Bestimmungsmäßige Verwendung bindend?

Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

ohoyer hat geschrieben:Im Umkehrschluss: Du bist schliesslich dazu da, Dinge, die schlussendlich auch für die Geschäftsführung zu einem Problem werden könn(t)en, diesen proaktiv vom Leibe zu halten...
Wenn die Wirklichkeit nur so ausschauen würde! :(

Wenn ich versuche, "proaktiv" gegen Missstände vorzugehen wird mir das als Renitenz, Geltungsbedürfnis usw. vorgehalten.

Wenn ein Unfall passieren würde hätte ich keinerlei Mitleid mit den verantwortlichen "Entscheidern", wohl aber mit den Opfern.
Liebe Grüße, Bernd
Reibert
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Beitrag von Reibert »

Lightyear hat geschrieben:Auch hier gilt einmal mehr "Wer schreibt, Der bleibt"...
Wenn ich mit den Jahren auch nur IRGENDETWAS gelernt habe, dann ist es, nichts auf reines Hörensagen ("Aber Herr xyz hat doch telefonisch "bla bla" gesagt"...) zu geben.
Aktennotizen zum Eigenschutz sind zwar besser als nichts, aber eine schriftliche Aussage ist da einfach Gold wert.
Und wenn sich ein Mensch weigert, seine Aussagen schriftlich zu bestätigen, gehe ich mittlerweile den umgekehrten Weg: Ich schreibe eine kurze Zusammenfassung und schicke Selbige u.A. auch an die Quelle der Information (mit der Bitte um Bestätigung).
Kommt keine Reaktion, ist das auch eine Reaktion...

Beispiel:
Sehr geehrter Herr Xyz,
in unserem Gespräch vom xx.xx.xx erwähnten Sie "abc" "def" und "ghi".
Habe Ich Ihre Aussage so richtig zusammengefasst und verstanden?
Bitte antworten Sie mir bis zum yy.yy.yy, andernfalls gehe ich davon aus, dass sich meine Zusammenfassung mit Ihrer Aussage zum Sachverhalt deckt.

Mit freundlichem Gruß,

XXX
genau so bin ich vorgegangen:

da ich bislang keine Rückmeldung auf meine untige Email erhalten habe, möchte ich nochmals freundlichst nachfragen, ob ich Ihre Aussagen so richtig zusammengefasst und verstanden habe?
Bitte antworten Sie mir bis zum 04.07.2014, andernfalls gehe ich davon aus, dass sich meine Zusammenfassungen mit Ihren Aussagen zu den Sachverhalten decken.


kleiner Anruf heute des betroffenen:

Herr ...., so gehen wir hier nicht miteinander um, ich lasse mich doch nicht von Ihnen unter Druck setzen. Unterlassen sie zukünftig solche Emails.
-------------------
Grüße Reiner
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Deppen halt...... :schimpf:

Wobei der "Betroffene" durchaus mit "ich lasse mich doch nicht von Ihnen unter Druck setzen" erkannt hat, dass er nicht so ganz gesetzeskonform geht.

Für mich gilt in solchen Fällen:

Jetzt erst recht!
Liebe Grüße, Bernd
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

In solchen Fällen neige ich dazu, mich zunächst a bisserl doof zu stellen und die Leute auch keineswegs "anzugehen"...
Im doof stellen bin ich mittlerweile richtig gut...:cool:
Meine Erfahrung hat mir geziegt, das es nichts nützt, solche Leute mit zu kurz angesetzten Fristen unter Druck zu setzen oder mit vorangegangenen Aussagen zu konfrontieren.
Die Herrschaften sollen ruhig denken, ich hätte keine Ahnung und wären meine Koryphäen - umsoleichter bekomme ich Antwort. Zum Verhängnis wird mir dabei allerdings teilweise, dass ich zu "geschliffen" schreibe und mich daher zwingen muss, möglichst unverfängliche Fragen zu stellen...

Also nicht:
Ihre Aussage bezüglich der erstprüfungen kann ich so nicht nachvollziehen, bitte begründen Sie Ihre Aussage, die obendrein den Vorschriften x und y und z zuwiderläuft...

sondern:
Ein Kollege XXX hat neulich mit Ihnen telefoniert und kann mir Ihr Antwort leider nicht so weiderholen, dass ich das Thema richtig verstehe. Das ist alles Neuland für mich, in das ich mich erst einarbeiten muss. Können Sie mir bitte nochmal kurz & formlos per eMail schreiben, wie wir die Sache mit den Erstprüfungen machen können? Meine Vorgesetzten möchten von mir eine Antwort haben, aber dafür brauche ich bitte Ihre Hilfe.

Vielen Dank für Ihre unbürokratische Unterstützung,

mfg.

YYY

Problematisch wird's dann erst, wenn dessen Aussage Deinem Wissen widerspricht, denn dann kannst Du entweder dem vorgeschlagenen Weg folgen und hast (hoffentlich) einen Joker im Ärmel, oder Du lässt den Menschen auflaufen und schlägst im zweiten Schritt mit Normenverweisen zurück und fragst, wie er denn zu seiner Aussage kommt und Du forderst nun eine Aussage mit Belegen. Kommt nichts, hat der Mann sicherlich auch einen Vorgesetzten. Du hast danach allerdings auch einen Feind für's Leben... Aber irgendwas ist ja immer...
omtdr43
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Beitrag von omtdr43 »

Lightyear hat geschrieben:In solchen Fällen...

dd1 dd1
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Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
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Sebamachian
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Beitrag von Sebamachian »

Bei der Argumentation der Vorgesetzten man würde ja nur Probleme sehen, begeben diese sich auf sehr dünnes Eis. Den Vorwurf habe ich mir auch schon anhören dürfen. Meine Gegenfrage lautet immer: "Was? Sie zweifeln die Auswahlverantwortung der Geschäftsleitung bzgl. der VEFK an?" im Idealen Fall zweifeln die Herren ja an sich selbst, schließlich haben sie ja eine VEFK, also eine Fachkraft, mangels eigenem Unwissen in der E-Technik, ausgewählt.

Zudem noch ein Tipp, wenn die Bestellung richtig ist und man weisungsfrei gestellt ist, einfach eine Fachliche Anweisung herausgeben.

Hier zählt vor allem: "Steter Tropfen höhlt den Stein"
C_T

Beitrag von C_T »

Reibert hat geschrieben:würde ich ja gerne tun, wenn man mich nur lassen würde. Ich sehe hier, wie vorher schon mal geschrieben, keine Chance meine Arbeiten und Aufgaben als vEFK richtig und für ALLE zufriedenstellend zu erfüllen furios1 .
Mal ne andere Frage in dem Zusammenhang:

Die VEFK muss fachlich geeignet sein und von der Geschäftsleitung bestellt werden, richtig?

Die VEFK wird in der Regel immer dann bestellt, wenn die Geschäftsleitung selbst fachlich nicht geeignet ist, den Posten der VEFK zu bekleiden, oder wenn die Geschäftsleitung diese Verantwortung aus irgendwelchen Gründen auf andere delegieren will.

Der Elektroingenieur Heinz wird also nun von seiner Geschäftsleitung schriftlich zur VEFK bestellt...

VEFK Heinz beginnt mit der Arbeit, weist auf gravierende Mängel hin, und erteilt eine Weisung zur Mängelbeseitigung.

Die Geschäftsleitung knallt VEFK Heinz einen Schuss vor den Bug, so dass er seinen Job als VEFK nicht korrekt ausüben kann. Die Geschäftsleitung ordnet - natürlich nur mündlich - an, auf Weisungen der VEFK Heinz nicht zu reagieren, da Quatsch und bisher ist ja nie was passiert... Schriftliche Belege / Aussagen / Anweisungen werden von der Geschäftsleitung vermieden.

Welche Möglichkeiten hat dann VEFK Heinz?

Die Bestellung zur VEFK schriftlich ablehnen (Ist das dann Arbeitsverweigerung?) ?

Den Chef irgendwie mittels Klage zwingen, die bestellte VEFK zu unterstützen (Was der Bitte "Schmeiss mich raus" nahekommt?

Welche Mittel hat die VEFK, nötige Weisungen zu erteilen, diese durchzusetzen, und bei Nichtbefolgung derartiger fachlicher Anweisungen nicht stellvertretend für den Chef in die Haftung oder gar den Knast zu gehen?
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Noch interessanter wird die Geschichte, wenn man zur N-VEFK bestellt wird und die G-VEFK luscht.
Liebe Grüße, Bernd
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fusebox
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Hirarchien

Beitrag von fusebox »

... oder es läuft so:

VEFK Heinz weist auf gravierende Mängel hin. Landet beim Facility Management.

Facility Management hat aber kein Geld dazu um diese Maßnahmen umsetzen (oder will das Geld anderweitig ausgeben). Beim Vorgesetzten oder gar bei der GF will man sich ja nicht gleich beschweren.

Resultat VEFK Heinz muss also beginnen zu dramatisieren, dass die fehlende UV-Beständigkeit des Kabelkanals der draußen von der Sonne beschienen wird lebensgefährlich ist... oder dass die unbeschriftete Steckdose lebensgefärlich ist, da nicht sicher abgeschaltet werden kann...

... dann wird es wenn auch zäh, umgesetzt :-)

Manche sehr teuren Maßnahmen werden dann auch etwas geschoben, bis es dann irgendwann unvermeidlich ist, weil es dann wirklich lebensgefährlich wird.
omtdr43
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Beitrag von omtdr43 »

fusebox hat geschrieben:... oder es läuft so:

...Resultat VEFK Heinz muss also beginnen zu dramatisieren, dass die fehlende UV-Beständigkeit des Kabelkanals der draußen von der Sonne beschienen wird lebensgefährlich ist... oder dass die unbeschriftete Steckdose lebensgefärlich ist, da nicht sicher abgeschaltet werden kann...
Habe ich mal gemacht.
Danach wurde mir in einen persönlichen GESPRÄCH (siehe oben unter Vermeidung von schriftlichem...) erklährt, das es doch wohl nicht so schlimm sein könne. Wenn doch, warum ich die Anlage nicht sofort außer Betrieb genommen hätte...
Es wehre schließlich nicht möglich, die Firma auf einen 100%tig sicheren Stand zu bringen.
Und wer würde meinen Lohn zahlen, wenn die Firma zu machen müsste...



Zu meinem Glück prüfe ich die Anlagen nur und bin nicht die vEFK. Und solange nicht "Gefahr im Verzug" ist, schalte ich auch nichts ab.
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