Prüflinge ohne Gerätesicherheitskennzeichen sowie Thema Smartboad Schultafeln
Verfasst: Donnerstag 13. September 2018, 15:49
Liebe "elektrische" Kolleginnen und Kollegen,
ich habe zwei Fragen, welche mich seit geraumer Zeit beschäftigen. Es geht um die Interpretation bzw. Auslegung von Sachverhalten
bei der 0701 / 0702 Prüfung.
Folgende Situation:
Als Mitarbeiter einer Verwaltung mit einer eigenen Abteilung für Schul- und Gebäudemanagement prüfe ich derzeit in den höheren Schulen, welche in der Trägerschaft unseres Landkreises sind, die ortsveränderlichen elektr. Arbeits- und Betriebsmittel. Insbesondere in den Bereichen Physik, Chemie, Biologie, Naturwissenschaften finden ich in den sogenannten Sammlungs- und Vorbereitungsräumen Geräte vor, welche teilweise aus den 70er und 80er Jahren stammen. Diese Geräte sind meist alle von den namhaften Herstellern Phywe, Leybold Heraeus und sind alle sehr
solide und sicher gebaut, jedoch tragen diese alten Geräte allesamt keine Gerätesicherheitskennzeichen (TÜV, GS, CE),
manche haben noch nicht einmal mehr ein Typenschild (abgefallen oder was auch immer). GS, CE gab es damals noch nicht oder waren nicht zwingend.
Geräte jüngeren Datum's von den gleichen Herstellern haben alle bzw. einige der üblichen Kennzeichnungen und stellen kein Problem dar. Es gibt auch; wenn auch selten, Eigen- bzw. Umbauten von Geräten. Diese habe ich jedoch gesperrt mit einem entspr. Vermerk an die Schulleitung, weil diese Konstruktionen teilweise sehr abenteuerlich waren.
Nach ausfürlichen Recherchen, wie mit Prüflingen zu verfahren ist, welche weder ein Typenschild noch eines der vorgeschriebenen Prüfzeichen (GS, CE, TÜV usw.) aufweist, wurde ich endlich im Bödecker fündig.
Im Handbuch "Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte", (Klaus Bödecker, Michael Lochthofen),
Verlag HUSS Medien, Berlin, 8. stark erweiterte Auflage,
auf Seite 261 in Tafel 10.4, Abschnitt b steht ein Textmodul, welches eine rechtssichere Formulierung zur Information des Betreibers / Auftraggebers und zur Absicherung des Prüfers verwendet werden kann.
Dieses Textmodul habe ich übernommen und etwas erweitert:
---------------------------------------------------------------------
Dieses von uns geprüfte Gerät (digitale Präzisionswaage, ID=18000052)
weist keine CE-Kennzeichnung und kein Gerätsicherheitszeichen auf, mit dem von einer staatlich anerkannten Prüfstelle die Übereinstimmung mit den Normen- Vorgaben bestätigt wird. Mit unserer Prüfung nach DIN VDE 0702-0701 bestätigen wir, dass sich das Gerät zum Zeitpunkt der Prüfung in einem aus unserer Sicht ordnungsgemäßen Zustand bezüglich Sicherheit und Gebrauchsfähigkeit befindet. Diese Aussage ist kein Ersatz für die fehlende Kennzeichnung mit dem CE und den Gerätesicherheitskennzeichen. Eine Garantie für die richtige und zuverlässige konstruktive Gestaltung durch den Hersteller wird damit von uns ausdrücklich nicht übernommen und jede Art von Haftung und Verantwortung abgelehnt.
Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Betreibers.
Das Gerät ist im Prüfintervall von 12 Monaten wieder prüfpflichtig.
Dieser Hinweis muss bei bzw. an dem Gerät verbleiben.
---------------------------------------------------------------------
Diesen Text drucke ich vor Ort, mit Bezeichnung und ID auf einem Etikett und klebe ihn an das Gerät oder das Kabel.
Zusätzlich kommt noch ein kleines Etikett drauf mit dem Text: "nächste Prüfung: 09.2019"
Jetzt zu meiner kurzen Frage:
MUSS oder KANN ich noch eine übliche Prüfplakette zusätzlich anbringen ?
Jetzt noch zu einer weiteren Frage:
In den Schulen sind zahlreiche Whiteboards und Smartboards in den Unterrichtsräumen installiert.
Die Einheiten sind fest an Wand montiert, die Tafel (das Board) ist jedoch in der Höhe verschiebbar. Dabei werden ein Kabelbaum aus versch. Kabeln (230 V Kaltgeräteleitung für Kurzdistanz- Beamer, NF- Leitung für Lautsprecher, Datenleitung für Beamer) mit bewegt. Hinter den fest montierten Gestellen befindet sich so gut wie nicht zugänglich die ganze Technik wie Mini- PC, übliche Laptop- Netzteile, WLAN Einheit, Steckernetzteile, Mehrfachsteckdosenleisten, Kaltgerätekabel. Alles schön fest montiert und als Kabelbäume verlegt.
Eine Demontage, um die einzelnen Komponenten zu prüfen, würden einen immensen Aufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Diese modernen Schultafeln sind nicht ortsveränderlich und sie bewegen sich doch ....
Mobile Smartboards sind ebenfalls vorhanden. Etwas kleiner in den Dimmensionen aber ansonsten gleicher Aufbau wie die fest montierten Einheiten. Dadurch, dass sie auf Rollen laufen und ständig hin und her geschoben werden, sind sie in meinen Augen ortsveränderlich, auch wenn man von den Abmessungen und vom Gewicht her sagen könnte "nicht ortsveränderlich".
Allerdings prüfe ich diese mobilen Einheiten, denn man kommt von hinten an die ganze Technik ran.
Wie sollte man mit den fest montierten Smatboards verfahren ?
Außer Acht lassen mit der Begründung "ist als Ganzes nicht ortsveränderlich und geht mich daher nichts an" ?
Allenfalls könnte man eine Verbundmessung durchführen und im Prüfprotokoll vermerken, weshalb im Verbund gemessen wurde.
Für Rückmeldungen und Meinungen schon mal danke im Voraus.
Beste Grüße
Michael Kasper
ich habe zwei Fragen, welche mich seit geraumer Zeit beschäftigen. Es geht um die Interpretation bzw. Auslegung von Sachverhalten
bei der 0701 / 0702 Prüfung.
Folgende Situation:
Als Mitarbeiter einer Verwaltung mit einer eigenen Abteilung für Schul- und Gebäudemanagement prüfe ich derzeit in den höheren Schulen, welche in der Trägerschaft unseres Landkreises sind, die ortsveränderlichen elektr. Arbeits- und Betriebsmittel. Insbesondere in den Bereichen Physik, Chemie, Biologie, Naturwissenschaften finden ich in den sogenannten Sammlungs- und Vorbereitungsräumen Geräte vor, welche teilweise aus den 70er und 80er Jahren stammen. Diese Geräte sind meist alle von den namhaften Herstellern Phywe, Leybold Heraeus und sind alle sehr
solide und sicher gebaut, jedoch tragen diese alten Geräte allesamt keine Gerätesicherheitskennzeichen (TÜV, GS, CE),
manche haben noch nicht einmal mehr ein Typenschild (abgefallen oder was auch immer). GS, CE gab es damals noch nicht oder waren nicht zwingend.
Geräte jüngeren Datum's von den gleichen Herstellern haben alle bzw. einige der üblichen Kennzeichnungen und stellen kein Problem dar. Es gibt auch; wenn auch selten, Eigen- bzw. Umbauten von Geräten. Diese habe ich jedoch gesperrt mit einem entspr. Vermerk an die Schulleitung, weil diese Konstruktionen teilweise sehr abenteuerlich waren.
Nach ausfürlichen Recherchen, wie mit Prüflingen zu verfahren ist, welche weder ein Typenschild noch eines der vorgeschriebenen Prüfzeichen (GS, CE, TÜV usw.) aufweist, wurde ich endlich im Bödecker fündig.
Im Handbuch "Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte", (Klaus Bödecker, Michael Lochthofen),
Verlag HUSS Medien, Berlin, 8. stark erweiterte Auflage,
auf Seite 261 in Tafel 10.4, Abschnitt b steht ein Textmodul, welches eine rechtssichere Formulierung zur Information des Betreibers / Auftraggebers und zur Absicherung des Prüfers verwendet werden kann.
Dieses Textmodul habe ich übernommen und etwas erweitert:
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Dieses von uns geprüfte Gerät (digitale Präzisionswaage, ID=18000052)
weist keine CE-Kennzeichnung und kein Gerätsicherheitszeichen auf, mit dem von einer staatlich anerkannten Prüfstelle die Übereinstimmung mit den Normen- Vorgaben bestätigt wird. Mit unserer Prüfung nach DIN VDE 0702-0701 bestätigen wir, dass sich das Gerät zum Zeitpunkt der Prüfung in einem aus unserer Sicht ordnungsgemäßen Zustand bezüglich Sicherheit und Gebrauchsfähigkeit befindet. Diese Aussage ist kein Ersatz für die fehlende Kennzeichnung mit dem CE und den Gerätesicherheitskennzeichen. Eine Garantie für die richtige und zuverlässige konstruktive Gestaltung durch den Hersteller wird damit von uns ausdrücklich nicht übernommen und jede Art von Haftung und Verantwortung abgelehnt.
Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Betreibers.
Das Gerät ist im Prüfintervall von 12 Monaten wieder prüfpflichtig.
Dieser Hinweis muss bei bzw. an dem Gerät verbleiben.
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Diesen Text drucke ich vor Ort, mit Bezeichnung und ID auf einem Etikett und klebe ihn an das Gerät oder das Kabel.
Zusätzlich kommt noch ein kleines Etikett drauf mit dem Text: "nächste Prüfung: 09.2019"
Jetzt zu meiner kurzen Frage:
MUSS oder KANN ich noch eine übliche Prüfplakette zusätzlich anbringen ?
Jetzt noch zu einer weiteren Frage:
In den Schulen sind zahlreiche Whiteboards und Smartboards in den Unterrichtsräumen installiert.
Die Einheiten sind fest an Wand montiert, die Tafel (das Board) ist jedoch in der Höhe verschiebbar. Dabei werden ein Kabelbaum aus versch. Kabeln (230 V Kaltgeräteleitung für Kurzdistanz- Beamer, NF- Leitung für Lautsprecher, Datenleitung für Beamer) mit bewegt. Hinter den fest montierten Gestellen befindet sich so gut wie nicht zugänglich die ganze Technik wie Mini- PC, übliche Laptop- Netzteile, WLAN Einheit, Steckernetzteile, Mehrfachsteckdosenleisten, Kaltgerätekabel. Alles schön fest montiert und als Kabelbäume verlegt.
Eine Demontage, um die einzelnen Komponenten zu prüfen, würden einen immensen Aufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Diese modernen Schultafeln sind nicht ortsveränderlich und sie bewegen sich doch ....
Mobile Smartboards sind ebenfalls vorhanden. Etwas kleiner in den Dimmensionen aber ansonsten gleicher Aufbau wie die fest montierten Einheiten. Dadurch, dass sie auf Rollen laufen und ständig hin und her geschoben werden, sind sie in meinen Augen ortsveränderlich, auch wenn man von den Abmessungen und vom Gewicht her sagen könnte "nicht ortsveränderlich".
Allerdings prüfe ich diese mobilen Einheiten, denn man kommt von hinten an die ganze Technik ran.
Wie sollte man mit den fest montierten Smatboards verfahren ?
Außer Acht lassen mit der Begründung "ist als Ganzes nicht ortsveränderlich und geht mich daher nichts an" ?
Allenfalls könnte man eine Verbundmessung durchführen und im Prüfprotokoll vermerken, weshalb im Verbund gemessen wurde.
Für Rückmeldungen und Meinungen schon mal danke im Voraus.
Beste Grüße
Michael Kasper