Betriebsmittel ausschließlich für den Hausgebrauch
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Betriebsmittel ausschließlich für den Hausgebrauch
Bestehen bei Euch die Geräte, welche ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt sind die DGUV V3 Prüfung im Unternehmen?
Folgendes Problem habe ich. Eine Abteilung hat sich eine Waschmaschine gekauft, in der Bedienungsanleitung steht ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt. Aufgrund der Information in der Bedienungsanleitung habe ich bedenken die Prüfung bestehen zu lassen.
Die Waschmaschine wird innerhalb der Abteilung auch nur von wenigen Personen benutzt, ich vermute diese wird maximal 5-10 Mal in der Woche betrieben.
In der BetSichV steht, dass man die Angaben der Hersteller zu beachten hat.
Wiese schrieben die Hersteller in die Handbücher, dass die Geräte ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt sind.
Grüße
Fabi
Folgendes Problem habe ich. Eine Abteilung hat sich eine Waschmaschine gekauft, in der Bedienungsanleitung steht ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt. Aufgrund der Information in der Bedienungsanleitung habe ich bedenken die Prüfung bestehen zu lassen.
Die Waschmaschine wird innerhalb der Abteilung auch nur von wenigen Personen benutzt, ich vermute diese wird maximal 5-10 Mal in der Woche betrieben.
In der BetSichV steht, dass man die Angaben der Hersteller zu beachten hat.
Wiese schrieben die Hersteller in die Handbücher, dass die Geräte ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt sind.
Grüße
Fabi
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Re: Betriebsmittel ausschließlich für den Hausgebrauch
Moin Fabi,
Gruß Olaf
in der Regel nicht. Aber man muss auch die Begleiterscheinungen hinterleuchten.Fabi aus Berlin hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Februar 2019, 19:01 Bestehen bei Euch die Geräte, welche ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt sind die DGUV V3 Prüfung im Unternehmen? ...
Wegen der Gewährleistung.Fabi aus Berlin hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Februar 2019, 19:01 ... Wiese schrieben die Hersteller in die Handbücher, dass die Geräte ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt sind. ...
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Betriebsmittel ausschließlich für den Hausgebrauch
Darüber ist eine Stellungnahme in der aktuellen DE 4.2019 ab Seite 15. Einsatzort hier: Krankenhaus
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Re: Betriebsmittel ausschließlich für den Hausgebrauch
Ich gehe als VEFK folgendermaßen mit um.
Wenn Geräte beschafft werden die nur für den Hausgebrauch bestimmt sind kriege ich von der Eingangsprüfung (DGUV-V3) die Info das ein solches Gerät Bestellt wurden ist. Der Besteller bekommt dann eine Aufforderung von mir für die Benutzung dieses Gerätes eine Gefährdungsbeurteilung für sein Gerät zu erstellen (Neben der Gefährdungsbeurteilung die er ja sowiso machen muss .
Macht er das nicht wird eine Benutzung untersagt. Somit wird schonmal einiges aussortiert was nur aus unwissenheit oder Geiz bestellt wurden ist. Wenn das Gerät wirklich gebraucht wird macht sich er Besteller auch die Mühe die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Zusätzlich kommt noch ein Aufkleber auf das Gerät welcher auf das Lesen der betriebsanleitung und das entfernen des Netzsteckers nach Benutzung hinweist.
Der Ganze 9,99€ mist von Conrad wir jedoch gleich entsorgt
Wenn Geräte beschafft werden die nur für den Hausgebrauch bestimmt sind kriege ich von der Eingangsprüfung (DGUV-V3) die Info das ein solches Gerät Bestellt wurden ist. Der Besteller bekommt dann eine Aufforderung von mir für die Benutzung dieses Gerätes eine Gefährdungsbeurteilung für sein Gerät zu erstellen (Neben der Gefährdungsbeurteilung die er ja sowiso machen muss .
Macht er das nicht wird eine Benutzung untersagt. Somit wird schonmal einiges aussortiert was nur aus unwissenheit oder Geiz bestellt wurden ist. Wenn das Gerät wirklich gebraucht wird macht sich er Besteller auch die Mühe die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Zusätzlich kommt noch ein Aufkleber auf das Gerät welcher auf das Lesen der betriebsanleitung und das entfernen des Netzsteckers nach Benutzung hinweist.
Der Ganze 9,99€ mist von Conrad wir jedoch gleich entsorgt
Alle Angaben sind ohne Gewehr, für sein eigenes Handeln ist jeder selbst verantwortlich
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- Null-Leiter
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Re: Betriebsmittel ausschließlich für den Hausgebrauch
Das hat in vielen Fällen auch noch etwas mit der Störfestigkeit zu tun (EMV), diese muss für Industrieumgebungen "besser" (störunempfindlichere Geräte) sein.Fabi aus Berlin hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Februar 2019, 19:01
Wiese schrieben die Hersteller in die Handbücher, dass die Geräte ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt sind.
Fabi
Gruß
Josupei
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- Null-Leiter
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Re: Betriebsmittel ausschließlich für den Hausgebrauch
Eigentlich will sich der Hersteller Gewährleistungsansprüche vom Hals halten.
Denn wo ist der Unterschied, wenn Du mit der gleichen Kaffeemaschine zu Hause oder an Deinem Büroschreibtisch Kaffee kochst?
Für die Sicherheit entscheidend ist die Gebrauchsfähigkeit für den jeweiligen Anwendungszweck.
Wenn die Küchenmaschine für den Hausgebrauch ein KB von 5min hat, so ist sie nicht für die Gewerbeküche, wo sie schonmal eine halbe Stunde am Stück benutzt wird, geeignet. Auch eine Waschmaschine für den Hausgebrauch sieht nur 3-5 Wäschen pro Woche vor, um die berechnete Lebensdauer zu erreichen. Verschleiß kann auch Einfluß auf die elektrische Sicherheit nehmen.
Ob das jeweilige Gerät für den (gewerblichen) Anwendungszweck geeignet ist, entscheidest Du ja auch mit der Gefährdungsbeurteilung, hat man eine rauhe Baustellenumgebung, wo schonmal Späne reinfallen können (Schlosserei) oder die Anschlußleitung malträtiert wird oder wird alles mit Samthandschuhen angefaßt und nur einmal im Jahr benutzt?
Ich bin der Meinung, der verantwortliche Anwender hat mehr Entscheidungsspielraum, lediglich im Gewährleistungsfall kann der Lieferant bei einem gewerblichen Nutzer die Einrede des gewerblichen Verbotes geltend machen und es dann dem Nutzer obliegt, nachzuweisen, daß die "gewerbliche Benutzung" mit eine häuslichen vergleichbar ist.
Denn wo ist der Unterschied, wenn Du mit der gleichen Kaffeemaschine zu Hause oder an Deinem Büroschreibtisch Kaffee kochst?
Für die Sicherheit entscheidend ist die Gebrauchsfähigkeit für den jeweiligen Anwendungszweck.
Wenn die Küchenmaschine für den Hausgebrauch ein KB von 5min hat, so ist sie nicht für die Gewerbeküche, wo sie schonmal eine halbe Stunde am Stück benutzt wird, geeignet. Auch eine Waschmaschine für den Hausgebrauch sieht nur 3-5 Wäschen pro Woche vor, um die berechnete Lebensdauer zu erreichen. Verschleiß kann auch Einfluß auf die elektrische Sicherheit nehmen.
Ob das jeweilige Gerät für den (gewerblichen) Anwendungszweck geeignet ist, entscheidest Du ja auch mit der Gefährdungsbeurteilung, hat man eine rauhe Baustellenumgebung, wo schonmal Späne reinfallen können (Schlosserei) oder die Anschlußleitung malträtiert wird oder wird alles mit Samthandschuhen angefaßt und nur einmal im Jahr benutzt?
Ich bin der Meinung, der verantwortliche Anwender hat mehr Entscheidungsspielraum, lediglich im Gewährleistungsfall kann der Lieferant bei einem gewerblichen Nutzer die Einrede des gewerblichen Verbotes geltend machen und es dann dem Nutzer obliegt, nachzuweisen, daß die "gewerbliche Benutzung" mit eine häuslichen vergleichbar ist.