Hallo Leute,
da ich demnächst die Wiederholungsprüfung an den Datenschränken in unserer Behörde durchführen soll, wollte ich mich vorher nach euren Erfahrungen erkundigen.
Es ist ja nicht immer möglich, die Server einfach herunterzufahren und die Switche auszustecken.
Welche Prüfungen (außer der Sichtprüfung) können im laufenden Betrieb durchgeführt werden?
Der Schutzleiter-Widerstand könnte wohl über eine Parallelverbindung an der Steckdosenleiste im Datenschrank ermittelt werden.
Ansonsten dürfte eigentlich nur noch eine Prüfung des Berührungsstroms möglich sein (aber nur in der aktuellen Steckerposition).
Ist es ausreichend, eine Teilprüfung auf diese Weise durchzuführen und eine Komplettprüfung auf eine spätere Gelegenheit hinauszuschieben?
Natürlich müsste dieses Vorgehen in einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Wie löst ihr dieses Problem?
Wiederholungsprüfung an Datenschränken
- Tech-Nick
- Null-Leiter
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Moin Tech-Nick,
sprichst Du von einer Prüfung nach VDE 0105-100 oder nach VDE 0701-0702?
Gruß Olaf
sprichst Du von einer Prüfung nach VDE 0105-100 oder nach VDE 0701-0702?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- denizjustin
- Null-Leiter
- Beiträge: 555
- Registriert: Sonntag 9. Dezember 2012, 15:27
Das ist eine Verbundprüfung.Tech-Nick hat geschrieben:
Der Schutzleiter-Widerstand könnte wohl über eine Parallelverbindung an der Steckdosenleiste im Datenschrank ermittelt werden.
Ansonsten dürfte eigentlich nur noch eine Prüfung des Berührungsstroms möglich sein (aber nur in der aktuellen Steckerposition).
Ist es ausreichend, eine Teilprüfung auf diese Weise durchzuführen und eine Komplettprüfung auf eine spätere Gelegenheit hinauszuschieben?
Natürlich müsste dieses Vorgehen in einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Wie löst ihr dieses Problem?
Persönlich halte ich nichts davon, wenn immer so geprüft wird.
Aber als Ausnahme kann dies schon mal sein, wenn man wirklich nicht abschalten kann.
Auf jedenfall dokumentieren, und sehen ob man beim nächsten mal Einzelprüfungen machen kann.
Gruß dj
Ich helfe gerne, und jedem weiter. Was daraus gemacht wird liegt nicht in meinem ermessen.
Strom ist gefährlich.
Ich gehe grundsätzlich davon aus, das jeder weiß was er tut, und Ahnung davon hat, wie er das hier erfahrene
umsetzt.
Strom ist gefährlich.
Ich gehe grundsätzlich davon aus, das jeder weiß was er tut, und Ahnung davon hat, wie er das hier erfahrene
umsetzt.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 1665
- Registriert: Mittwoch 26. Juli 2006, 15:18
- Wohnort: Berlin
Bei sämtlichen Unternehmen, die ich bisher geprüft habe und ein Abschalten nicht möglich war (Callcenter, Reisebüros) wurden die Parameter der speisenden Steckdose überprüft, der Schutzleiteranschluß nachgewiesen, der Berührungsstrom versucht zu messen (Ergebnis immer um 0).
Ich habe immer empfohlen, in der Gefährdungsbeurteilung eine Erstprüfung der Geräte zu verlangen.
Wenn in der Dokumentation die Nichtabschaltung aus betrieblichen Gründen erwähnt wird, Sichtprüfung und Schutzleiter-/Potentialausgleichnachweis steht und eine Empfehlung für die Erstprüfung erfolgt, so hat man sein mögliches getan.
Ich habe immer empfohlen, in der Gefährdungsbeurteilung eine Erstprüfung der Geräte zu verlangen.
Wenn in der Dokumentation die Nichtabschaltung aus betrieblichen Gründen erwähnt wird, Sichtprüfung und Schutzleiter-/Potentialausgleichnachweis steht und eine Empfehlung für die Erstprüfung erfolgt, so hat man sein mögliches getan.