Löblich, wenn mal ein Handwerker dieses Thema ernst nimmt.
Nun gilt es, einen ganzbaren Weg zu finden, irgendwo zwischen Realität und Vorgaben und Norm und Gesetz, der einen nicht verzweifeln lässt.
Gar nicht so einfach, du hast zig "Baustellen" auf einmal angerissen und in die Wespennester gestochen, bei denen sich zwischen Theorie und gelebter Praxis die größten Unterschiede aufzeigen.
Ich versuche mal, ein bisschen zur Verwirrung beizutragen. Im folgenden gehe ich mal davon aus, dass du normaler Arbeitnehmer bei einer Firma bist und
nicht selbstständig.
Punkt 1 - Prüfung von Geräten mit Stecker, die nur aufgestellt werden:
Was mir allerdings unmissverständlich vermittelt wurde ist, dass ich jedes Gerät, welches ich quasi auspacke prüfen und vor allem messen muss.
Das ist nicht korrekt. Das Gesetz sagt, dass du Neugeräte
prüfen musst. Was
genau dieses "prüfen" bedeutet, schreiben die nicht. Es kann bedeuten, dass du deine Geräte aus der Verpackung nimmst und nur eine
SICHTPRÜFUNG auf Transportschäden durchführst.
Im Endeffekt müsste das eine Verantwortliche Elektrofachkraft in deinem Unternehmen (oder der Chef höchstpersönlich) entscheiden. Und auch dafür geradestehen. Ist da nichts festgelegt, begeht dein Chef ein Organisationsverschulden.
Punkt 2 - Prüfung von Geräten ohne Stecker:
Es macht wenig Sinn, ein Cerankochfeld vor dem Einbau zu messen. Mangels Stecker geht es ja auch fast nicht.
Das Problem ist kaum, dass es ab Werk gefährlich wäre. Nein, das Hauptproblem besteht sicherlich darin, dass es jemand
falsch anschließt. Wir sprechen also von einer Prüfung eines orts
festen Gerätes nach Einbau nach DiN VDE 0100-600.
Und die darf jemand ohne elektrotechnische Ausbildung eigentlich garnicht machen.
Punkt 3 - Einbau von Steckdosen und deren Prüfung:
Wir sind wieder in der Norm DiN VDE 0100. Auch hier bringt dir dein Kurs und dein bisherigens Messgerät wenig. Ob du überhaupt Steckdosen anbringen (und messen) darfst, ist ein ständiger Streitpunkt. Wenn dein Chef dir klare Anweisung gibt, das zu tun, steht
er dafür gerade, wenn es schief geht. Inwieweit du auch mit dran bist, wird ein Gericht klären.
Wie gesagt, ich muss keine Leitungen verlegen. Ich muss NUR die Steckdose anklemmen.
Das ist schonmal gut. Wie stellst du sicher, dass auf diesen Leitungen kein Saft drauf ist, bevor du mit der Arbeit beginnst? Hast du Messgeräte dafür? Was machst du, wenn in einer Altbau-Dose z.B. eine graue und eine rote Leitung ankommen? Es geht ja nicht nur um die Haftung gegenüber dem Kunden, sondern auch darum,
dass du keinen Stromschlag bekommst!
Auf jeden Fall muss er dir diese "festgelegte Tätigkeit" beibringen (lassen) und es sollte auch gelegentlich ein Fachmann nachschauen, was ihr da so treibt.
Vom Autor der von dir genannten Bücher gibt es z.B. auch einen schönen Artikel in der DE-Zeitschrift, Ausgabe 21.2016.
"Küchenbauer als EFKffT"
Ich erlaube mir einen Teil des Fazits zu zitieren:
http://www.elektro.net/heftarchiv/de-212016/ hat geschrieben:Werden die geltenden Regelwerke von den
Beteiligten ernst genommen und sachge-
recht umgesetzt, so bestehen keine Beden-
ken gegen den Einsatz von qualifiziert ausge-
bildet und bestellten Elektrofachkräften für
festgelegte Tätigkeiten (EFKffT).
Die persönlichen Erfahrungen des Autors,
der sich seit Einführung der BGG 944 mit
dem Thema der Ausbildung von Elektrofach-
kräften für festgelegte Tätigkeiten beschäftigt
und der als ö.b.u.v.Sachverständiger im
Fachgebiet tätig ist, zeigen, dass nicht jede
Person, die als Fachkraft bezeichnet wird,
auch wirklich eine Fachkraft ist.
Andererseits ist es aber durchaus möglich,
elektrotechnische Laien so weit zu qualifizie-
ren, dass sie bestimmte elektrotechnische
Tätigkeiten verantwortungsbewusst und
fachlich korrekt ausführen können.