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Verfasst: Samstag 9. September 2017, 16:24
von langer
Challenger hat geschrieben:Moin Langer

Meine Meinung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in seinem Unternehmen die Arbeitnehmer keiner vermeidbaren Gefährdung ausgesetzt werden.

Treppengeländer, elektrische Geräte, Statik des Gebäudes, Trinkwasser...also praktisch alles hat so beschaffen zu sein, das ich Abends wieder gesund den Betrieb verlassen kann. Das sollte im Schadenfall nachweisbar sein.

Ob du den Wasserkocher prüfst weil er elektrisches Arbeitsmittel heisst oder ihn prüfst weil er privates Küchengerät heisst, ist doch egal und überlasse ich deiner Phantasie und GeBe. Das Gefahrenpotential eines Wasserkochers und dessen Handhabung verändert sich ja nicht mit der Definition der Zugehörigkeit.
Wichtig ist nur dass du den Nachweiss der Prüfung führst.


Gruß Andreas
Das ist mir schon alles klar.
Der Wasserkocher ist soweit auch ganz in Ordnung, mir viel halt auf, dass er beim Abheben vom Sockel nicht abschaltet (was die Kocher, die ich bisher kenne alle machen) und mit dem Aufsetzen auf den Sockel wieder heizt.
Genau bei diesem Punkt bin ich mir unsicher.
Darf das sein oder ist das ein Mangel?
Die Bedienungsanleitung sagt dazu nichts aus.

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 20:22
von Etrick
Ist doch ganz einfach:

Wenn das Wasser heiß ist, nimm die Kanne ab, schütte sie aus und stelle sie leer zurück -> worst case Anwendung.

Schaltet der Thermoschalter ab, ist alles ok.
Geht die Thermosicherung durch oder schmort das Ding vor sich hin: ab in den Elektroschrott...

Gruß

Achim

Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 07:54
von Snippy30
Es gibt doch sehr viele Geräte, die nach Stromtrennung und wieder Inbetriebnahme weiter funktionieren, nur weil der Schalter noch eingeschaltet ist.

Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 08:22
von langer
Etrick hat geschrieben:Ist doch ganz einfach:

Wenn das Wasser heiß ist, nimm die Kanne ab, schütte sie aus und stelle sie leer zurück -> worst case Anwendung.

Schaltet der Thermoschalter ab, ist alles ok.
Geht die Thermosicherung durch oder schmort das Ding vor sich hin: ab in den Elektroschrott...

Gruß

Achim

das ist ein genialer Tipp, danke

Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 12:04
von lektro
Ja, der "Trockenfallschutz" muss funktionieren, gehört bei mir zur Prüfung. Den von dir beschriebenen Fall hatte ich noch nicht, interessant. Werde mich morgen bei einem Hersteller/Importeur erkundigen, ist ja wichtig.

Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 12:59
von Olaf S-H
Moin zusammen,

über Sein oder Nichtsein kann auch die Produktnorm Auskunft geben. Leider ist diese nur schwer zugänglich, da nicht für den Handwerker in der Auswahl implementiert.

Der Markt wird immer mehr von "Sicherheitsschrott" überflutet.

Gruß Olaf

Re: Und wieder das Thema Wasserkocher

Verfasst: Montag 18. September 2017, 20:48
von NurNeugierig
Huhu langer,

ich hab gerade rein aus Interesse versucht mich durch den Wust der Produktnormen zu wühlen. Die aktuelle ist von 2016, die habe ich nicht vorliegen.

Deswegen ohne Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. :-)

Es gibt drei verschiedene Arten wie ein Wasserkocher abschalten kann:
- Mechanisch beim Abheben von einer Station
- Beim Kochen des Wassers (ich glaube das funktioniert auch mechanisch, auf jeden Fall über den Wasserdampf)
- Thermische Abschaltung bei Überhitzung

Die automatische Abschaltung wenn ein Kabellosen Wasserkocher von der Station genommen wird ist freiwillig und vom Hersteller eingebaut. Meiner jüngsten Erfahrung nach haben sogar gerade die Markenhersteller diese Abschaltung nicht ghabt, aber die preiswerteren hatte die mit drin. Diese Abschaltung ist rein mechanisch, und nicht in der Norm vorgeschrieben.

Daß es einen Schalter gibt, der beim Kochen des Wassers abschaltet, ist wünschenswert und gut, aber soweit ich weiß auch nicht in der Norm vorgeschrieben. Einige haben sogar die Möglichkeit, eine Temperatur einzustellen. Sehr beliebt bei Grüntee-Trinkern, die 80 °C heißes Wasser benötigen. :-)

Thermische Abschaltung: Dass irgendetwas abschalten muß, bevor Dinge im Wasserkocher schmilzen - also Trockenlaufschutz, Thermo-Element oder sowas - das IST in der Norm vorgeschrieben.

Welche der Abschaltungen jetzt der Arbeitgeber fordert, bei dem das Gerät betrieben wird, das ist Entscheidung des Arbeitgebers (stichwort Gefährdungsbeurteilung).

Kennst Du die Wasserkocher, die heizen sobald man den Stecker reinsteckt, und aufhören wenn man den zieht? Gibt es immer noch, ich wette ne volle Kiste Bier daß die immer noch normgerecht sind. Abzugeben bei mir beim nächsten Forentreffen. Oder abzuholen, je nachdem :-)

Re: Und wieder das Thema Wasserkocher

Verfasst: Mittwoch 20. September 2017, 12:18
von B-Nutzer
Hallo zusammen,

die Bayrische Gewerbeaufsicht hat auf Ihrer Webseite einen relativ guten Forderungskatalog zum Thema Wasserkocher veröffentlicht.
https://www.vis.bayern.de/produktsicher ... kocher.htm

Zum Thema private Elektrogeräte im Unternehmen steht in der DGUV Information 203-070 unter Anwendungsbereich eine klare Aussage.
Wenn der Wasserkocher vom Unternehmer bereitgestellt wurde zählt er als Arbeitsmittel. Bei der BG heissts immer noch Betreibsmittel (glaub ich).

Gruß Tommi

Re: Und wieder das Thema Wasserkocher

Verfasst: Mittwoch 20. September 2017, 19:59
von langer
NurNeugierig hat geschrieben: Montag 18. September 2017, 20:48 Huhu langer,

ich hab gerade rein aus Interesse versucht mich durch den Wust der Produktnormen zu wühlen. Die aktuelle ist von 2016, die habe ich nicht vorliegen.

Deswegen ohne Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. :-)

....

Kennst Du die Wasserkocher, die heizen sobald man den Stecker reinsteckt, und aufhören wenn man den zieht? Gibt es immer noch, ich wette ne volle Kiste Bier daß die immer noch normgerecht sind. Abzugeben bei mir beim nächsten Forentreffen. Oder abzuholen, je nachdem :-)
Hey, die ganze Info ist genial, besten Dank NN.

Hmmmm
Woher wissen wir, ob die Dinger noch normgerecht sind?

Re: Und wieder das Thema Wasserkocher

Verfasst: Mittwoch 20. September 2017, 20:01
von langer
B-Nutzer hat geschrieben: Mittwoch 20. September 2017, 12:18 Hallo zusammen,

die Bayrische Gewerbeaufsicht hat auf Ihrer Webseite einen relativ guten Forderungskatalog zum Thema Wasserkocher veröffentlicht.
https://www.vis.bayern.de/produktsicher ... kocher.htm

Zum Thema private Elektrogeräte im Unternehmen steht in der DGUV Information 203-070 unter Anwendungsbereich eine klare Aussage.
Wenn der Wasserkocher vom Unternehmer bereitgestellt wurde zählt er als Arbeitsmittel. Bei der BG heissts immer noch Betreibsmittel (glaub ich).

Gruß Tommi

Der Link ist auch gut, besten Dank