Schutzleiterwiderstand bei Kabeltrommeln
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Schutzleiterwiderstand bei Kabeltrommeln
Hallo werte Freunde der Steckdose,
eventuell könnt ihr mir weiterhelfen:
Bei der Prüfung von Kabeltrommeln mit metallischen "Gehäusen" sind mir ein paar davon aufgefallen, bei denen bei der Messung des Schutzleiterwiderstandes am "Gestell" in dem die Trommel aufgehangen ist und getragen wird kein Wert angezeigt wird, dieses "Tragegestell" ist also in keiner Weise mit dem PE verbunden. Ist dies bei Kabeltrommeln normal oder wäre es ein Grund zum aussortien?
Zumindest halte ich dies für etwas riskant..
eventuell könnt ihr mir weiterhelfen:
Bei der Prüfung von Kabeltrommeln mit metallischen "Gehäusen" sind mir ein paar davon aufgefallen, bei denen bei der Messung des Schutzleiterwiderstandes am "Gestell" in dem die Trommel aufgehangen ist und getragen wird kein Wert angezeigt wird, dieses "Tragegestell" ist also in keiner Weise mit dem PE verbunden. Ist dies bei Kabeltrommeln normal oder wäre es ein Grund zum aussortien?
Zumindest halte ich dies für etwas riskant..
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Prüfung
Hallo Rosenverkaeufer!
Als EFK steht es dir natürlich frei in einen Leitungsroller hinein zu schauen.
Grundsätzlich ist die Prüfung DIN VDE 701-702 eine Prüfung ohne Gehäuseöffnung.
Nach langem Hin und Her sind die Leitungsroller (Kabeltrommeln) in Metallausführung nicht mehr auf Baustellen zugelassen.
Ob es eine Übergangsregelung gibt, werden Fachkollegen sicher berichten.
Zur Wiederholungsprüfung gehört eigentlich ein intaktes Typenschild.
Der Aufwand ein fehlendes Typenschild zu ersetzen ist in der Regel zu groß, gegenüber einer Neubeschaffung einer Leitungsverlängerung.
50Hertz
Als EFK steht es dir natürlich frei in einen Leitungsroller hinein zu schauen.
Grundsätzlich ist die Prüfung DIN VDE 701-702 eine Prüfung ohne Gehäuseöffnung.
Nach langem Hin und Her sind die Leitungsroller (Kabeltrommeln) in Metallausführung nicht mehr auf Baustellen zugelassen.
Ob es eine Übergangsregelung gibt, werden Fachkollegen sicher berichten.
Zur Wiederholungsprüfung gehört eigentlich ein intaktes Typenschild.
Der Aufwand ein fehlendes Typenschild zu ersetzen ist in der Regel zu groß, gegenüber einer Neubeschaffung einer Leitungsverlängerung.
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Moin Rosenverkäufer,
bitte beachte auch die Hinweise in der DGUV-Information 203-006 (alt: BGI 608) im Abschnitt 5.1.2. Leitungsroller müssen der Schutzklasse 2 entsprechen. Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff sein oder mit Isolierstoff umhüllt sein. Folglich wirst Du bei einem "zulässigen" Leitungsroller keinen Schutzleiterwiderstand messen können.
Gruß Olaf
bitte beachte auch die Hinweise in der DGUV-Information 203-006 (alt: BGI 608) im Abschnitt 5.1.2. Leitungsroller müssen der Schutzklasse 2 entsprechen. Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff sein oder mit Isolierstoff umhüllt sein. Folglich wirst Du bei einem "zulässigen" Leitungsroller keinen Schutzleiterwiderstand messen können.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Hi,
Was, wenn die Kabeltrommel anderweitig eingesetzt wird?
DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und MontagestellenOlaf S-H hat geschrieben: bitte beachte auch die Hinweise in der DGUV-Information 203-006 (alt: BGI 608) im Abschnitt 5.1.2. Leitungsroller müssen der Schutzklasse 2 entsprechen.
Was, wenn die Kabeltrommel anderweitig eingesetzt wird?
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Moin Max,Max60 hat geschrieben:... Was, wenn die Kabeltrommel anderweitig eingesetzt wird?
der Arbeitgeber (oder ein von ihm bestellter Dritter) entscheidet letztendlich, welche Arbeitsmittel er einsetzt. Damit entscheidet er auch über das gefahrene Risiko.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Dann solltest du dir diese Kabeltrommeln mal genau ansehen. Auch wenn das Gestell und die Trommel selbst aus Metall sind, müssen die Steckdosen noch lange nicht elektrisch Leitend damit verbunden sein. Die Steckdosen sind in der Regel so aufgebaut, das diese von dem Gestell und der Trommel isoliert sind.
Es gibt Menschen, die sind unmöglich einfach und andere, die sind einfach unmöglich!
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Ich würde eine Gefährdungsbeurteilung machen und dabei wahrscheinlich feststellen, dass ein vertrebares Risko erreicht wird, wenn der Handgriff der Trommel mit einem Gummi- oder Isoliergriff versehen wird.
Die Gefährdung durch die Metallaufhängung entsteht ja nicht von der Trommel selber, sondern durch herumliegende Metallteile( Aufhängung) in der Nähe möglicherweise im Fehlerfall spannungsführender Leitungen oder Gegenstände.
Gruß
Die Gefährdung durch die Metallaufhängung entsteht ja nicht von der Trommel selber, sondern durch herumliegende Metallteile( Aufhängung) in der Nähe möglicherweise im Fehlerfall spannungsführender Leitungen oder Gegenstände.
Gruß