MrThiemann hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. März 2018, 20:59
Dadurch, dass ich aber eine Art "Ablauf" vorkonfiguriert habe, habe ich die Auswertung nachher schöner.
So wird einmal alles nötige getestet und am Ende des Tages für das dazugehörige Gerät exportiert.
Es ist ja schön, dass du die Kücheneinbau-Geräte deiner Kunden prüfst. Aber es ist weder sinnvoll,
noch ist es vorgeschrieben.
Ich nehme mal an, du hast hauptsächlich Privatkunden? Für die gilt weder die BetrSichV, noch die DGUV Vorschrift 3.
Es gibt hier also gar keine Prüfpflicht für steckerfertige Neugeräte.
Aber das Messgerät hast du nicht umsonst gekauft,
dein eigenes Werkzeug musst du nämlich sehr wohl prüfen, sofern du nicht gerade ein selbstständiger 1-Mann-Betrieb bist.
MrThiemann hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. März 2018, 20:59bo_93 hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. März 2018, 17:14
Schleifenimpedanz und Netzinnenwiderstand kannst du mit dem Metrel MI3309 nicht messen, dazu brauchst du einen Installtionstester.
Ich hoffe ich vergraule mir das jetzt nicht mit euch: ist diese Messung "ZWINGEND" für "MICH" notwendig? Oder kann ich "hoffen", dass der Elektriker seine Arbeit vorher Ordnungsgemäß erledigt hat und vielleicht einfach nur einen Hinweis in mein Prüfprotokoll erstellen, dass die Schleifenimpedanz und der Netzinnenwiderstand von einem Elektriker geprüft werden sollten?!? *schnell weg
Ein fertiges Gerät
mit Schukostecker kann man nicht falsch anschließen, also kann hier die Prüfung auf die Sichtprüfung reduziert werden.
Aber: Messungen sind an jenen Teilen stark angeraten,
wo du Kabel selbst angeschlossen hast. Sei es Steckdose oder Herd. Machst du hier einen Fehler, kann das tödlich für deinen Kunden (oder dich) enden.
So leid es mir tut, dein bisheriges Messgerät bringt dir für deine Aufgabe eigentlich nichts. Du brauchst einen Installationstester, keinen Gerätetester.
Aber lass dich von den Aussagen oben nicht verrückt machen. Für eine Komplettprüfung hast du weder die Befugnis, noch die Notwendigkeit.
@SPS:
N Abklemmen in der Unterverteilung? Bist du des Wahnsinns? Der Mann soll
Küchen installieren und keine Wiederholungsprüfung der kompletten Wohnung machen!
Das Problem was du aber hast, das man für diese Messung wissen muss, was für Schleifen-/Netzimpedanzwerte vor der Sicherung/Sicherungsautomaten anstehen. Dazu müsste man aber die Unterverteilung (UV) öffnen - was du aber nicht darfst... Dazu muss man die ungefähre Leitungslänge wissen um die ermittelten Werte bewerten zu können.
Was ist das wieder für ein Unsinn? Warum sollten ihn die Impedanzen in der UV interessieren?
Die Impedanz wird ausschließlich an der Steckdose gemessen, die
er selbst angeschlossen hat. Und da haben über 240 Ampere dabei rauszukommen und für alles was drunter liegt, wird ein Elektriker dazu gerufen. Sicherungen größer C16 sind in Küchen nicht zu erwarten.
Dann noch die Messung der Niederohmigkeit des Schutzleiters, der satt unter 1 Ohm zu liegen hat.
Wenn man Spaß dran hat, kann man dem Kunden noch einen Gefallen tun und den FI mal auslösen, aber das ist weder seine Pflicht, noch wird es immer möglich sein, denn dann ist die ganze Wohnung stromlos.
Ich präzisiere nochmal:
- Geräteprüfung:
nicht vorgeschrieben
- Schutzleiterprüfung mit einem Installationstester (z.B. von Heizungsrohr rüber zu allen fertig angeschlossenen Geräten und Steckdosen): sinnvoll und dringendst anzuraten
- Netzimpedanz: an allen selbst installierten Steckdosen dringend anzuraten
- FI-Messung:
nicht vorgeschrieben, nach Rücksprache mit Kunde ("Darf ich kurz mal den gesamten Strom lahmlegen?") aber nicht verkehrt