Und wieder das Thema Wasserkocher

Benutzeravatar
langer
Null-Leiter
Beiträge: 1561
Registriert: Montag 5. Juli 2010, 09:17
Wohnort: Am Rande des Ruhrpotts

Beitrag von langer »

Challenger hat geschrieben:Moin Langer

Meine Meinung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in seinem Unternehmen die Arbeitnehmer keiner vermeidbaren Gefährdung ausgesetzt werden.

Treppengeländer, elektrische Geräte, Statik des Gebäudes, Trinkwasser...also praktisch alles hat so beschaffen zu sein, das ich Abends wieder gesund den Betrieb verlassen kann. Das sollte im Schadenfall nachweisbar sein.

Ob du den Wasserkocher prüfst weil er elektrisches Arbeitsmittel heisst oder ihn prüfst weil er privates Küchengerät heisst, ist doch egal und überlasse ich deiner Phantasie und GeBe. Das Gefahrenpotential eines Wasserkochers und dessen Handhabung verändert sich ja nicht mit der Definition der Zugehörigkeit.
Wichtig ist nur dass du den Nachweiss der Prüfung führst.


Gruß Andreas
Das ist mir schon alles klar.
Der Wasserkocher ist soweit auch ganz in Ordnung, mir viel halt auf, dass er beim Abheben vom Sockel nicht abschaltet (was die Kocher, die ich bisher kenne alle machen) und mit dem Aufsetzen auf den Sockel wieder heizt.
Genau bei diesem Punkt bin ich mir unsicher.
Darf das sein oder ist das ein Mangel?
Die Bedienungsanleitung sagt dazu nichts aus.
Etrick
Null-Leiter
Beiträge: 1153
Registriert: Freitag 3. August 2007, 21:53

Beitrag von Etrick »

Ist doch ganz einfach:

Wenn das Wasser heiß ist, nimm die Kanne ab, schütte sie aus und stelle sie leer zurück -> worst case Anwendung.

Schaltet der Thermoschalter ab, ist alles ok.
Geht die Thermosicherung durch oder schmort das Ding vor sich hin: ab in den Elektroschrott...

Gruß

Achim
Benutzeravatar
Snippy30
Null-Leiter
Beiträge: 251
Registriert: Montag 20. Juni 2016, 05:49

Beitrag von Snippy30 »

Es gibt doch sehr viele Geräte, die nach Stromtrennung und wieder Inbetriebnahme weiter funktionieren, nur weil der Schalter noch eingeschaltet ist.
Gott sprach: "Es werde Licht!", doch Petrus fand den Schalter nicht. Als er ihn dann endlich fand, war die Lampe durchgebrannt. Und die Moral von der Geschicht? Kaufe niemals Siemens-Licht.
Benutzeravatar
langer
Null-Leiter
Beiträge: 1561
Registriert: Montag 5. Juli 2010, 09:17
Wohnort: Am Rande des Ruhrpotts

Beitrag von langer »

Etrick hat geschrieben:Ist doch ganz einfach:

Wenn das Wasser heiß ist, nimm die Kanne ab, schütte sie aus und stelle sie leer zurück -> worst case Anwendung.

Schaltet der Thermoschalter ab, ist alles ok.
Geht die Thermosicherung durch oder schmort das Ding vor sich hin: ab in den Elektroschrott...

Gruß

Achim

das ist ein genialer Tipp, danke
Benutzeravatar
lektro
Null-Leiter
Beiträge: 159
Registriert: Montag 14. Januar 2013, 18:20
Wohnort: Berlin

Beitrag von lektro »

Ja, der "Trockenfallschutz" muss funktionieren, gehört bei mir zur Prüfung. Den von dir beschriebenen Fall hatte ich noch nicht, interessant. Werde mich morgen bei einem Hersteller/Importeur erkundigen, ist ja wichtig.
MfG Johannes
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

über Sein oder Nichtsein kann auch die Produktnorm Auskunft geben. Leider ist diese nur schwer zugänglich, da nicht für den Handwerker in der Auswahl implementiert.

Der Markt wird immer mehr von "Sicherheitsschrott" überflutet.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
NurNeugierig
Beiträge: 1306
Registriert: Samstag 28. Januar 2006, 03:53
Wohnort: Hambuuuuuuurch!!

Re: Und wieder das Thema Wasserkocher

Beitrag von NurNeugierig »

Huhu langer,

ich hab gerade rein aus Interesse versucht mich durch den Wust der Produktnormen zu wühlen. Die aktuelle ist von 2016, die habe ich nicht vorliegen.

Deswegen ohne Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. :-)

Es gibt drei verschiedene Arten wie ein Wasserkocher abschalten kann:
- Mechanisch beim Abheben von einer Station
- Beim Kochen des Wassers (ich glaube das funktioniert auch mechanisch, auf jeden Fall über den Wasserdampf)
- Thermische Abschaltung bei Überhitzung

Die automatische Abschaltung wenn ein Kabellosen Wasserkocher von der Station genommen wird ist freiwillig und vom Hersteller eingebaut. Meiner jüngsten Erfahrung nach haben sogar gerade die Markenhersteller diese Abschaltung nicht ghabt, aber die preiswerteren hatte die mit drin. Diese Abschaltung ist rein mechanisch, und nicht in der Norm vorgeschrieben.

Daß es einen Schalter gibt, der beim Kochen des Wassers abschaltet, ist wünschenswert und gut, aber soweit ich weiß auch nicht in der Norm vorgeschrieben. Einige haben sogar die Möglichkeit, eine Temperatur einzustellen. Sehr beliebt bei Grüntee-Trinkern, die 80 °C heißes Wasser benötigen. :-)

Thermische Abschaltung: Dass irgendetwas abschalten muß, bevor Dinge im Wasserkocher schmilzen - also Trockenlaufschutz, Thermo-Element oder sowas - das IST in der Norm vorgeschrieben.

Welche der Abschaltungen jetzt der Arbeitgeber fordert, bei dem das Gerät betrieben wird, das ist Entscheidung des Arbeitgebers (stichwort Gefährdungsbeurteilung).

Kennst Du die Wasserkocher, die heizen sobald man den Stecker reinsteckt, und aufhören wenn man den zieht? Gibt es immer noch, ich wette ne volle Kiste Bier daß die immer noch normgerecht sind. Abzugeben bei mir beim nächsten Forentreffen. Oder abzuholen, je nachdem :-)
B-Nutzer
Null-Leiter
Beiträge: 51
Registriert: Mittwoch 27. Mai 2015, 07:51

Re: Und wieder das Thema Wasserkocher

Beitrag von B-Nutzer »

Hallo zusammen,

die Bayrische Gewerbeaufsicht hat auf Ihrer Webseite einen relativ guten Forderungskatalog zum Thema Wasserkocher veröffentlicht.
https://www.vis.bayern.de/produktsicher ... kocher.htm

Zum Thema private Elektrogeräte im Unternehmen steht in der DGUV Information 203-070 unter Anwendungsbereich eine klare Aussage.
Wenn der Wasserkocher vom Unternehmer bereitgestellt wurde zählt er als Arbeitsmittel. Bei der BG heissts immer noch Betreibsmittel (glaub ich).

Gruß Tommi
Benutzeravatar
langer
Null-Leiter
Beiträge: 1561
Registriert: Montag 5. Juli 2010, 09:17
Wohnort: Am Rande des Ruhrpotts

Re: Und wieder das Thema Wasserkocher

Beitrag von langer »

NurNeugierig hat geschrieben: Montag 18. September 2017, 20:48 Huhu langer,

ich hab gerade rein aus Interesse versucht mich durch den Wust der Produktnormen zu wühlen. Die aktuelle ist von 2016, die habe ich nicht vorliegen.

Deswegen ohne Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. :-)

....

Kennst Du die Wasserkocher, die heizen sobald man den Stecker reinsteckt, und aufhören wenn man den zieht? Gibt es immer noch, ich wette ne volle Kiste Bier daß die immer noch normgerecht sind. Abzugeben bei mir beim nächsten Forentreffen. Oder abzuholen, je nachdem :-)
Hey, die ganze Info ist genial, besten Dank NN.

Hmmmm
Woher wissen wir, ob die Dinger noch normgerecht sind?
Benutzeravatar
langer
Null-Leiter
Beiträge: 1561
Registriert: Montag 5. Juli 2010, 09:17
Wohnort: Am Rande des Ruhrpotts

Re: Und wieder das Thema Wasserkocher

Beitrag von langer »

B-Nutzer hat geschrieben: Mittwoch 20. September 2017, 12:18 Hallo zusammen,

die Bayrische Gewerbeaufsicht hat auf Ihrer Webseite einen relativ guten Forderungskatalog zum Thema Wasserkocher veröffentlicht.
https://www.vis.bayern.de/produktsicher ... kocher.htm

Zum Thema private Elektrogeräte im Unternehmen steht in der DGUV Information 203-070 unter Anwendungsbereich eine klare Aussage.
Wenn der Wasserkocher vom Unternehmer bereitgestellt wurde zählt er als Arbeitsmittel. Bei der BG heissts immer noch Betreibsmittel (glaub ich).

Gruß Tommi

Der Link ist auch gut, besten Dank
Antworten