Geräteprüfungen in Großküchen
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Geräteprüfungen in Großküchen
Moin zusammen,
führt jemand Geräteprüfungen (ortsveränderliche Betriebsmittel) in größeren Küchen durch?
Gruß Olaf
führt jemand Geräteprüfungen (ortsveränderliche Betriebsmittel) in größeren Küchen durch?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen
Ich hatte mal damit zu tun.
Elektriker ist kein Beruf, sondern eine Berufung
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen
Hallo Olaf,
um welchen Sachverhalt (Fragen) bei der Prüfung in Großküchen gehts genau?
um welchen Sachverhalt (Fragen) bei der Prüfung in Großküchen gehts genau?
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen
Moin MOMA,
ich suche Nutzer, die im Idealfall selbst geprüft haben.
Gruß Olaf
ich suche Nutzer, die im Idealfall selbst geprüft haben.
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen
Hallo Olaf,
Nutzer die selbst geprüft haben?
Kann es sein dass wir erst einmal den Begriff/Bereich Großküchen defineren sollten?
Kasinobetriebe, Küchenbereiche in Kliniken,Seniorenheimen etc.
Prüfung der elektrischen Geräte, Betriebsmittel durch Laien, EuPs oder externen Dienstleister etc.
Verantwortung(en) etc.
Nutzer die selbst geprüft haben?
Kann es sein dass wir erst einmal den Begriff/Bereich Großküchen defineren sollten?
Kasinobetriebe, Küchenbereiche in Kliniken,Seniorenheimen etc.
Prüfung der elektrischen Geräte, Betriebsmittel durch Laien, EuPs oder externen Dienstleister etc.
Verantwortung(en) etc.
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen
Moin Moma,
mit Nutzer meine ich Nutzer dieses Forums.
Bei den Küchen geht es mir um unterschiedliche Größen - also vom "kleinen Casino" bis zur "großen Küche". Gerne würde ich mich hierzu mit den bP austauschen, die selbst geprüft haben. Es können aber auch Auftraggeber sein, die fachlich gut im Thema stehen.
Gruß Olaf
mit Nutzer meine ich Nutzer dieses Forums.
Bei den Küchen geht es mir um unterschiedliche Größen - also vom "kleinen Casino" bis zur "großen Küche". Gerne würde ich mich hierzu mit den bP austauschen, die selbst geprüft haben. Es können aber auch Auftraggeber sein, die fachlich gut im Thema stehen.
Gruß Olaf
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen
Hallo Olaf,
Geräteprüfungen nicht, aber ich habe einen Kunden, für den ich schon einige Jahre die ortsfesten Anlagen an mehreren Standorten in drei Bundesländern geprüft habe.
m.f.G.
Geräteprüfungen nicht, aber ich habe einen Kunden, für den ich schon einige Jahre die ortsfesten Anlagen an mehreren Standorten in drei Bundesländern geprüft habe.
m.f.G.
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- Null-Leiter
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Re: Geräteprüfungen in Großküchen
Hallo Olaf,
Um was geht es dir speziell?
Um was geht es dir speziell?
Elektriker ist kein Beruf, sondern eine Berufung
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Geräteprüfungen in Großküchen
Moin ureu,
ich suche einen Erfahrungsaustausch, den ich aber genre per Telefon führen möchte. Daher die Frage, wer dort Erfahrungen hat.
Gruß Olaf
ich suche einen Erfahrungsaustausch, den ich aber genre per Telefon führen möchte. Daher die Frage, wer dort Erfahrungen hat.
Gruß Olaf
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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