich kein Problem damit. In den Erläuterungen zur Prüfung schreibe ich nochmal, daß diese Leisten nicht für den Betrieb von Großverbrauchern geeignet sind und nenne Beispiele dazu.
Wenn man formal argumentieren würde, dann müßte man sonst auch Tischsteckdosenleisten ausmustern müssen, wo der Hinweis "Nicht hintereinanderstecken" fehlt.
Wenn das Ding hinterm Schrank liegt und eine Leuchte und ein Kühlschrank speist, dann habe ich kein Problem damit. In den Erläuterungen zur Prüfung schreibe ich nochmal, daß diese Leisten nicht für den Betrieb von Großverbrauchern geeignet sind und nenne Beispiele dazu.
Wenn man formal argumentieren würde, dann müßte man sonst auch Tischsteckdosenleisten ausmustern müssen, wo der Hinweis "Nicht hintereinanderstecken" fehlt.