Rechtssichere Dokumentation und Prüfung nach Umzug

Starkstromer
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Beitrag von Starkstromer »

Die Behauptung die Messung mit dem vorhandenen Programm ist nicht rechtssicher ist auch aus meiner Sicht grober Unsinn.

Der Prüfer kann während der Messung viel manipulieren und diesen Blödsinn dann auch noch dokumentieren.

Wenn Du dich unsicher fühlst, dann frag zur Absicherung die BG, aber das ist meineserachtens nicht notwendig.

Auch die Behauptung über die erneute Prüfung von Geräten direkt nach dem Umzug in ein anderes Gebäude ist nicht richtig.

Was machen z.B. Handwerksbetriebe, wenn sie von einer Baustelle zur anderen mit ihren Handgeräten gehen? Sie prüfen auch nicht jedes Gerät vor dem Einsatz auf der neuen Baustelle und bei diesem Betrieb ist die Belastung der Geräte viel größer.

Gruß
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SPS
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Beitrag von SPS »

Starkstromer hat geschrieben: Auch die Behauptung über die erneute Prüfung von Geräten direkt nach dem Umzug in ein anderes Gebäude ist nicht richtig.

Gruß
sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden
http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/__10.html
Mit freundlichem Gruß sps
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Razupaltuff hat geschrieben: Dort wurde mir vom Referenten, Dip.-Ing. Fredi Recknagel, mitgeteilt, dass die von mir benutzte Software nicht rechtssicher sei.
Hallo Razupaltuff
Verkaufsstrategien haben viele Gesichter. Fachleute setzen nicht (immer) ihre fachlichen Fähigkeiten an erster Stelle und nur selten wird solchem Gebaren entgegen getreten.

Es gibt keine Rechtssicherheit!! In einem möglichen Verfahren zählt nur Glaubwürdigkeit bzw. Überzeugungskraft.
Ein Prüfer wird doch nicht nach Kriterium Rechtskenntnis mit seiner Aufgabe betraut, sondern nach fachlicher Qualifikation/Kompetenz.
Bei einer vom Referenten möglicherweise vorgeschlagenen "rechtssicheren" Software könnte ich sofort eine "Rechtsunsicherheit" aufzeigen.
Nämlich: Ist garantiert, dass der nicht manipulierbare Messwert wirklich dem richtigen Stromkreis zugeordnet ist?

Die Prüfung ist eine Momentaufnahme und es ist schwer eine Manipulation nachzuweisen, was nicht bedeutet dass Fehler nicht erkannt werden können.
Nicht ohne Grund zeigt der VDE/das Normenwerk nur Prüfverfahren auf, empfiehlt Protokollmuster und fordert letzendlich nur geeignete/zugelassene Prüfmittel.
Solange dass von dir benutzte Prüfmittel eine normgerechte Zulassung hat, sollte man dem Refenten ein Negativ bescheinigen.
Gruß
Claus
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin SPS,

Ja, so steht´s im § 10 BetrSichV. Aber zitiere doch bitte den ganzen Satz ohne Auslassung:
§ 10 Prüfung der Arbeitsmittel
(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.
Bei einem Gerüst, Kran meinetwegen auch Raumheizgerät gehe ich mit. Bei Monitor, PC, Drucker und Kaffeemaschine hört mein Verständnis auf.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

Wenn allerdings vorher "im Verbund" geprüfte wurde, kann eine neuerliche Prüfung nach der Wiederaufstellung durchaus sinnvoll sein...
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Lightyear hat geschrieben:r "im Verbund" geprüfte ...
Hallo Lightyaer!
Ich denke Du wirst keine blausible Begründung abgegeben können solange die selben Teile wiederverwendet werden und ein sorgföltiger Transport erfolgte.
Wichtiger ist wohl zu wissen, ob die Neue, zu nutzende elektr. Anlage, geprüft ist.
Gruß
Claus
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Lightyear
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Beitrag von Lightyear »

Ich erspare mir, das weiter zu kommentieren - nur soviel:
Wer leistet Gewähr dafür, dass "verbundgeprüfte" Arbeitsplätze nach dem Umzug wieder 1:1 zusammengebaut werden..?
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

kabelmafia hat geschrieben:... Bei einem Gerüst, Kran meinetwegen auch Raumheizgerät gehe ich mit. Bei Monitor, PC, Drucker und Kaffeemaschine hört mein Verständnis auf.
Moin zusammen,

wir sprechen hier über ortsveränderliche Geräte. Ein Staubsauger hat Rollen und wird auch innerhalb der Liegenschaft bewegt - hier wird niemand an der nächsten Zimmertür die Gebäudekosmetikerin aufhalten und den Sauger prüfen. Eine schnelle Gefährdungsbeurteilung mit besonderer Gewichtung des nassen Feudels ist hier hilfreich. :D

Es kommt, wie Kabelmafia schon schrieb, auf die Art des Gerätes an. Allerdings sollte man auch ein klein wenig gewichten, wie das Gerät "ortsverändert" wird. Bei den Umzugsunternehmen gibt es auch "Grobmotoriker", die Monitore und volle Gießkannen im gleichen Karton transportieren.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

noch als Ergänzung: ich hab auch mal vor Jahren "EuP Umzugshelfer" unterwiesen. Eine große Versicherung hatte rausgekriegt dass nach einem internen Umzug zu 90% die superteuren Schreibtischleuchten nicht richtig taten. Kein Wunder, so kompliziert wie die waren...
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Razupaltuff
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Beitrag von Razupaltuff »

Danke für eure Meinungen. Ich denke ich sehe nun einiges klarer. :)
Abschließend habe ich noch eine Frage. Einer meiner Freunde ist ebenfalls als Elektrofachkraft als Prüfer für ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel tätig. Wir diskutieren gerade darüber ob ihn sein Arbeitgeber offiziell und schriftlich als elektrisch befähigte Person bestellen muss oder nicht.
Meiner Meinung nach muss sein Arbeitgeber das tun, zumal er laut seinem Arbeitsvertrag als "Elektriker zur Durchführung der Elektroprüfung" angestellt ist. Mir erscheint diese Formulierung irgendwie zu schwammig.
Mit Blick auf §3 (3) BetrSichV bin ich der Meinung, dass der Arbeitgeber die entsprechende befähigte Person ernennen muss. Wenn ich damit richtig liege, darf er seine Tätigkeit als Prüfer überhaupt ausführen, solange er diese Ernennung nicht hat?
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