Einsatz von ortsveränderlichen Betriebsmittel in Großküchen, Kantinen
Verfasst: Sonntag 15. Oktober 2017, 07:37
Im Rahmen der Überprüfung ortsveränderliche elektrischer Betriebsmittel bin ich nun auf folgendes Problem gestoßen.
In unserer Angestelltenkantine und Großküche kommen Geräte zum Einsatz, welche nur die Schutzart IP2X haben. Da diese Bereiche eine meiner Meinung nach als Feuchträume bezeichnet werde können (z. B. Hohe Luftfeuchtigkeit durch Kochdämpfen oder Reinigungsarbeiten) habe ich laut Gefährdungslage hier nur den Einsatz von Geräten mit der Kategorie K2, evtl K1 erlaubt.
Unsere Küchenchefs sind nicht gerade begeistert und machen eine riesen Welle, was ich auch verstehen kann. Für kleinere Arbeiten werden z. B. ganz normale Handmixer, welche laut Herstellerangaben nur die Schutzklasse IP2X aufweisen. Für größere Mixarbeiten gibt es natürlich Profigeräte, welche der Norm entsprechen. Immer wieder bekomme ich von denen an den Kopf geworfen, dass diese Geräte für den Küchengebrauch hergestellt wurden. Einerseits kann ich dies verstehen.
Als Antwort kann ich denen nur sagen, dass diese für den Hausgebrauch hergestellt wurden, wir hier aber eine Arbeitsstätte haben. Andererseits kann ich aber auch nicht verstehen, warum solche Gerätschaften nur mit der Schutzart IP2X hergestellt werden? Alleine schon die Anwendung eines Handmixers, welcher in Kontakt mit flüssigen Medien kommt müsste doch eine höhere Schutzart haben.
Oder wie seht ihr das?
In unserer Angestelltenkantine und Großküche kommen Geräte zum Einsatz, welche nur die Schutzart IP2X haben. Da diese Bereiche eine meiner Meinung nach als Feuchträume bezeichnet werde können (z. B. Hohe Luftfeuchtigkeit durch Kochdämpfen oder Reinigungsarbeiten) habe ich laut Gefährdungslage hier nur den Einsatz von Geräten mit der Kategorie K2, evtl K1 erlaubt.
Unsere Küchenchefs sind nicht gerade begeistert und machen eine riesen Welle, was ich auch verstehen kann. Für kleinere Arbeiten werden z. B. ganz normale Handmixer, welche laut Herstellerangaben nur die Schutzklasse IP2X aufweisen. Für größere Mixarbeiten gibt es natürlich Profigeräte, welche der Norm entsprechen. Immer wieder bekomme ich von denen an den Kopf geworfen, dass diese Geräte für den Küchengebrauch hergestellt wurden. Einerseits kann ich dies verstehen.
Als Antwort kann ich denen nur sagen, dass diese für den Hausgebrauch hergestellt wurden, wir hier aber eine Arbeitsstätte haben. Andererseits kann ich aber auch nicht verstehen, warum solche Gerätschaften nur mit der Schutzart IP2X hergestellt werden? Alleine schon die Anwendung eines Handmixers, welcher in Kontakt mit flüssigen Medien kommt müsste doch eine höhere Schutzart haben.
Oder wie seht ihr das?