Wobei ich in diesem Fall aber dennoch die 10A-Messung als eine Art "Arbeitserleichterung" betrachte. In keinem Fall kann sie das einzige Mittel zum Bestehen der Prüfung darstellen, da normgemäß eben 200mA ausreichen (müssen).
In den von Dir dargestellten Fällen müsste die Kontaktierung dann eben an geeigneten Stellen (z.B. [Bef.-]Schraube mit Zahnscheibe etc.) oder mit mechanischer Vorbehandlung des Gehäuses erfolgen.
Ich zitiere hier gerne einen kurzen Ausschnitt aus Hr. Bödekers Antwort aus dem verlinken EP-Artikel:
Eine Wiederholung der Prüfung ist unnötig und auch unsinnig. Die Eigenschaft des zu prüfenden Geräts – hier der Wert des Widerstands seiner Schutzleiterbahn – ist schließlich unabhängig von der angewandten Messmethode. Wo kämen wir hin, wenn wir bei einem negativen Prüfergebnis solange nach einer weiteren Prüfmethode suchen, bis wir eine gefunden haben, die den Prüfling „gesund beten“ kann.
Wenn sich bei unterschiedlichen Messmethoden unterschiedliche Messwerte an der gleichen Schutzleiterbahn ergeben, liegt das an den unterschiedlichen Messmethoden. Es muss vom Prüfer geklärt werden, welche Ursachen dazu führen.
Beantworten muss der Anfragende natürlich die Frage, warum er die Geräte mit einem Schutzleiterwiderstand von > 0,3 Ω negativ beurteilt hat. Der überhöhte Widerstand hat in diesem Fall eine ganz natürliche Ursache und
• durch Säubern (gegebenenfalls mit einem höheren Strom) oder
• durch die Verwendung entsprechender „spitzer Prüfspitzen“
lässt sich erkennen, dass er keinen Fehler oder Sicherheitsmangel am Gerät signalisiert, sondern einen normalen betriebsmäßigen Momentan-Zustand beschreibt.