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Re: Haftung und Entlassung des Testers

Verfasst: Mittwoch 22. August 2018, 12:44
von ThomasR
Hallo IH Elektriker,

ich bin völlig deiner Meinung! Meine Einschätzung beruht einzig und allein auf der Tatsache, daß kein normaler Mensch bei einem Kaltgeräteanschluß noch eine zusätzliche 10mm² Leitung irgendwo anschließt! Das allein schreit nach Problemen. Natürlich ist das grundsätzlich technisch möglich, sinnvoll ist so etwas nur bei Festinstallationen.

Re: Haftung und Entlassung des Testers

Verfasst: Montag 3. September 2018, 08:23
von Mackie Messer
Kann mich irgendwer informieren warum Ersatzableitstrom-Messungen 'falsch' sind und warum ich die 'halbieren darf' (da bin ich ohne Norm sehr skeptisch)?

Re: Haftung und Entlassung des Testers

Verfasst: Montag 3. September 2018, 08:46
von Probator
Mackie Messer hat geschrieben: Montag 3. September 2018, 08:23 Kann mich irgendwer informieren warum Ersatzableitstrom-Messungen 'falsch' sind
Weil deine Maschine mit Sicherheit "netzspannungsabhängige Schalteinrichtungen" enthält. Dann ist es laut Norm verboten, die Ersatzableitstrom-Messung einzusetzen. Aus gutem Grund. Mit dieser "Pseudo-Messung" misst du entweder garnichts (weil deine Maschine nicht einschaltet) oder viel zu hohe Unsinns-Ströme über die Filter.
Mackie Messer hat geschrieben: Montag 3. September 2018, 08:23und warum ich die 'halbieren darf' (da bin ich ohne Norm sehr skeptisch)?
Halbieren darfst/sollst du garnichts. Du musst einfach nur das richtige Messverfahren wählen. Also eine aktive Messung machen. Bei der Messung des Schutzleiterstroms muss die Maschine also unter Spannung sein (wie im Realbetrieb auch). Dann bekommst du eine sinnvolle Aussage.

Re: Haftung und Entlassung des Testers

Verfasst: Mittwoch 5. September 2018, 23:45
von bo_93
Mackie Messer hat geschrieben: Montag 3. September 2018, 08:23 Kann mich irgendwer informieren warum Ersatzableitstrom-Messungen 'falsch' sind und warum ich die 'halbieren darf' (da bin ich ohne Norm sehr skeptisch)?
Zu falsch hat Probator ja schon was gesagt: bei netzspannungsabhängigen Schaltern kommst du bei der Messung nur bis zu diesen, weil bei der Ersatzableitstrom-Messung ja keine Netzspannung anliegt..

Zu Wert halbieren:
dazu musst du den Aufbau vom Gerät kennen - wenn z.B. ein y-Kondensator verbaut ist, dann wirst du wegen des Messverfahrens möglicherweise einen doppelt so hohen Wert erreichen, wie wenn du aktiv eine Differenzstrom-Messung durchführst - deshalb ist es möglich den Wert zu halbieren.

Vernünftig geprüft bekommst du Geräte mit netzspannungs-abhängigen Schaltern nur aktiv und da stellst sich das "Problem" mit dem Halbieren erst gar nicht und du hast reale Messwerte.

Also Differenzstrom-Messung durchführen! dafuer1

Bei der Schutzleiterstrom-Messung sollte bedacht werden, dass das Gerät isoliert stehen muss.

Zum Thema Prüfen gabs im Elektro Praktiker übrigens eine ganz gute Beitragsreihe.

Gruß

bo_93

Re: Haftung und Entlassung des Testers

Verfasst: Mittwoch 5. September 2018, 23:59
von SPS
bo_93 hat geschrieben: Mittwoch 5. September 2018, 23:45 Zum Thema Prüfen gabs im Elektro Praktiker übrigens eine ganz gute Beitragsreihe.
Eine Zusammenfassung gibt es auch bei der Fachzeitschrift de
Dossier 2018-02 – Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0701-0702
https://www.elektro.net/dossier/wiederh ... 0701-0702/

Für Abo Kunden Kostenlos.
Sonst 14,90 Euro

Ein freier Beitrag
"Erhöhte Schutzleiterströme bei Wiederholungsprüfungen"
https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... z5QFe0Bzfl

sowie
DGUV Information 203-070 Geräteprüfung
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/203-070.pdf

Re: Haftung und Entlassung des Testers

Verfasst: Donnerstag 6. September 2018, 17:16
von Probator
bo_93 hat geschrieben: Mittwoch 5. September 2018, 23:45Zu falsch hat Probator ja schon was gesagt: bei netzspannungsabhängigen Schaltern kommst du bei der Messung nur bis zu diesen, weil bei der Ersatzableitstrom-Messung ja keine Netzspannung anliegt..
Wer das von mir oben gesagt nochmal konkret nachlesen will, es steht in der Din VDE 0701-0702:2008-06 in Anhang D,
Kapitel 5.5 "Anwendung des Ersatz-Ableitstrommessverfahrens"
Halbieren darfst/sollst du garnichts.
... habe ich oben behauptet. Die Norm konkretisiert: Bei Geräten, bei denen das Ersatz-Ableitstrommessverfahrens angewendet werden darf, darfst du passiv messen und bei symetrischer Beschaltung halbieren.
Dazu braucht es aber extrem viel Fachwissen.

Viel einfacher und realitätsnäher ("idiotensicherer" ;-) ) ist es, eine AKTIVE Messung durchzuführen.
Das bedeutet: Das Gerät geht ganz normal in Betrieb (wie an der üblichen Steckdose auch) und das Messgerät macht währenddessen eine Differenzstrom-Messung.

Re: Haftung und Entlassung des Testers

Verfasst: Freitag 7. September 2018, 00:33
von bo_93
Probator hat geschrieben: Donnerstag 6. September 2018, 17:16
Halbieren darfst/sollst du garnichts.
... habe ich oben behauptet. Die Norm konkretisiert: Bei Geräten, bei denen das Ersatz-Ableitstrommessverfahrens angewendet werden darf, darfst du passiv messen und bei symetrischer Beschaltung halbieren.
Dazu braucht es aber extrem viel Fachwissen.

Viel einfacher und realitätsnäher ("idiotensicherer" ;-) ) ist es, eine AKTIVE Messung durchzuführen.
Das bedeutet: Das Gerät geht ganz normal in Betrieb (wie an der üblichen Steckdose auch) und das Messgerät macht währenddessen eine Differenzstrom-Messung.
dd1

dafuer1 - nichts Anderes wollte ich in dem Post ausdrücken! :)

Gruß

bo_93

Re: Haftung und Entlasstung des Testers

Verfasst: Freitag 7. September 2018, 07:58
von Elo-Ocho
Moinsen,

ich habe dann endlich mal den Tester entlastet, bevor er entlassen wird.

Ocho

Re: Haftung und Entlasstung des Testers

Verfasst: Freitag 7. September 2018, 08:41
von Mackie Messer
Vielen Dank. dance1
Freud'scher Verschreiber.