Fragen zu: Prüfung nach DGUV V3

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Reussini
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Registriert: Samstag 18. März 2017, 19:44

Fragen zu: Prüfung nach DGUV V3

Beitrag von Reussini »

Hallo Steckdosen- Community,

da es kein eigenständiges Forum „Bin der Neue Hier“ gibt einfach vorweg paar Infos zu mir.

Persönlich: 31 Jahre alt aus dem Raum Kassel.
Werdegang:
Ausbildung zum Mechatroniker, Fortbildung Industriemeister Mechatronik, Fortbildung TPM- Instruktor, Sicherheitsbeauftragter.

Aufgabengebiet:
Betreuen von Produktionsanlagen, Fehleranalyse durch Messen, SPS auslesen, Schaltpläne lesen, Austausch Elektrischer Komponenten(24V bis 400V), Betreuung und Reparatur von Fahrerlosen Transportfahrzeugen.

Meine Planung ist eine Nebenerwerbsselbstständigkeit im Bereich der DGUV Vorschrift 3, Prüfung Ortsveränderlicher Geräte anhand der DIN VDE 0701-0702. Start wäre ungefähr Q1/2018.

Durch Recherche im Internet, Richtlinien DGUV etc. und der VDE Schriftenreihen 120, 124, 117, 43, 62(umsonst von der Freundin aus der Uni Bibliothek „Freu“) habe ich mir einiges wissen erarbeiten können.
Trotzdem sind noch so ein paar Fragen halt da.
Aufgrund der Bücher usw. liegt mein Fokus erst einmal auf der Prüfung nach DIN VDE 0701-0702. Für Später ist dann DIN VDE 0751 (Med. Geräte) und VDE0 544-4 (Schweiß Geräte) sowie Pflegebetten und Thermografie möglich.

1.) Nach TRBS1203 muss ich eine befähigte Person sein(Der Rest ist durch meine Ausbildung schon gedeckt). Diesen Status kann ich über einen Tageslehrgang bei irgendeinem Veranstalter erwerben.
Der hilft mir nur nicht in der Praxis, prüfen meiner Geräte und der meiner Bekannten kann ich bisle Testen und das war es eigentlich auch schon.
Nun zur Frage, wie habt ihr angefangen als frischer Prüfer, hattet ihr immer einen Mentor(VEFK) für die ersten Schritte auf dem Gebiet? Was würdet ihr mir raten Praxis Know How zu erlangen.

2.) Welches Prüfgerät wäre Sinnvoll für den Gedachten Einsatz? Bisher habe ich im Augenschein Secutest Base 10 / Pro oder Benning ST750A. Mit den Geräten mitgelieferte Software kann ich ja für den Anfang gut auskommen, Excel ist ja auch noch da. Der EM finde ich zu mächtig für meinen vorgesehen Einsatz, Kundenkreis. Alternativ wäre noch der Wartungsplaner von H***e.

3.) Habt ihr Buchtipps für mich? Der Kauf der DIN 0701-0702 sowie die Reihenbücher 120, 124 sollen in den nächste 2 Monaten bestellt werden.

4.) Fallbeispiel: Der Malermeister aus dem Nachbarort hört von mir und möchte das ich seine Ortsveränderlichen Geräte Prüfen. Aufgrund meines bisherigen Know Hows müsste er bevor ich Prüfen kann selbst Tätig werden. Ich würde ihn Beraten das er (Bsp.: 1 Cheffe, 5 Gesellen) ein Organisationsbaum seines Unternehmen haben muss(VEFK hinterlegt), Alle Betriebsgegenstände inventarisiert sein müssen, Gefährdungsanalysen sowie Gefährdungsbeurteilungen vorliegen müssen worin die Prüffristen der DIN 0701-0702 von ihm Festgelegt sind. Erst nach dem kann ich mit Prüfen beginnen. Für den Fall das er mich damit beauftragt muss ich nach meines Wissen ablehnen weil das eigentlich in das Aufgabengebiet der VEFK fällt und ich den Bereich so nicht ohne weiteres Know How abdecken kann. Gehe ich da richtig in der Annahme das, dass schon richtung VEFK geht? Mit dem H***e Wartungsplaner kann das ein Unternehmer eig alles selber managen ohne VEFK / SiFA.

5.) Wie lasst ihr euch bezahlen für euren Dienst? Will jetzt keine Preise, das kann ich selbst Kalkulieren.
Mir geht es um das wie. Preis pro Gerät + euren Stundenlohn, Nur Stundenlohn?

Das sollte erst mal reichen, kommt bestimmt noch was nach.
Alle Beiträge im Forum Ortsveränderlicher Geräte habe ich bereits gelesen.
Ist auch möglich, dass einige meinen Beitrag Zerreißen werden wenn man die Beiträge so liest.
Naja trotzdem wird der eine oder andere meine Fragen beantworten können, gerne auch per PN.

MfG Reussini
jf27el
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Beitrag von jf27el »

Hallo Reussini,

zunächst ein "Grüß Gott" von meiner Seite.

Die Angst hier niedergemacht zu werden ist nicht ganz unberechtigt.
Es sind aber auch einige hier, die sich genau mit Deiner Thematik beschäftigen.

Der gerade Weg wäre meiner Ansicht nach einen Handwerksbetrieb zu gründen, allerdings benötigst Du dazu eine Zulassung bei der Handwerkskammer. Der andere wäre ein Unternehmen zu gründen, das als Servicedienstleister bei der Industrie und Handelskammer gemeldet wird.
(Dann hast Du allerdings keine Zulassung bei irgend einem Kunden eine Steckdose zu reparieren.)

Da es in Deutschland nicht nach Kaizen-Prozessen oder internen Prozessen abläuft, sondern möglichst alles eine gesetzliche Grundlage braucht, ist es gut für diese "Dienstleistungen" die du anbieten willst, eine Haftpflichtversicherung zu haben.

Ab diesem Punkt muss man das Ganze glaube ich von der anderen Seite aufrollen:

Das Unternehmen bzw. dessen Betreiber hat gesetzliche Verpflichtungen zum Schutz von Schäden an materiellen Gütern und Personen einen bestimmten Aufwand zu betrieben. Darunter fällt unter vielem Anderen 1.) auch die Überprüfung der Arbeitsmittel bzw. der Anlage.
Davon ist ein Teil über althergebrachte Prüfungen (Tüv-Prüfung Auto; Druckkesseluntersuchung usw. gesetzlich streng und Straf- bzw. Busgeldbewährt vorgegeben.
Ein anderer Teil wird durch Selbstorganisation als "Selbstbechäftigung" dem Unternehmen über Schadenersatzforderungen vorgegeben. (Das darf bsw. die BG deshalb, weil sie Schadenersatzforderungen von Mitarbeitern an das beschäftigte Unternehmen als Versicherung übernimmt (siehe Sozialgesetze) ....... Betriebssicherheitsverordnung.......usw.

Hieraus konstruieren wir Elektriker die Verpflichtung regelmäßige Prüfungen durchzuführen.

Wenn der Unternehmer/ Betreiber das alles nicht selber kann "kauft er sich diese Dienstleistung als Arbeitnehmer (den er dann zur Vefk) macht und dessen Tätigkeit in die Haftung des Unternehmens geht; oder als externen Dienstleister wobei er darauf achten wird, dass die Haftung so weit als möglich von diesem zu tragen ist. Für die Elektrotechnik ist bsw. Buch 2.)
eine gute Beschreibung wobei "Rechtssicherheit" immer noch für mich nicht für den Elektriker, sondern dann für den Unternehmer/Betreiber gegeben ist.

Da willst Du als Dienstleister hin.
Das kann ich mir anhand Deiner Ausbildung auch gut vorstellen.

Zu meinem Preis:
Ich setze die Überprüfung normalerweise nur für den Betrieb (meinen Kunden) auf.
Irgendwie bekomme ich das mit Prüfung selbst nicht zu einem Preis hin er auch gerne vom Kunden gerne bezahlt wird. Mit Inventarisierung und suchen der Datenblätter der Werkzeuge ( ich noch nirgends die Betriebsanleitung der Kaffeemaschine vorgefunden) kann das bei einzelnen Geräten eine halbe bis eine Stunde dauern. ---Das will dann wirklich keiner bezahlen.
<und diese Geräte benötigen eigentlich mehr Aufmerksamkeit als die Standartprodukte ---- Nichtbeachtung ist deshalb für mich nicht das Mittel der Wahl)

Wenn Du als TPM-Instruktor auf einen neuen möglichen Ansatz kommst, wäre es hochinteressant etwas darüber zu erfahren.

Gruß
jf27el

1.) siehe auch VDE Schriftenreihe 129
Hoffmann, Georg; Neumann, Thorsten
Management innerer Risiken
VDE Verlag
----- nicht sehr unterhaltsammes Buch, aber nach meiner Ansicht die einzige vollständige Aufzählung der notwendigen bzw. vorgeschriebenen Beauftragten eines Unternehmens.
--------------müsste dir als TPMer entgegen kommen.

2.) siehe auch VDE Schriftenreihe 135
Ensmann, Euler, Eber
Anlagenbetreiber Elektrotechnik und verantwortliche Fachkraft
------------ist IMPO am nächsten beim gebräuchlichen Verfahren (Soll) Elektroprüfung
----------------das gebräuchliche Ist-Verfahren ----möchte ich nicht beschreiben.
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)
Reussini
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Beitrag von Reussini »

Hallo jf27el,
Danke erst mal für den einblick.

Eigentlich bekommt man definitiv zu 90% in jedem Forum sein Fett weg:D .
Durch das Lesen des Forums mit den Betriebsmittels kommen da schon haarsträubende Fragen um die Ecke wo ich verstehen kann wie darauf reagiert wurde.

Wollt eigentlich nicht so tief in Detail gehen was die angestrebte Selbständigkeit angeht. Aber paar weitere Dinge dazu. Geplant ist wirklich wie du schon geschrieben hast als Dienstleister über die IHK zu arbeiten.

Dem Kunden Beratend zur Seite stehen.(z.B. eigene MA zum BG Lehrgang zu schicken um Leiterprüfungen jährlich selbst zu erledigen usw.)
Anfallende Aufgaben in Bezug auf Unterverteilung, RCD Pflicht in Steckdosenstromkreisen usw. ist geplant als Kooperation mit den in der nähe angesiedelten Elektroinstallateur Betrieben abzuhandeln.

Mein Fokus liegt auf dem Bereich der Beratung und der Durchführung der Prüfung. Alles aus einer Hand zu machen wird schwierig. Klein anfangen aber Richtig zählt erst mal für mich.
In meine Dienstleistung das Thema TPM mit anzubieten kam mir bisher noch nicht in den Sinn, hatte erst mal Fokus nur auf das prüfen und beraten. Hier nochmal zusätzlich Dank für die Inspiration. dank1

Nebenher läuft die Planung des Businessplans mit allem was dazugehört.
Eine Betriebshaftpflicht sowie eine Elektronikversicherung(Termin mit Markler steht noch aus) sind auch geplant.
Muss ja versichert sein für den schlimmsten Fall der eintreten kann.

Wenn ich das richtig gelesen habe, besichtigst du einen Kunden, setzt einen Vertrag für deine Leistung auf und gibst ein Komplettangebot speziell für den Kunden ab?

Buchempfehlungen sind notiert und werden organisiert.
Ein Buch muss nicht unbedingt unterhaltsam sein in diesem Bereich, es muss mich informieren und weiter bringen, egal wie trocken der Schinken ist.

MfG Reussini
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Ich prüfte schon Geräte, bevor es einschlägige Vorschriften aus dem Ministerium gab, insofern gilt für mich "Bestandsschutz", denn ich kann ja aus langjähriger Berufserfahrung schöpfen. Eintragung in der Handwerksrolle (mindestens als Nebenbetrieb) halte ich für eindeutiger als die Definition eines Dienstleisters aus IHK-Sicht, ist halt blöd, wenn nichtmal die Zugentlastung des Schukosteckers von einem nachgesetzt werden dürfte und der Kunde dafür einen Dritten ins Boot holen müßte.
Die leidige Bezahlung: Ich biete ausschließlich nach Stundensatz an und kann aus der Erfahrung heraus dem Kunden eine realistische/faire Hausnummer nennen.
Wenn der Kunde mich bisher nicht nach Ablauf der Prüffrist neu beauftragt hatte, so hatte er bisher nicht einen anderen Kollegen beauftragt, sondern wohl bis zum nächsten Besuch des BG-Onkels "gewartet", es "vergessen", die "Investition" aus Kostengründen verschoben oder anderweitig "ausgesessen".
Etrick
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Beitrag von Etrick »

Hi,

ein großes Problem wird Konkurrenz sein, die Prüfungen wie am Fließband anbietet. Einmal 2 oder 3 Mille in ein Testgerät stecken, das diese Arbeitsweise unterstützt und billige Kräfte (s.u.) anheuern - schon rollt der Rubel...

Gruß

Achim
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Reussini
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Beitrag von Reussini »

Hallo,

@ meisterglücklich
Sehr Interessanter Einwand von dir. Werde mich bei der IHK, HWK zu der Thematik informieren was ich im Bezug auf das nachziehen des Schuko- Steckers darf und was nicht. Vielleicht darf ich ja noch nicht einmal einen Schaltschrank öffnen.

@ Etrick
Das sind dann die Bundesweiten Dienstleister die dann ausschließlich zum Messen kommen. Klar das die den Preis nach unten Drücken. Ich sehe meinen Dienst eher dadrin auch dem Kleinen Betrieb mit einem Konzept zu Helfen. Sprich das ich nicht nur Prüfe sonder Mittel und Tools zur Verfügung stelle damit auch der Friseurladen um der Ecke mein Angebot nutzen kann. Wenn dort nen Unfall passiert und die volle Haftung bei einem Unfall eines Kunden oder Arbeitnehmers zutrifft heißt es bei diesen Unternehmen dann meistens Insolvenz. Soll nur Beispielhaft betrachtet werden.

Zur Konkurrenz in meinem möglichem Einzugsgebiet:
im 25km Umkreis bietet keiner der hiesigen Elektro Betriebe diesen Dienst an. Zu 80 % herrscht Ungewissheit was passieren kann, sei es der Metzger, die Gemeinde oder ähnliches. Wie ich genau nach solchen Dienstleister suchen soll habe ich die Masterlösung noch nicht gefunden. Google Spukt beim Suchen nach DGUV V3 oder BVA A3 nicht wirklich was raus.

Wäre ganz cool wenn ich noch ein Paar Tipps zu meinen Fragen 1-4 bekommen könnte. Dank im Voraus.
Das andere war bisher auch sehr Hilfreich, nochmals Dank.

MfG
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Reussini!
Was sagt eigentlich dein Hauptarbeitgeber zu deiner geplanten "Nebenerwerbsselbstständigkeit"? Sowas muss er dir ja (schriftlich) genehmigen. Und meistens ist dann ja auch eine Einschränkung auf x Stunden / Tag, Woche, Monat, ... gegeben bzw. festgelegt.

Wenn du über den Netzbetreiber bzw. Innung einen sog. TREI-Lehrgang incl. erfolgreicher Prüfung absolvierst, dann darfst du gegebenenfalls auch Kleinreparaturen u. Kleininstallationen ausführen. Für Kassel wäre das dann vermutlich dieses Seminar.

Es gibt unter den bundesweit tätigen Prüfdienstleistern auch welche, die nicht die absolut billigsten Preise pro Geräteprüfung aufrufen. :rolleyes:

Fakt ist jedenfalls, das du für die Durchführung von Prüfungen, Praxiserfahrungen brauchst, sowas geht nicht von heute auf morgen. Wer prüft denn in deinem Unternehmen? Hast du da keine Gelegenheit, mal "mitzulaufen"?

Wenn du wirklich wirtschaftlich die Prüfungen abwickeln möchtest, solltest du dir ein Prüfgerät plus Software zulegen, mit der du das Prüfgerät vom Rechner steuern kannst --> Remote-Betrieb. Auch die Verwaltung der Prüflinge incl. Inventarisierung macht das ganze einfacher.

Von der Praxis bei Geräteprüfungen habe ich übrigens keine Ahnung, ich befasse mich ausschließlich mit Anlagen u. Maschinen. :)
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Reussini
Null-Leiter
Beiträge: 4
Registriert: Samstag 18. März 2017, 19:44

Beitrag von Reussini »

Hallo cyclist,

mit meinem Hauptarbeitgeber habe ich noch nicht gesprochen. Das Unternehmen stellt Medizinartikel für Krankenhäuser, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte usw. her. Da ich meinem Arbeitgeber nicht in Konkurrenz stehe darf er mir die Tätigkeit als Nebenerwerbsselbstständigkeit nicht verbieten. Klar hole ich mir dort das Einverständnis ab, gehört sich einfach so für mich.
Grundsätzlich darf er mir es nicht verbieten. Da dies als Nebenerwerb läuft darf ich nach Krankenkasse nicht mehr als 18h / Woche arbeiten, ansonsten gelte ich als Vollerwerbsselbstständig und heißt Sozialleistungen bezahlen. Das will ich erst mal umgehen und mich an Offizielle 15h Pro Woche halten.
Bin aber gerade wirklich in der Planungsphase was ich darf, wo ich mich noch weiterbilden muss, was es ungefähr kostet usw.

Das vorgeschlagene Seminar klingt interessant.

Wegen meinem Arbeitgeber muss ich etwas größer ausholen:
Vor 2-3 Jahren wurden die Prüfung alle durch Externe durchgeführt. Anschließend von Azubis und Jetzt von einem eingestelltem Elektroinstallateur. Sind gut >4500 Orts veränderliche Geräte bei uns. Vor 2 Monaten gabs nen Kurs durch ein Büro für Messen Prüfen nach DIN für Ortsfeste Geräte mit dem Metratester. Lampenschaltung, Drehstromschaltung(Schütz,RCD,Motor) auf Holzbrett wo wir Praktisch geübt haben. Bei uns wurde vor 3 Monaten 1 VEFK beauftragt die das nebenbei für knapp 25-30 EFK machen soll.
Habe dort nicht wirklich die Chance da mit zu laufen. Ob der Jetzige Kollege das vorher in seinem Elektrobetrieb durchgeführt hat bin ich mir nicht sicher. Oder ob er es einfach macht. 3 Industriestaubsauger die in die Produktion sollten wurden glaube in 15 - 20 min durchgeführt.

Wie du schon geschrieben hast brauche ich Praxis Erfahrung und daran wird es wohl haken wie ich denke. Gut vorbereitet ist die Halbe Niete. Es ist zu überlegen einen Nebenjob bei so einem Dienstleister für nen Halbes Jahr anzunehmen um die nötige Erfahrung zu sammeln usw.

Mit dem Prüfen Selbst ist halt die Frage alles über den EM laufen zu lassen.
Mit dem EM sind viele Dinge durchführbar.

MfG
duathlonman
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Beiträge: 129
Registriert: Dienstag 4. Mai 2010, 21:15

Arbeitszeitgesetz

Beitrag von duathlonman »

Dies ist auch noch zu beachten.
Der Arbeitgeber kann / darf die Nebentätigkeit erlauben aber auch vom zeitlichen Umfang her einschränken. Schließlich sollst du auch noch etwas Freizeit haben und dich erholen. Mach dich da mal schlau.
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