Organisation mit EuP's

jf27el
Null-Leiter
Beiträge: 4312
Registriert: Donnerstag 2. August 2007, 09:10
Wohnort: BW

Beitrag von jf27el »

Nein nicht orientieren sondern sich dran halten!
Hier ist Eindeutigkeit gefragt!

Und das bei der Vielzahl von Geräten!
Das ist der Grund warum die Trbs so eindeutig eine "befähigte Person" verlangt.
Dies Gut-Schlecht-Prüferei funktioniert nur bei alsoluter Eindeutigkeit der Prüfaufgabe.

Beispiel Montageband: Der "Geräteprüfer" steckt den ganzen Tag seine Verlängerungsleitung (gleicher Länge) in den Prüfadapter, den Du vorher eingestellt hast. Er selber hat keinerlei Spielraum.
Das kann bei der Geräteprüfung nach BG nicht funktionieren!

Wenn Du die Verantwortung dafür trägst würde ich versuchen das entsprechend zu organisieren und zu vergeben. Der Papierkrieg ist das enscheidende (Aufnahme und Inventarisierung der Prüflinge) Kostenargument.
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)
ElektrikerHorst
Null-Leiter
Beiträge: 6
Registriert: Montag 23. Februar 2015, 16:58

Beitrag von ElektrikerHorst »

Wie lautet denn die Definition für eine Befähigte person?
Ausgebildete Fachkraft zu sein?
E_F

Beitrag von E_F »

Meine Erfahrung zur Prüferrei :

Es gibt Unternehmen die lassen Zivis Prüfen, es gibt Unternehmen die lassen EUPs prüfen, es gibt Unternehmen die lassen nur Gesellen und Meister prüfen.

Fakt ist :

Es gibt Meister und Gesellen die aus Faulheit sich nur auf Gut / Schlecht Anzeige verlassen oder gar einfach nur Aufkleber bappen.

ABER

Es gibt auch EUPs sowie Zivis die sich Gedanken zu dem Thema machen, in Fachforen Nachfragen sowie die Normen lesen.

Ich durfte zu meiner Lehrzeit auch prüfen und habe mich in das Thema eingearbeitet, zum Schluss war ich der langsamste und pingeligste Prüfer und durfte es nichtmehr machen:D

Die dannach bestelle EFK (darf man dazu Überhaupt EFK sagen?) arbeitete nach dem Schema "Kleben".

Auf die Frage was das soll kam "ach zum letzten Jahr hat sich eh nichts geändert und sollte später jemand einen Schaden erleiden, ist der Schaden am Gerät erst NACH der Prüfung entstanden"

Als ich mit den anderen EUPs sprach, meinten diese auch "wir sind froh diese Tätigkeit ausführen zu dürfen, wir Informieren uns auch regelmäßig darüber".


Fazit : Der "Titel" den der Prüfer trägt, sagt nichts über die Qualität der Prüfung aus.
Ich würde die EUPs auf eine Schulung schicken und anschließend Stichpunkartig (Undercover :D) ihnen auf die Finger schauen wie geprüft wird (Evtl. Exterene Firma ?!).
breadley-dr
Beiträge: 290
Registriert: Samstag 9. Februar 2013, 10:07

Beitrag von breadley-dr »

ElektrikerHorst hat geschrieben:Hallo zusammen,

Habt Ihr noch Ideen wie man soetwas verwirklichen kann?

Auf eure Antworten bin ich gespannt.

Liebe Grüße
deine Grundidee ist doch nicht schlecht. Nicht umsonst sagt die TRBS:

"oder eine andere für die vorgesehene Prüfaufgabe ausreichende elektrotechnische Qualifikation"

Was ausreichend ist liegt letztendlich in der Verantwortung des Betreibers. Schulungen und Erfahrung sind letztendlich das wichtigste.

bis denne
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

ElektrikerHorst hat geschrieben:Wieso darf ich als EFK nach 3,5 Jahren Lehre nicht Prüfen? ...
Moin ElektrikerHorst,

wenn es keine VEFK im Betrieb gibt, dann gibt es auch keine EFK. EFK ist ein Titel und kein Lehrberuf. Der Titel wird von der VEFK verliehen und gilt nur für den Betrieb. Wenn Du kündigst, ist auch der Titel EFK hinfort.

Der hier erforderliche befähigte Prüfer ist in der TRBS 1203 definiert. Dort ist auch die Qualifikation EFK aufgeführt. Damit fallen die EuPs zum Prüfen aus. Man kann sie nur noch für Hilfsaufgaben (Geräte suchen und vertragen) einsetzen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
duathlonman
Null-Leiter
Beiträge: 129
Registriert: Dienstag 4. Mai 2010, 21:15

Beitrag von duathlonman »

Alois hat geschrieben:eine elektrotechnisch unterwiesene Person hat genau die von Dir angesprochenen Kenntnisse nicht. Sie kann nicht einschätzen ob ein Ergebnis schlecht ist, obwohl das Gerät "gut" anzeigt.
Sagt welche Norm :confused:
Benutzeravatar
kabelmafia
Beiträge: 7503
Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
Kontaktdaten:

Beitrag von kabelmafia »

Moin,
Sagt welche Norm
DIN VDE 1000-10:2009-01 insbesondere der Anhang.
Ansonsten sei hier auch empfohlen:
Bödeker, Lochthofen:Prüfung elektrischer Geräte durch EuP; Hüthing-Verlag Heidelberg 2013
Die im Buch dargestellte rechtliche Situation ist so ziemlich das äußerste was noch mit einem guten Gewissen geht.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
MOMA2
Null-Leiter
Beiträge: 182
Registriert: Samstag 18. Dezember 2010, 17:28

Beitrag von MOMA2 »

Hier interessante Links zum Thema

http://www.mebedo.de/beratung/eup-elekt ... erson.html

http://www.mebedo.de/fileadmin/inhalt/s ... beiter.pdf

Außerdem gibts hier noch eine plausible Darstellung warum EuPs nur im Prüfteam arbeiten dürfen- können.
Mr. Kurzschluss
Beiträge: 53
Registriert: Mittwoch 21. November 2012, 17:07

Beitrag von Mr. Kurzschluss »

Nehmen wir einmal an, der RPE würde bei einem Gerät 0,6 Ohm betragen. Das Gerät hat eine Anschlussleitung mit einer Länge von 2m (ergibt bei einem Querschnitt von 1,5qmm ca 0,024 Ohm). Dann sagt das Messgerät dem Prüfer trotzdem es sei alles ok. Der Grenzwert im Messgerät liegt bei 1 Ohm.
Was ist das denn für ein Gerät? Bei einer Leitungslänge bis 5m sind bei meinem Gerät 0,3Ohm zulässig, bei jeden weiteren 7,5m 0,1Ohm mehr. max. 1Ohm.
Ich (EuP) hatte erst neulich eine Kabeltrommel mit 0,8..Ohm. Ich war mir unsicher und hab deshalb gleich mal die vEFK angerufen. Er hat mir etwas über den Widerstand von Kupfer erzählt und das dieser Wert bei dieser Länge der Leitung vollkommen ok sei. Hab in der Software mal nachgeschaut, auch neu war der RSL schon bei 0,67Ohm. Das eine Leitung neu oft irgendwas mit 0,0..Ohm hat ist mir auch klar, aber für was gibt es denn Grenzwerte? Ist eine Verlängerungsleitung mit sagen wir mal 3m und knapp unter 0,3Ohm denn wirklich soo gefährlich? Und wenn, müsste es doch machbar sein z.B. beim Secutest den Wert ausrechnen zu lassen. Wenn ich eine Leitungslänge über 5m eintippe rechnet der Secutest ja auch den zulässigen Grenzwert automatisch aus, das müsste doch nach unten auch gehen. Wenn es bei uns im Betrieb was kompliziertes zu prüfen gibt kommen die Elektriker meist zu mir, woran liegt das?!? Alle sagen ich hätte die meiste Erfahrung ;)

VG Georg
EUP - eine untertänige Person vom stellvertretenden Stellvertreter des Chef
Benutzeravatar
50Hertz
Null-Leiter
Beiträge: 3559
Registriert: Sonntag 11. Februar 2007, 15:53
Wohnort: Dümmerland
Kontaktdaten:

Knapp am Grenzwert vorbei

Beitrag von 50Hertz »

@Mr. Kurzschluss

Ich tendiere zu Deiner Sichtweise. Hier im Forum wird allgemein eine andere Rechtsansicht vertreten.

Bei einem Messwert von 0,29 Ohm zeigt das rot/grün-Messgerät grün.
Das wesentlich teurere elektronische Gerät zeigt 0,29 Ohm gut. Nun kann die EFK noch entscheiden. Das kann sie auch bei 0,2 Ohm.
Es ist ja irgendwie ein Witz, dass es Grenzwerte gibt, diese aber von den EFKs persönlich verändert werden.

Alle Experten könnten mich sofort und beeindruckend überzeugen, wenn es eine richterliche Entscheidung gibt, die eine Aussonderung oder Reparatur verlangt, bevor der Messwert den Grenzwert überschreitet.

Gruß
50Hertz
Antworten