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Verfasst: Sonntag 29. Dezember 2013, 18:42
von Momo
Möchte nicht bei Euch die VEFK (könnte es auch gar nicht, da mir die beruflichen Vorraussetzungen gemäß DIN VDE 1000 -10 fehlen :) ) sein!!!!

Vorschlag: Nettes Schreiben (z.B. Email) an Geschäftsführung, mit dem Hinweise, dass diese Tische Arbeitsmittel gemäß BetrSichV sind und die sehr nette Frage, wer die denn prüfen soll. Jetzt ist der Ball erst mal bei der GF, Du bist Deiner Hinweispflicht als Fachmann nachgekommen.
Wenn nichts passiert fragte Du nach 4 Wochen noch mal genauso nett nach. Mehr kannst du nicht tun!

Beide Schreiben ausdrucken und Zuhause weglegen. Könnte sein das die mal Gold wert sind....

Falsche MRL = dickes Problem für Deine GF. Das kann mittlerweile bis zu 100.000 € kosten.

denizjustin: Dein Problem gibt es leider häufige als man denkt. Die, die mitdenken sollten (und dafür bezahlt werden) kümmern sich nicht. Wenn es unaufgefordert mitdenkende Fach-Leute wie Dich nicht geben würde, täten viel mehr Unfälle passieren. Aber das dankt Dir leider keiner!!!!!!!!!

Verfasst: Sonntag 29. Dezember 2013, 18:56
von Tierfreund
denizjustin hat geschrieben:Steht unter Posting 5
THX dank1

Verfasst: Sonntag 29. Dezember 2013, 18:59
von denizjustin
[quote="Momo


denizjustin: Dein Problem gibt es leider häufige als man denkt. Die, die mitdenken sollten (und dafür bezahlt werden) kümmern sich nicht. Wenn es unaufgefordert mitdenkende Fach-Leute wie Dich nicht geben würde, täten viel mehr Unfälle passieren. Aber das dankt Dir leider keiner!!!!!!!!![/QUOTE"]

Ja Momo,
so etwas nennt man Pflichtbewusstsein. :D
Werde natürlich wieder mal keinen Dank von der GBL ernten :D, weil diese so etwas nicht von mir hören wollen.
Aber Deinen Rat werd ich trotzden befolgen.:cool:
Gruß dj

Verfasst: Sonntag 29. Dezember 2013, 19:03
von Momo
Es gibt keine dummen Fragen lieber Tierfreund!
Für neue Maschinen gilt als Faustfornel:
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG = gut
  • Maschinenrichtlinie 98/37/EG = schlecht (da nicht nur Ordnungswidrigleit, sondern möglicher Straftatbestand)
Gruß momo

Verfasst: Sonntag 29. Dezember 2013, 22:02
von cyclist
Hallo!
Irgendwer hat doch die Prüfrhythmen für die PCs, Monitore, Wasserkocher etc. festgelegt, sprich nach wieviel Monaten erneut zu prüfen ist. Dies erfolgte doch gemäß der BetrSichV (und den entsprechenden TRBS, BGV, BGI, usw.) anhand einer Gebe.
Also Gebe erstellen und dementsprechend Prüfrhythmus festlegen.
Da der AG JA gesagt hat, sprich das Aufstellen der Tische genehmigt hat, muss er auch JA zum Prüfen sagen. Weiter gehts dann mit der Gebe...

Was gibt der Tischhersteller denn vor, wie die Tische zu prüfen sind?

Ich würde die Tische, da über Stecker angeschlossen, als Gerät nach DIN VDE 0701-702 prüfen. Mit entsprechender Sichtprüfung der Anschlussleitung und der Bedienelemente, sowie der Antriebe.

Inwieweit auch die Mechanik geprüft werden muss, kann vermutlich auch der Hersteller sagen.

Verfasst: Montag 30. Dezember 2013, 08:28
von kabelmaus
hallo,

bei uns werden diese Tische auch mehr.
Ich habe diese Tische als ortsveränderlich definiert und prüfe sie nach 0701/0702.
Die Dinger werden nämlich auch schon mal von links nach rechts bewegt oder weiter vom Fenster weg, alles sebstverständlich nicht durch die Bandscheibengeschädigten.:D

Gruß
kabelmaus

P.S.: ich wünsche allen einen Rutsch ins neue Jahr.

Verfasst: Montag 30. Dezember 2013, 09:38
von IH-Elektriker
Tierfreund hat geschrieben:hallo

was ist MRL :confused: help1
MRL ist die allgemein gebräuchliche Abkürzung für die „Maschinenrichtlinie 2006-42-EG“ welche beschreibt was eine Maschine in der EU ist und wie diese ganz generell auszusehen hat damit sie innerhlab der EU in Verkehr gebracht werden darf – oder einfach gesagt, das Dokument welches regelt wann eine Maschine ein CE-Zeichen bekommt. ]— eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für
eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;

— eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;

— eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;

— eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;

— eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist;[/i]

In der Maschinenrichtlinie finden sich übrigens keine detaillierten elektrotechnischen Vorgaben, sondern es wird nur darauf verwiesen das die Elektrik „sicher“ sein muss. Ebenfalls finden sich dort auch keine Prüffristen oder Prüfvorgaben oder ähnliches – das steht dann in den jeweiligen Normen.

Also nicht zu viel von der MRL selbst erwarten !

Die „elektrische Norm“ welche im Sinne der Maschinenrichtlinie anzuwenden ist wäre die EN60204-1 bzw. VDE0113 in der Ausgabe von 2006 – dort sind unter Punkt 18 Prüfungen nach der Errichtung festgelegt, u.a. die Überprüfung der Durchgängigkeit des Schutzleitersystems, Funktionsprüfungen und eventuell wenn nötig Isolationsprüfung und Spannungsprüfung.

Da die EN60204-1 sich aber mit dem Errichten der elektrischen Ausrüstung von Maschinen befasst gibt es keine Anforderungen für Folgeprüfungen – mit einer Ausnahme: nach Reparaturen sind wenn nötig erneute Prüfungen durchzuführen….

Somit muss man eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und sich selbst einen entsprechenden „Prüfumfang“ zurechtbasteln ;)

Für mich muss mindestens erneut das Schutzleitersystem durch Augenschein und Messung überprüft werden, ebenso sollte meiner Meinung nach eine vollständige Funktionsprüfung erfolgen, vor allem ist dabei ein besonderer Augenmerk auf eventuelle Sicherheitsabschaltungen usw. zu legen, ebenso auf eine korrekte Verlegung etwaiger Elektroleitungen von auf den Tischen befindlichen Geräten (Telefon, PC, Drucker, Schreibtischleuchte…).

Es spricht nichts dagegen diese Prüfungen im Rahmen der normalen VDE0701/702-Prüfungen in einem entsprechenden Rhythmus durchzuführen – bei ortsfesten Maschinen und Anlagen beträgt der Prüfzyklus normalerweise ca. 4 Jahre. Somit würde ich einfach alle 4 Jahre die Tische bei den 701/702-Prüfungen mit prüfen lassen….

Im Endeffekt ist es aber jeder Firma selbst überlassen das zu regeln – vielleicht ergibt eine Gefährdungsbeurteilung andere Gefahren und damit andere Prüfabstände ;)

Ob jetzt „privat“ angeschafft oder durch die Firma – darin sehe ich nicht das problem. Auch Privatgeräte müssen geprüft werden, nicht nur wegen der Elektrosicherheit, auch die Brandversicherungen sehen das nicht gerne wenn ungeprüfte Elektrogeräte in Betrieb gehen….

Verfasst: Dienstag 31. Dezember 2013, 06:46
von Starkstromer
Hallo IH-Elektriker,
danke für die gute sachliche Darstellung des Problemes. Genauso wie Du das dargestellt hast sehe ich das auch.

Andere Forumsteilnehmer sollten sich einmal Gedanken machen über die Definitionen von Geräten und Anlagen. Als Beispiel wird nach Definition ein ortsveränderliches Gerät betriebsmäßig unter Spannung stehend von einem Ort zum anderen bewegt. Ob das auf diese Tische passt?

Gruß

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2014, 08:00
von kabelmaus
Starkstromer hat geschrieben:
Andere Forumsteilnehmer sollten sich einmal Gedanken machen über die Definitionen von Geräten und Anlagen. Als Beispiel wird nach Definition ein ortsveränderliches Gerät betriebsmäßig unter Spannung stehend von einem Ort zum anderen bewegt. Ob das auf diese Tische passt?

Gruß
Wenn man nach dieser Definition geht, dann kann man viele Geräte, die als ortsveränderlich gelten, ausschließen. Als da wären: Drucker, Kopierer, PC`s, Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc. Denn wasserkocher oder Kaffeemaschinen wird man nicht während des Betriebes bewegen.
Aber laut Definition gelten auch Geräte die leicht von einem Ort zum anderen gebracht werden können, während sie am Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, als ortsveränderlich.
Und dann sind die Schreibtische auch wieder ortsveränderlich.

Es ist schwierig mit der Definition, finde ich.
Deshalb ist immer wieder der Prüfer gefragt zu beurteilen wie, was, warum und wann er etwas prüft.

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2014, 09:36
von Momo
Ich finde eine Defintion überflüssig, weil:

-die BetrSichV kennt nur Arbeitsmittel
-die Befähigte Person legt mit ihrer Komeptenz fest, nach welcher Norm sie wie prüfen möchte

Alle Festlegungen wieviel kg, ob bweglich beim Betrieb etc. lenkt doch vom Ziel Sicherheit zu schaffen ab! Z.B.: Diese "Kunstgriffe" den PC zur Festinstallation zu erklärten um nur alle 4 Jahre prüfen zu müssen sind unnötig. Dafür haben wir die BetrSichV un die GeBe!!!!