Typenschild eines Phillips Wasserkochers.
Bei Messung zieht das Gerät 9,4 A und 2,134 Watt.
Was bedeutet also /20/A auf dem Typenschild?
Frage zu einem merkwürdigen Typenschild
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Re: Frage zu einem merkwürdigen Typenschild
Meinst du das /20/A..?
Das gehört noch zur Artikelnummer, hat nichts mit der Stromaufnahme zu tun, sonst stünde da ja kein Schrägstrich zwischen dem Zahlenwert und der Einheit. Jedenfalls wenn man davon ausgeht, dass es beim Hersteller Menschen gibt, die die deutsche Sprache und Grammatik beherrschen bzw. Werte und Einheiten nach international gültigen Schreibweisen korrekt darstellen können.
Oder hast du schonmal irgendwo einen Schrägstrich zwischen Zahlenwert und Einheit gesehen?
Das gehört noch zur Artikelnummer, hat nichts mit der Stromaufnahme zu tun, sonst stünde da ja kein Schrägstrich zwischen dem Zahlenwert und der Einheit. Jedenfalls wenn man davon ausgeht, dass es beim Hersteller Menschen gibt, die die deutsche Sprache und Grammatik beherrschen bzw. Werte und Einheiten nach international gültigen Schreibweisen korrekt darstellen können.
Oder hast du schonmal irgendwo einen Schrägstrich zwischen Zahlenwert und Einheit gesehen?
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Re: Frage zu einem merkwürdigen Typenschild
Sehe ich auch so. Das ist keine Stromaufnahme sondern Typennummer, Produktionskürzel oder sonstwas....
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Re: Frage zu einem merkwürdigen Typenschild
Moin Mackie Messer,
die Angabe /20/A ist keine Angabe des Bemessungsstromes. Gem. VDE 0700-1 muss entweder die Leistung oder der Strom angegeben werden. Da die Leistung angegeben wurde sind die Mindestangaben hierzu erfüllt. Außerdem passen Leistung und Spannung nicht zur Angabe 20 A.
Gruß Olaf, der sich hierzu seinen Vorrednern anschließt
die Angabe /20/A ist keine Angabe des Bemessungsstromes. Gem. VDE 0700-1 muss entweder die Leistung oder der Strom angegeben werden. Da die Leistung angegeben wurde sind die Mindestangaben hierzu erfüllt. Außerdem passen Leistung und Spannung nicht zur Angabe 20 A.
Gruß Olaf, der sich hierzu seinen Vorrednern anschließt
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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