Grenzwerte Hersteller

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Fabi aus Berlin
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Grenzwerte Hersteller

Beitrag von Fabi aus Berlin »

Hallo zusammen,

inwieweit ist es bei den Herstellern angekommen, dass diese uns Grenzwerte mitteilen sollen? Gibt es bereits einen Hersteller, der die Grenzwerte für seine Betriebsmittel angibt, wenn diese niedriger sind als in der VDE 0701-0702?

Ich habe noch keinen Hersteller gefunden der sagt der Schutzleiterwiderstand ist kleiner 0,15 Ohm bei der Waschmaschine XY von Firma XY.


Gruß

Fabi
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Bei Standardgeräten halte ich das auch nicht für sinnvoll, denn die Norm hat ja auch gewisse Sicherheiten berücksichtigt, warum sollte ein Hersteller auch strengere Vorgaben als in der Norm machen?
Schon eine Bauteiländerung könnte einem selbst vorgegebene, "strengere" Grenzwerte versauen.

Besser würde ich finden, wenn grenzwertige Werte Standard sind (hohe betriebsmäßige Ableitströme, Schutzbeschaltungen, die nicht erkennbar sind), daß man darauf hingewiesen wird, bevor man nach dem warum fragt.

Allerdings ist es auch nicht Aufgabe des Prüfers, Bedienungsanleitungen oder umfassende Dokumentationen zu studieren, dann wäre die Prüfung für Standardgeräte auch unbezahlbar, ohne daß dabei ein Sicherheitsgewinn herausspränge.

Ich meine, es ist ein Unterschied, ob Du ein Gerät mit einem Anschaffungswert von 10.000 Euro eine Stunde lang prüfst, oder ob Du für den Waserkocher für 19,90 mehr Aufwand treibst als Sichtprüfung auf Beschädigungen und automatischen Meßgerätedurchlauf...
Riemer
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Beitrag von Riemer »

Hallo zusammen
meisterglücklich im Grunde hast du mit dem Aufwand schon recht, aber es ist schon die Aufgabe des Prüfers sich mit der Anleitung und Dokumentation auseinander zusetzen. Gut jetzt mal den Wasserkocher weggelassen, aber bei Sägen, Trennschleifer usw. Ich mache es schon alleine um zu wissen, ob sie überhaupt vorhanden sind.

Grüße Bernd
Grüße Bernd
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

Riemer hat geschrieben:....die Aufgabe des Prüfers sich mit der Anleitung und Dokumentation auseinander zusetzen. Gut jetzt mal den Wasserkocher weggelassen, aber bei Sägen, Trennschleifer usw. Ich mache es schon alleine um zu wissen, ob sie überhaupt vorhanden sind.
Mal eine dumme Frage - für wie viel Prozent der Geräte existiert (noch) eine Betriebsanleitung....?

Interessant wird das sicherlich bei diversen Büroküchen - Anleitungen für Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Espressoautomaten usw. wandern doch oftmals direkt mit der Verpackung in den Müll - wer braucht denn bitteschön für eine ordinäre Kaffeemaschine für Filterkaffee oder einen Wasserkocher eine Anleitung.... ;)

Und auch bei Werkstattausrüstung - welcher Handwerker braucht für seinen Trennschleifer eine Anleitung....ich kann mir vorstellen das diese oftmals nach relativ kurzer Zeit verschlampert sind....
Riemer
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Beitrag von Riemer »

Ich hatte ja auch geschrieben das es hier nicht um Wasserkocher oder Tauchsieder geht, sondern um wichtigere Geräte, wo in der Anleitungen bzw. Doku's stellenweise auch Ersatzteilunterlagen dabei sind. Ich handhabe es so, um der Schlamperei ein wenig vor zu beugen. Ist bei uns eine Dienstanweisung. In den Anleitungen steht auch zB. welche Scheibe in den Typ von Trennschleifer drauf darf und welche Art und Größe das Sägeblatt haben darf.


Grüße Bernd
Grüße Bernd
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lektro
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Beitrag von lektro »

In der TRBS 1201, nach der wir ja auch prüfen, wird vor der technischen Prüfung eine Ordnungsprüfung verlangt:
"Wird im Rahmen einer Ordnungsprüfung geprüft, ob
die zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Unterlagen vorhanden und schlüssig sind?
der Prüfgegenstand gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt und verwendet wird?
die erforderlichen Prüfparameter definiert sind (Prüfumfang, Prüffrist)?
die technischen Unterlagen mit der Ausführung übereinstimmen?
die Beschaffenheit des Prüfgegenstandes oder die Betriebsbedingungen seit der letzten Prüfung geändert worden sind?
die von der Behörde gegebenenfalls geforderten Auflagen im Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheid eingehalten sind?"
Demnach sind die Unterlagen zum Prüfling schon relevant. Wenn die nicht vorliegen, sollte das im Prüfbericht erwähnt werden. Mache ich jedenfalls so. Zum Beispiel stehen in der Anleitung für einen WK sicherheitsrelevante Hinweise für den Anwender. Oder Espressomaschinen werden für den gewerblichen Einsatz genutzt, obwohl der Hersteller den ausschließt, habe ich schon erlebt.
MfG Johannes
Riemer
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Beitrag von Riemer »

dd1 hätte mich auch gewundert wenn es anders wäre.
Bernd
Grüße Bernd
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