Re: Fremdvergabe von Prüfungsleistungen
Verfasst: Dienstag 30. Mai 2023, 10:32
Praxis:
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Kollegen bezüglich der Qualifikation eines hier eingesetzten MA zur Prüfung ov el BM
MA = Mechatroniker = EFK ?
MA hat keine Lehrgänge
Laut Meinung meines Kollegen muss ein Prüfer z.B. keine entsprechenden Grenzwerte (auswendig) wissen, die gibt ja das Messgerät sowieso vor usw.
Ich habe dem Kollegen versucht die Sachverhalte zu erklären und wer in Verantwortung steht…
Das zur Thematik Qualifikation, und letztendlich zur Preisfindung.
Wunsch- bzw. Rechtssicherheit.
Aus meiner Sicht führt der Weg nur über eine detailierte Ausschreibung z.B.
Die Firma.... (nachfolgend AG) plant die Vergabe der nach BetrSichV vorgeschriebenen Prüfungen der elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 an ca. ....... Standorten in .......
Die Prüfungen sind rechtssicher je Betriebsmittel zu dokumentieren.
Der Prüfbericht für die Prüfungen der ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 muss mindestens folgende Angaben enthalten
(Wenn möglich oder notwendig):
- Prüfnorm
- verwendete Messgeräte mit Seriennr.
- Standortangaben (Ort, Gebäude, Stockwerk)
- Geräteangaben (Gerätenr., Geräteart, Schutzklasse, Nennspannung, -strom)
- Sichtprüfungen
- Messung Schutzleiterwiderstand mit Messwerten
(!Der Grenzwert muss unter Berücksichtigung der Länge und dem Querschnitt der Anschlussleitung berechnet werden!)
- Messung Isolationswiderstand mit Messwerten
- Messung Schutzleiterstrom mit Messwerten
- Messung Berührungsstrom mit Messwerten
- Messung Funktionsprüfung mit Messwerten
- Messung Sekundärspannung mit Messwerten
- Messung Auslösestrom und -zeit eines RCDs mit Messwerten
- Fehlerbeschreibung
- ausführende Firma
- Prüfername
- Unterschrift des Prüfers
- Prüfungsdatum
Kann ein Prüfschritt nicht durchgeführt werden ist der Grund zu dokumentieren.
Ein Prüfplakette mit folgenden Angeben ist an den Prüflingen anzubringen:
- Geprüft nach DIN VDE 0702
- Gerätenr.
- nächstes Prüfdatum
- Ausführende Firma
- Barcode zur Identifizierung
Die Prüfberichte sind mit der Dokumentationssoftware ........... zu erstellen.
Der ....... "Client" ist täglich mit der Zentraldatenbank ......... des AG zu synchronisieren.
Qualifikation der Messtechiker ("Befähigte Person")
Die eingesetzten Prüfer müssen „Befähigte Personen“ nach TRBS 1203 für elektrische Gefährdungen sein.
Dies entspricht der Forderung aus der VDE 0100-600 wie auch der VDE 0105-100 nach einer Elektrofachkraft,
die für die Aufgabe entsprechend befähigt ist.
Natürlich besteht eine sogeannte Kontroll- Überwachungspflicht durch den AG. inklusive Bewertung der ausgewiesenen Messwerte.
Schnittstelle Einkaufsbereich (Beschaffungsprozess)- Elektroorganisation
Ob die fachlichen Angaben im Angebot den gesetzlichen und normativen Vorgaben entsprechen
(beispielsweise Bezugnahme auf veraltete bzw. falsche Normen und Vorschriften, ob die angeführten Referenzen aussagefähig sind,
ob die (hoffentlich angeforderten) Qualifikationsnachweise die Befähigungsbeurteilung der konkret zum Einsatz Personen ermöglichen.
Dies kann sicherlich ein Kaufmann nicht entscheiden- beurteilen.
Zur Qualifikationsprüfung ist anzumerken, dass die auch in verschiedenen Vorschriften und Regelwerken ausdrücklich angesprochen wird.
-BGB §§ 278 und 831
-DGUV-Information 203-07, Anhang 3 "Hinweise zur Auftragvergabe"
-VDE 0105-100 Anhang NB "Vergabe von Unteraufträgen"
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Kollegen bezüglich der Qualifikation eines hier eingesetzten MA zur Prüfung ov el BM
MA = Mechatroniker = EFK ?
MA hat keine Lehrgänge
Laut Meinung meines Kollegen muss ein Prüfer z.B. keine entsprechenden Grenzwerte (auswendig) wissen, die gibt ja das Messgerät sowieso vor usw.
Ich habe dem Kollegen versucht die Sachverhalte zu erklären und wer in Verantwortung steht…
Das zur Thematik Qualifikation, und letztendlich zur Preisfindung.
Wunsch- bzw. Rechtssicherheit.
Aus meiner Sicht führt der Weg nur über eine detailierte Ausschreibung z.B.
Die Firma.... (nachfolgend AG) plant die Vergabe der nach BetrSichV vorgeschriebenen Prüfungen der elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 an ca. ....... Standorten in .......
Die Prüfungen sind rechtssicher je Betriebsmittel zu dokumentieren.
Der Prüfbericht für die Prüfungen der ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 muss mindestens folgende Angaben enthalten
(Wenn möglich oder notwendig):
- Prüfnorm
- verwendete Messgeräte mit Seriennr.
- Standortangaben (Ort, Gebäude, Stockwerk)
- Geräteangaben (Gerätenr., Geräteart, Schutzklasse, Nennspannung, -strom)
- Sichtprüfungen
- Messung Schutzleiterwiderstand mit Messwerten
(!Der Grenzwert muss unter Berücksichtigung der Länge und dem Querschnitt der Anschlussleitung berechnet werden!)
- Messung Isolationswiderstand mit Messwerten
- Messung Schutzleiterstrom mit Messwerten
- Messung Berührungsstrom mit Messwerten
- Messung Funktionsprüfung mit Messwerten
- Messung Sekundärspannung mit Messwerten
- Messung Auslösestrom und -zeit eines RCDs mit Messwerten
- Fehlerbeschreibung
- ausführende Firma
- Prüfername
- Unterschrift des Prüfers
- Prüfungsdatum
Kann ein Prüfschritt nicht durchgeführt werden ist der Grund zu dokumentieren.
Ein Prüfplakette mit folgenden Angeben ist an den Prüflingen anzubringen:
- Geprüft nach DIN VDE 0702
- Gerätenr.
- nächstes Prüfdatum
- Ausführende Firma
- Barcode zur Identifizierung
Die Prüfberichte sind mit der Dokumentationssoftware ........... zu erstellen.
Der ....... "Client" ist täglich mit der Zentraldatenbank ......... des AG zu synchronisieren.
Qualifikation der Messtechiker ("Befähigte Person")
Die eingesetzten Prüfer müssen „Befähigte Personen“ nach TRBS 1203 für elektrische Gefährdungen sein.
Dies entspricht der Forderung aus der VDE 0100-600 wie auch der VDE 0105-100 nach einer Elektrofachkraft,
die für die Aufgabe entsprechend befähigt ist.
Natürlich besteht eine sogeannte Kontroll- Überwachungspflicht durch den AG. inklusive Bewertung der ausgewiesenen Messwerte.
Schnittstelle Einkaufsbereich (Beschaffungsprozess)- Elektroorganisation
Ob die fachlichen Angaben im Angebot den gesetzlichen und normativen Vorgaben entsprechen
(beispielsweise Bezugnahme auf veraltete bzw. falsche Normen und Vorschriften, ob die angeführten Referenzen aussagefähig sind,
ob die (hoffentlich angeforderten) Qualifikationsnachweise die Befähigungsbeurteilung der konkret zum Einsatz Personen ermöglichen.
Dies kann sicherlich ein Kaufmann nicht entscheiden- beurteilen.
Zur Qualifikationsprüfung ist anzumerken, dass die auch in verschiedenen Vorschriften und Regelwerken ausdrücklich angesprochen wird.
-BGB §§ 278 und 831
-DGUV-Information 203-07, Anhang 3 "Hinweise zur Auftragvergabe"
-VDE 0105-100 Anhang NB "Vergabe von Unteraufträgen"