Prüfung durch "Dienstleister"
- Wulff
- Null-Leiter
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Zum Thema billig:
Wir sind gerade einen Kunden losgeworden ( >3000 Geräte) .
Der externe Dienstleister prüft bei dieser Größenordnung für €1,90/Stck bundesweit inkl aller Nebenkosten.
Da komme ich bei unseren bisherigen Prüfstückzahlen pro Tag (ca 80 bis 100 St) bei diesem Preis ins Grübeln, wie das wohl betriebswirtschaftlich geht.
Umgebung: Industrie und Büro. Einzelgeräte in Fertigung einzeln suchen bis Schreibtisch mit 3 Leisten unterm Tisch vollgestopft...
Wir sind gerade einen Kunden losgeworden ( >3000 Geräte) .
Der externe Dienstleister prüft bei dieser Größenordnung für €1,90/Stck bundesweit inkl aller Nebenkosten.
Da komme ich bei unseren bisherigen Prüfstückzahlen pro Tag (ca 80 bis 100 St) bei diesem Preis ins Grübeln, wie das wohl betriebswirtschaftlich geht.
Umgebung: Industrie und Büro. Einzelgeräte in Fertigung einzeln suchen bis Schreibtisch mit 3 Leisten unterm Tisch vollgestopft...
- kabelmafia
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Moin Wulff,
Werden da die Leistungen über das Kaufhaus des Bundes eingekauft?
Werden da die Leistungen über das Kaufhaus des Bundes eingekauft?
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Null-Leiter
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Im Grunde kann ich nur allen hier zustimmen.
Noch einige Punkte zu MEINER Funktion in diesem Spielchen:
Ich habe die Prüfungen bisher gemacht und werden auch in Zukunft die "Harten Sonderfälle" Prüfen.
Der Dienstleister kommt nur mit Personal; alles andere stellen wir.
Die Bestellung von unserer Seite wird von Leuten gemacht, die anscheinend nicht so genau wissen, was sie da Tuen, allerdings in hohem Maße Beratungsresistent sind.
Man lässt sich von dem Preis für ein "Normales Gerät" blenden und vergisst, was sonst noch alles mit der Prüfung zusammenhängt...
Für MICH kann die Schlussrechnung gar nicht hoch genug sein. Ich hab rechtzeitig meine Meinung zu dem Thema kundgetan.
Was sagt Oma früher immer: Wer nicht hören will, muss fühlen...
Noch einige Punkte zu MEINER Funktion in diesem Spielchen:
Ich habe die Prüfungen bisher gemacht und werden auch in Zukunft die "Harten Sonderfälle" Prüfen.
Der Dienstleister kommt nur mit Personal; alles andere stellen wir.
Die Bestellung von unserer Seite wird von Leuten gemacht, die anscheinend nicht so genau wissen, was sie da Tuen, allerdings in hohem Maße Beratungsresistent sind.
Man lässt sich von dem Preis für ein "Normales Gerät" blenden und vergisst, was sonst noch alles mit der Prüfung zusammenhängt...
Für MICH kann die Schlussrechnung gar nicht hoch genug sein. Ich hab rechtzeitig meine Meinung zu dem Thema kundgetan.
Was sagt Oma früher immer: Wer nicht hören will, muss fühlen...
Staatlich geprüfter Legastheniker!srg1
Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
(Sir Peter Ustinov)
Gelernter Pessimist!
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Moin omtdr,omtdr43 hat geschrieben:... Was sagt Oma früher immer: Wer nicht hören will, muss fühlen...
leider bleiben hierbei die seriösen Anbieter auf der Strecke.
Wie steht denn Eure VEFK dazu. Sie ist doch die instanz, die freigiebt, wer an der Elektrotechnik arbeitet. Siehe hierzu VDE 0105-100 Anhang NB und DGUV Vorschrift 3 § 3 (1).
Man hat Möglichkeiten, wenn man denn will.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Tobi P.
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- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Moin KM,
ach, meinst du diesen ominösen Anbieter der sozusagen mit dem Schnellfeuergewehr Plaketten auf die Prüflinge schiesst und das als Prüfen bezeichnet? Da hab ich lustige Erfahrungen mit, zum Beispiel eine vollständige Prüfung inkl. Funktionstest für ein Gerät das zum Zeitpunkt der Prüfung bereits seit drei Jahren ausgesondert und nachweislich verschrottet war
Gruß Tobi
ach, meinst du diesen ominösen Anbieter der sozusagen mit dem Schnellfeuergewehr Plaketten auf die Prüflinge schiesst und das als Prüfen bezeichnet? Da hab ich lustige Erfahrungen mit, zum Beispiel eine vollständige Prüfung inkl. Funktionstest für ein Gerät das zum Zeitpunkt der Prüfung bereits seit drei Jahren ausgesondert und nachweislich verschrottet war
Gruß Tobi
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
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- Null-Leiter
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Die war bei der Vorstellung der Firma bei uns im Haus plötzlich verschwunden und hat das Feld anderen Überlassen ...Olaf S-H hat geschrieben: Wie steht denn Eure VEFK dazu. Sie ist doch die instanz, die freigiebt, wer an der Elektrotechnik arbeitet.
Ich sag ja: Wer nicht hören will....
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Moin omtdr,omtdr43 hat geschrieben:Die war bei der Vorstellung der Firma bei uns im Haus plötzlich verschwunden und hat das Feld anderen Überlassen ...
"Feigheit vor dem Feinde" hat noch nie geholfen, ein Problem zu lösen. Die VEFK ist in der Regel für die mit elektrotechnischen Tätigkeiten beauftragten Beschäftigten (Mitarbeiter UND Dienstleister) zuständig. Hier könnte somit eine Obliegenheitsverletzung vorliegen. Gepaart mit Vorsatz ist dies schon sehr übel - juristisch wie auch moralisch.
Gruß Olaf
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- Null-Leiter
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