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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Verfasst: Mittwoch 22. August 2018, 12:44
von ThomasR
Hallo IH Elektriker,
ich bin völlig deiner Meinung! Meine Einschätzung beruht einzig und allein auf der Tatsache, daß kein normaler Mensch bei einem Kaltgeräteanschluß noch eine zusätzliche 10mm² Leitung irgendwo anschließt! Das allein schreit nach Problemen. Natürlich ist das grundsätzlich technisch möglich, sinnvoll ist so etwas nur bei Festinstallationen.
Re: Haftung und Entlassung des Testers
Verfasst: Montag 3. September 2018, 08:23
von Mackie Messer
Kann mich irgendwer informieren warum Ersatzableitstrom-Messungen 'falsch' sind und warum ich die 'halbieren darf' (da bin ich ohne Norm sehr skeptisch)?
Re: Haftung und Entlassung des Testers
Verfasst: Montag 3. September 2018, 08:46
von Probator
Mackie Messer hat geschrieben: ↑Montag 3. September 2018, 08:23
Kann mich irgendwer informieren warum Ersatzableitstrom-Messungen 'falsch' sind
Weil deine Maschine mit Sicherheit "
netzspannungsabhängige Schalteinrichtungen" enthält. Dann ist es laut Norm verboten, die Ersatzableitstrom-Messung einzusetzen. Aus gutem Grund. Mit dieser "Pseudo-Messung" misst du entweder garnichts (weil deine Maschine nicht einschaltet) oder viel zu hohe Unsinns-Ströme über die Filter.
Mackie Messer hat geschrieben: ↑Montag 3. September 2018, 08:23und warum ich die 'halbieren darf' (da bin ich ohne Norm
sehr skeptisch)?
Halbieren darfst/sollst du garnichts. Du musst einfach nur
das richtige Messverfahren wählen. Also eine
aktive Messung machen. Bei der Messung des Schutzleiterstroms muss die Maschine also unter Spannung sein (
wie im Realbetrieb auch). Dann bekommst du eine sinnvolle Aussage.
Re: Haftung und Entlassung des Testers
Verfasst: Mittwoch 5. September 2018, 23:45
von bo_93
Mackie Messer hat geschrieben: ↑Montag 3. September 2018, 08:23
Kann mich irgendwer informieren warum Ersatzableitstrom-Messungen 'falsch' sind und warum ich die 'halbieren darf' (da bin ich ohne Norm
sehr skeptisch)?
Zu falsch hat Probator ja schon was gesagt: bei netzspannungsabhängigen Schaltern kommst du bei der Messung nur bis zu diesen, weil bei der Ersatzableitstrom-Messung ja keine Netzspannung anliegt..
Zu Wert halbieren:
dazu musst du den Aufbau vom Gerät kennen - wenn z.B. ein y-Kondensator verbaut ist, dann wirst du wegen des Messverfahrens möglicherweise einen doppelt so hohen Wert erreichen, wie wenn du aktiv eine Differenzstrom-Messung durchführst - deshalb ist es möglich den Wert zu halbieren.
Vernünftig geprüft bekommst du Geräte mit netzspannungs-abhängigen Schaltern nur aktiv und da stellst sich das "Problem" mit dem Halbieren erst gar nicht und du hast reale Messwerte.
Also Differenzstrom-Messung durchführen!
Bei der Schutzleiterstrom-Messung sollte bedacht werden, dass das Gerät isoliert stehen muss.
Zum Thema Prüfen gabs im Elektro Praktiker übrigens eine ganz gute Beitragsreihe.
Gruß
bo_93
Re: Haftung und Entlassung des Testers
Verfasst: Mittwoch 5. September 2018, 23:59
von SPS
bo_93 hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. September 2018, 23:45
Zum Thema Prüfen gabs im Elektro Praktiker übrigens eine ganz gute Beitragsreihe.
Eine Zusammenfassung gibt es auch bei der Fachzeitschrift de
Dossier 2018-02 – Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0701-0702
https://www.elektro.net/dossier/wiederh ... 0701-0702/
Für Abo Kunden Kostenlos.
Sonst 14,90 Euro
Ein freier Beitrag
"Erhöhte Schutzleiterströme bei Wiederholungsprüfungen"
https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... z5QFe0Bzfl
sowie
DGUV Information 203-070 Geräteprüfung
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/203-070.pdf
Re: Haftung und Entlassung des Testers
Verfasst: Donnerstag 6. September 2018, 17:16
von Probator
bo_93 hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. September 2018, 23:45Zu falsch hat Probator ja schon was gesagt: bei netzspannungsabhängigen Schaltern kommst du bei der Messung nur bis zu diesen, weil bei der Ersatzableitstrom-Messung ja keine Netzspannung anliegt..
Wer das von mir oben gesagt nochmal konkret nachlesen will, es steht in der Din VDE 0701-0702:2008-06 in Anhang D,
Kapitel 5.5 "Anwendung des Ersatz-Ableitstrommessverfahrens"
Halbieren darfst/sollst du garnichts.
... habe ich oben behauptet. Die Norm konkretisiert: Bei Geräten, bei denen das Ersatz-Ableitstrommessverfahrens angewendet werden darf, darfst du passiv messen und bei symetrischer Beschaltung halbieren.
Dazu braucht es aber extrem viel Fachwissen.
Viel einfacher und realitätsnäher ("idiotensicherer" ;-) ) ist es, eine AKTIVE Messung durchzuführen.
Das bedeutet: Das Gerät geht ganz normal in Betrieb (wie an der üblichen Steckdose auch) und das Messgerät macht währenddessen eine Differenzstrom-Messung.
Re: Haftung und Entlassung des Testers
Verfasst: Freitag 7. September 2018, 00:33
von bo_93
Probator hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. September 2018, 17:16
Halbieren darfst/sollst du garnichts.
... habe ich oben behauptet. Die Norm konkretisiert: Bei Geräten, bei denen das Ersatz-Ableitstrommessverfahrens angewendet werden darf, darfst du passiv messen und bei symetrischer Beschaltung halbieren.
Dazu braucht es aber extrem viel Fachwissen.
Viel einfacher und realitätsnäher ("idiotensicherer" ;-) ) ist es, eine AKTIVE Messung durchzuführen.
Das bedeutet: Das Gerät geht ganz normal in Betrieb (wie an der üblichen Steckdose auch) und das Messgerät macht währenddessen eine Differenzstrom-Messung.
- nichts Anderes wollte ich in dem Post ausdrücken!
Gruß
bo_93
Re: Haftung und Entlasstung des Testers
Verfasst: Freitag 7. September 2018, 07:58
von Elo-Ocho
Moinsen,
ich habe dann endlich mal den Tester entlastet, bevor er entlassen wird.
Ocho
Re: Haftung und Entlasstung des Testers
Verfasst: Freitag 7. September 2018, 08:41
von Mackie Messer
Vielen Dank.
Freud'scher Verschreiber.