Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen

Probator
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen

Beitrag von Probator »

Olaf S-H hat geschrieben: Samstag 7. Juli 2018, 20:45Außerdem schreibt das ArbSchG auch, dass der MA nicht ohne Hirn abrbeiten darf. Er muss seinen AG bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes unterstützen - nach einem Hirntod geht das nicht. Ich habe mal einiges in Fettdruck hervorgehoben.
Schön, dass mal jemand daran erinnert, dass wir von unseren Kollegen durchaus fordern dürfen, das eigene Hirn beim Arbeiten eingeschaltet zu lassen.
Snippy30 hat geschrieben:Trotzdem kann man viele Dinge durch ein einfaches so oder so Regeln. Was ist schwer daran, dass man eine Vorschrift, Gesetz oder Norm ohne Ausnahmen herausgibt?

RCD´s müssen nachgerüstet werden, AFDD müssen in den und den Räumen nachgerüstet werden, Maschinen müssen einen Unterspannungsschutz haben usw. usw..
Na dann erkläre die RCD-Nachrüstpflicht mal dem Betreiber einer großen Firma, der 600 Verteilungen mit FIs nachrüsten müsste. In Schaltschränken, wo nicht mal Platz dafür ist.
Snippy30 hat geschrieben: Samstag 7. Juli 2018, 21:15Erst Kürzlich hat sich erst herausgestellt (weil jemand zufällig darauf gestoßen ist), das solche Maschinen mit einer Futterschutzhaube ausgerüstet werden muss.
Die Dinger wurden so früher hergestellt und jahrelang so betrieben. Selbst unsere Schlossermeister wussten nichts über diese Nachrüstpflicht.
Unsere Fasi ist zufällig darauf gestoßen. Auch das diese Maschinen mit einem abschließbarer Hauptschalter ausgerüstet sein müssen wurde von mir erst kürzlich in Erfahrung gebracht.

Und genau das meine ich jetzt. Was wäre, wenn durch diesen fehlende Futterschutzhaube es zu einem Unfall gekommen wäre?
Woher soll ich als VEFK wissen, das es diese Vorschrift gibt?

Die Frage ist, was würde passieren, wenn es vor diesem Wissen zu einem Unfall gekommen wäre? Wie gesagt, die GeBe wurde erstellt.
Du bist als VEFK eingesetzt. Mit dieser Verantwortung kommt die Forderung, für diese Aufgabe auch befähigt zu sein. Aber wie wird man "befähigt", um sowas wie im Beispiel oben einschätzen zu können? Das Wissen fällt nicht vom Himmel. Also wird (ggf. ständige) Weiterbildung nötig sein. Das muss dein Chef organisieren - wie auch immer er das macht. Zeit für Gespräche mit Kollegen, Fachzeitschriften oder interne/externe Schulungen.

Hast du dein VEFK-Amt "ohne Würden", also weder Zeit noch Budget für sowas, dann kannst du das nur beim Chef bemängeln und um Weiterbildungsmaßnahmen bitten. Wird dir das ausgeschlagen, ist im Falle eines Unfalls klar, wer verantwortlich ist.

Das ist bei solchen Aufgaben nicht anders als sonst auch.
Beispiel: Der Chef möchte, dass ich demnächst anfange, SPS zu programmieren? Dann muss er sich eben überlegen, wie er mich für diese Aufgabe fit macht.
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Snippy30
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen

Beitrag von Snippy30 »

Na dann erkläre die RCD-Nachrüstpflicht mal dem Betreiber einer großen Firma, der 600 Verteilungen mit FIs nachrüsten müsste. In Schaltschränken, wo nicht mal Platz dafür ist.
Das bräuchte man nicht zu erklären! Was geht den nun vor? Sicherheit oder das Geldliche? Der Staat kümmert sich doch auch nicht darum, ob nun Hundert-Tausende Ihre Dieselfahrzeuge umrüsten müssen.
Du bist als VEFK eingesetzt. Mit dieser Verantwortung kommt die Forderung, für diese Aufgabe auch befähigt zu sein. Aber wie wird man "befähigt", um sowas wie im Beispiel oben einschätzen zu können? Das Wissen fällt nicht vom Himmel. Also wird (ggf. ständige) Weiterbildung nötig sein. Das muss dein Chef organisieren - wie auch immer er das macht. Zeit für Gespräche mit Kollegen, Fachzeitschriften oder interne/externe Schulungen.

Hast du dein VEFK-Amt "ohne Würden", also weder Zeit noch Budget für sowas, dann kannst du das nur beim Chef bemängeln und um Weiterbildungsmaßnahmen bitten. Wird dir das ausgeschlagen, ist im Falle eines Unfalls klar, wer verantwortlich ist.

Das ist bei solchen Aufgaben nicht anders als sonst auch.
Beispiel: Der Chef möchte, dass ich demnächst anfange, SPS zu programmieren? Dann muss er sich eben überlegen, wie er mich für diese Aufgabe fit macht.
Ich kann nicht wegen jeder Maschine hier bei uns Lehrgänge belegen und wenn, brächte man einen Professortitel um alles zu kennen.
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Tobi P.
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen

Beitrag von Tobi P. »

Moin,
Snippy30 hat geschrieben: Montag 9. Juli 2018, 17:38 Was geht den nun vor? Sicherheit oder das Geldliche?
nichts von beidem. Es muss nur beides in einem sinnvollen Verhältnis zueinnander stehen denn es nutzt keinem was wenn sich keiner mehr verletzen kann weil alle Maschinen in Kunststoff vergossen und zusätzlich mit Luftpolsterfolie umwickelt wurden aber keiner mehr damit arbeiten kann und das Unternehmen pleite geht.


Ich kann nicht wegen jeder Maschine hier bei uns Lehrgänge belegen und wenn, brächte man einen Professortitel um alles zu kennen.
Tja, wie ich bereits schrieb, alles zu kennen ist unmöglich. Egal ob mit oder ohne Professor - auch die wissen nicht alles. Als VEFK bist du nun mal verantwortlich und das auch für Dinge von denen du wahrscheinlich nicht mal weisst dass du dafür verantwortlich bist. Es gibt da nur zwei Möglichkeiten: Entweder selbst das nötige Wissen erwerben oder jemanden zu Rate ziehen der bereits über das erforderliche Wissen verfügt. Oder Jura studieren und Rechtsanwalt werden (ich hab eh das Gefühl dass das für einige hier die bessere Berufswahl gewesen wäre denn mit Elektrotechnik haben einige Diskussionen hier nicht mehr wirklich was gemein) :D


Gruß Tobi von ausserhalb des steckdöslerischen Elfenbeinturms allumfassender Sicherheit :)
Elo-Ocho
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
Snippy30 hat geschrieben: Montag 9. Juli 2018, 17:38 Ich kann nicht wegen jeder Maschine hier bei uns Lehrgänge belegen und wenn, brächte man einen Professortitel um alles zu kennen.
Ich mag mich irren, aber ich sehe das weniger dramatisch, bzw. nicht den schwarzen Peter bei Dir. Nicht alles, was einen Stromanschluss hat unterliegt Deiner alleine Verantwortung, glaube ich. Wenn eine Anlage elektrisch sicher ist, bist Du doch raus aus der Nummer, oder?

Wenn ich eine Drehbank, um bei dem Punkt zu bleiben, prüfe(n würde), dann gehe ich den "gewohnten" Prüfablauf durch, der auch einen Funktionstest des Gerätes beinhaltet. Dazu könnte man z.B. das runddrehen einer elliptischen Welle sein, oder auch nur das schauen, ob der Motor anläuft.

Die mechanischen Vorschriften, wie hier z.B. das mit dem Backenschutz zu wissen, wäre doch wohl zu viel verlangt, oder? Schließlich sollte jemand, der Chef, Eigner, Sicherheitsbeauftragte oder sonst wer in der Firma für die Sicherheit der Maschinen und Ablagen zuständig sein. Dieser jemand hat auch, gegen Geld und Arbeitszeit (also wieder Geld) Aus- und Fortgebildet zu werden.

Wenn dann, nachdem alle mit bestem Wissen und Gewissen ihre Pflichten erfüllt haben, was passiert, dann ist dem eben so. Wenn nicht, gehört einer bestraft. (Oder ein besonders schlauer Eigner hat seinen Laden in einer fachfremden BG angemeldet, die sich nicht auskennen, soll´s auch geben...)

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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