Grundsätzliches zu Typenschildern

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Mackie Messer
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Grundsätzliches zu Typenschildern

Beitrag von Mackie Messer »

Was muss das Typenschild grundsätzlich angeben?
Neben Hersteller, Model, Seriennumner, etc., muss die höchste Leistungsaufnahme genannt werde?
Oder eine Leistungsaufnahme die sehr niedrig sein kann solange sie dem Gerät noch erlaubt seine Funktion zu erfüllen?
Z.B. beim Toasterofen muss die Angabe gemacht werden was das Gerät an Leistung aufnimmt wenn es im Eiskeller steht und auf höchster Stufe läuft oder darf angegeben werden was das Gerät unter den Idealbedingungen (vorteilhafte Aussentemperatur, niedrigste Stufe) verbraucht?

Darauf aufbauend, wenn ich Gerät habe das standardmäßig und unverändert 2400 Watt zieht, kann ich dann den Spannungsbereich mit 220 -240 V und den Strom mit 10 Ampere angeben (die niedrigste mögliche Stromaufnahme) oder muss ich den Strom mit 10,9 A angeben, dem Wert der bei der niedrigsten Spannung notwendig wäre?
Olaf S-H
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Re: Grundsätzliches zu Typenschildern

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Mackie Messer,

bei Geräten gilt die VDE 0700-1:2012-10.

Abschnitt 7.1 fordert
- Bemessungsspannung
- Bemessungsstrom
- Bildzeichen der Stromart oder Bemessungsfrequenz
- Name, Warenzeichen oder Kennzeichen (Hersteller bzw. verantwortlicher Händler)
- Modell- oder Typbezeichnung
- Bildzeichen der SK II (wenn zutreffend)
- Bildzeichen der SK III (wenn zutreffend)
- IP-Schutzart

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Josupei
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Re: Grundsätzliches zu Typenschildern

Beitrag von Josupei »

Moin,

das ist sehr abhängig von den Normen, die man anwendet.
Generell ist in den jeweils heranzuziehenden Normen angegeben, wie der Mindestumfang des Typenschildes auszusehen hat.

Kannst du deine Frage näher ausführen, wo soll das Typenschild angebracht werden?

Gruß
Joachim
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