Prüfung von nicht stationären Kompressoren
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Prüfung von nicht stationären Kompressoren
Hallo Community,
Die Frage ist die Prüfung von Kompressoren. Elektrotechnisch kann ich diese Betriebsmittel hinsichtlich der zutreffenden Schutzmaßnahmen prüfen.
Was ich leider nicht mitprüfen kann ist die Prüfung des Druckbehälters an sich. Nun gut die Sichtprüfung ist möglich (u.a. offensichtliche Roststellen lokalisieren). Da ich mich unter anderem an ein Zitat erinnern kann wie „Der Kunde erwartet das das geprüfte Betriebsmittel in jeglicher Hinsicht einwandfrei funktioniert und sicher ist“ bringt mich dazu diese Prüflinge außen vor zu lassen.
Deswegen meine Frage:
1. Wie geht ihr mit solchen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln um und warum?
2. Habt ihr schon viele solcher Gerätschaften geprüft? Besonderheiten hinsichtlich Sichtprüfung?
Vielen Dank im Voraus
WE-EfK
Die Frage ist die Prüfung von Kompressoren. Elektrotechnisch kann ich diese Betriebsmittel hinsichtlich der zutreffenden Schutzmaßnahmen prüfen.
Was ich leider nicht mitprüfen kann ist die Prüfung des Druckbehälters an sich. Nun gut die Sichtprüfung ist möglich (u.a. offensichtliche Roststellen lokalisieren). Da ich mich unter anderem an ein Zitat erinnern kann wie „Der Kunde erwartet das das geprüfte Betriebsmittel in jeglicher Hinsicht einwandfrei funktioniert und sicher ist“ bringt mich dazu diese Prüflinge außen vor zu lassen.
Deswegen meine Frage:
1. Wie geht ihr mit solchen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln um und warum?
2. Habt ihr schon viele solcher Gerätschaften geprüft? Besonderheiten hinsichtlich Sichtprüfung?
Vielen Dank im Voraus
WE-EfK
- langer
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Hallo WE-EfK,
ich sehe das nicht anders als bei anderen Betriebsmittel, die einer besonderen Prüfpflicht unterliegen, z.B. Aufzüge oder Krananlagen.
Bei vielen Kran- und Aufzugsprüfungen, z.B. durch den TÜV, wird nur die mechanische Sicherheit geprüft ggf noch ob die elektrischen Sicherheitseinrichtungen funktionieren, der elektrische Teil bleibt dabei meist ungeprüft.
Ebenso ist es umgekehrt, mit Deiner Prüfung begutachtest Du nur die elektrische Sicherheit, die dann auch im Prüfprotokoll dokumentiert wird und nicht die der Druckanlage.
Viele Grüße
langer
ich sehe das nicht anders als bei anderen Betriebsmittel, die einer besonderen Prüfpflicht unterliegen, z.B. Aufzüge oder Krananlagen.
Bei vielen Kran- und Aufzugsprüfungen, z.B. durch den TÜV, wird nur die mechanische Sicherheit geprüft ggf noch ob die elektrischen Sicherheitseinrichtungen funktionieren, der elektrische Teil bleibt dabei meist ungeprüft.
Ebenso ist es umgekehrt, mit Deiner Prüfung begutachtest Du nur die elektrische Sicherheit, die dann auch im Prüfprotokoll dokumentiert wird und nicht die der Druckanlage.
Viele Grüße
langer
- Klein-Eli
- Null-Leiter
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Moin Klein-Eli,Klein-Eli hat geschrieben:... der Tüv (Druck und Dampf). ...
immer dieses verstaubte Obrigkeitsdenken. Es gibt auch andere Prüforganisationen bzw. Organisationsfreie Prüfer.
Es ist hierzu eine befähigte Person nach TRBS 1203, Abschnitt 3.2 (Gefährdungen durch Druck) erforderlich.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Klein-Eli
- Null-Leiter
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OK, mir war nur der Tüv bekannt. War bei uns so.Olaf S-H hat geschrieben:Moin Klein-Eli,
immer dieses verstaubte Obrigkeitsdenken. Es gibt auch andere Prüforganisationen bzw. Organisationsfreie Prüfer.
Es ist hierzu eine befähigte Person nach TRBS 1203, Abschnitt 3.2 (Gefährdungen durch Druck) erforderlich.
Gruß Olaf
Schöne Grüße
Klein-Eli
Klein-Eli
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Moin Klein-Eli,
kein Problem.
Ich habe letztens in einem Leistungsverzeichnis den Passus gefunden, dass die "TÜV-Vorschriften" einzuhalten sind.
Leider werden diese 3 Buchstaben oft wie gottgegeben angesehen. Aber es sind normal-sterbliche Buchstaben. Wie andere auch.
Gruß Olaf
kein Problem.
Ich habe letztens in einem Leistungsverzeichnis den Passus gefunden, dass die "TÜV-Vorschriften" einzuhalten sind.
Leider werden diese 3 Buchstaben oft wie gottgegeben angesehen. Aber es sind normal-sterbliche Buchstaben. Wie andere auch.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- lektro
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- langer
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Da hast Du vollkommen Recht, jedoch ersetzt die Funktionsprüfung nicht die Druckkörperprüfung (und was sonst noch dazugehört), die für einen gewerblich betriebenen Kompressor nötig ist.lektro hat geschrieben:Die Prüfung nach VDE 0701/0702, sorry Olaf aber ich habe es nicht erfunden, umfasst auch eine Funktionsprüfung einschließlich der Sicherheitseinrichtungen. Die sind ja schon bei der Sichtprüfung auf ihren Zustand zu begutachten, wie du schriebst. Ich mache einen Testlauf und gut ist.
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- Null-Leiter
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Dann bestell doch selber die befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen und TRBS 1203 Teil 2, leg dessen Bericht zusammen mit Deinem und DeinerWE-EfK hat geschrieben:„Der Kunde erwartet das das geprüfte Betriebsmittel in jeglicher Hinsicht einwandfrei funktioniert und sicher ist“
WE-EfK
Rechnung bei und der Kunde hat was er will. Deine Rechnung beeinhaltet dann
natürlich eine Fremdleistung.