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Prüfung von nicht stationären Kompressoren

Verfasst: Sonntag 20. August 2017, 11:05
von WE-EfK
Hallo Community,

Die Frage ist die Prüfung von Kompressoren. Elektrotechnisch kann ich diese Betriebsmittel hinsichtlich der zutreffenden Schutzmaßnahmen prüfen.

Was ich leider nicht mitprüfen kann ist die Prüfung des Druckbehälters an sich. Nun gut die Sichtprüfung ist möglich (u.a. offensichtliche Roststellen lokalisieren). Da ich mich unter anderem an ein Zitat erinnern kann wie „Der Kunde erwartet das das geprüfte Betriebsmittel in jeglicher Hinsicht einwandfrei funktioniert und sicher ist“ bringt mich dazu diese Prüflinge außen vor zu lassen.

Deswegen meine Frage:

1. Wie geht ihr mit solchen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln um und warum?
2. Habt ihr schon viele solcher Gerätschaften geprüft? Besonderheiten hinsichtlich Sichtprüfung?

Vielen Dank im Voraus

WE-EfK

Verfasst: Sonntag 20. August 2017, 11:24
von langer
Hallo WE-EfK,

ich sehe das nicht anders als bei anderen Betriebsmittel, die einer besonderen Prüfpflicht unterliegen, z.B. Aufzüge oder Krananlagen.

Bei vielen Kran- und Aufzugsprüfungen, z.B. durch den TÜV, wird nur die mechanische Sicherheit geprüft ggf noch ob die elektrischen Sicherheitseinrichtungen funktionieren, der elektrische Teil bleibt dabei meist ungeprüft.
Ebenso ist es umgekehrt, mit Deiner Prüfung begutachtest Du nur die elektrische Sicherheit, die dann auch im Prüfprotokoll dokumentiert wird und nicht die der Druckanlage.

Viele Grüße
langer

Verfasst: Sonntag 20. August 2017, 13:25
von Klein-Eli
Der Druckbehälter prüft normalerweise der Tüv (Druck und Dampf).
Einmal als Sichtprüfung und einmal als Druckprüfung. Alle 5 bzw. 10 Jahre wenn der Zustand schlechter ist auch früher.

Verfasst: Sonntag 20. August 2017, 14:13
von Olaf S-H
Klein-Eli hat geschrieben:... der Tüv (Druck und Dampf). ...
Moin Klein-Eli,

immer dieses verstaubte Obrigkeitsdenken. :D Es gibt auch andere Prüforganisationen bzw. Organisationsfreie Prüfer.

Es ist hierzu eine befähigte Person nach TRBS 1203, Abschnitt 3.2 (Gefährdungen durch Druck) erforderlich.

Gruß Olaf

Verfasst: Sonntag 20. August 2017, 15:11
von Klein-Eli
Olaf S-H hat geschrieben:Moin Klein-Eli,

immer dieses verstaubte Obrigkeitsdenken. :D Es gibt auch andere Prüforganisationen bzw. Organisationsfreie Prüfer.

Es ist hierzu eine befähigte Person nach TRBS 1203, Abschnitt 3.2 (Gefährdungen durch Druck) erforderlich.

Gruß Olaf
OK, mir war nur der Tüv bekannt. War bei uns so.

Verfasst: Sonntag 20. August 2017, 15:32
von Olaf S-H
Moin Klein-Eli,

kein Problem.

Ich habe letztens in einem Leistungsverzeichnis den Passus gefunden, dass die "TÜV-Vorschriften" einzuhalten sind. :D

Leider werden diese 3 Buchstaben oft wie gottgegeben angesehen. Aber es sind normal-sterbliche Buchstaben. Wie andere auch.

Gruß Olaf

Verfasst: Sonntag 20. August 2017, 16:39
von lektro
Die Prüfung nach VDE 0701/0702, sorry Olaf aber ich habe es nicht erfunden, umfasst auch eine Funktionsprüfung einschließlich der Sicherheitseinrichtungen. Die sind ja schon bei der Sichtprüfung auf ihren Zustand zu begutachten, wie du schriebst. Ich mache einen Testlauf und gut ist.

Verfasst: Sonntag 20. August 2017, 17:02
von langer
lektro hat geschrieben:Die Prüfung nach VDE 0701/0702, sorry Olaf aber ich habe es nicht erfunden, umfasst auch eine Funktionsprüfung einschließlich der Sicherheitseinrichtungen. Die sind ja schon bei der Sichtprüfung auf ihren Zustand zu begutachten, wie du schriebst. Ich mache einen Testlauf und gut ist.
Da hast Du vollkommen Recht, jedoch ersetzt die Funktionsprüfung nicht die Druckkörperprüfung (und was sonst noch dazugehört), die für einen gewerblich betriebenen Kompressor nötig ist.

Verfasst: Montag 21. August 2017, 07:45
von lektro
Ja, das sind zwei Paar Schuhe.

Verfasst: Montag 28. August 2017, 21:36
von Jörgi-1911
WE-EfK hat geschrieben:„Der Kunde erwartet das das geprüfte Betriebsmittel in jeglicher Hinsicht einwandfrei funktioniert und sicher ist“

WE-EfK
Dann bestell doch selber die befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen und TRBS 1203 Teil 2, leg dessen Bericht zusammen mit Deinem und Deiner
Rechnung bei und der Kunde hat was er will. Deine Rechnung beeinhaltet dann
natürlich eine Fremdleistung.