Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

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Strom
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Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

Beitrag von Strom »

Hallo zusammen ,

ich bin ab Montag mit einem Kalibrierten ( Eigntum) Messgerät Secutest S2 N+ zum Messen
am Kassenbereich beim Großhandelunternehmen eingeteilt.
Das ist natürlich nach Hamburg ein spezieller Bereich.
Was würdet Ihr mir als guten Rat mitgeben.

Natürlich die vorgeschriebenen Messungen und Sichtprüfungen der Geräte und Betriebsmittel.
Wie ist es mit den rein mechanischen Zugangssperren, die aus Metall ?
Brauchen die einen Potenzialausgleich ?
Wie oft soll ich eine Berührungsstrommesung am Kassenband ( Bereich) durchführen.
Gerne erwarte ich euren Guten Rat.

Mit freundlichen Grüßen

Strom
Ehemaliger 2
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Re: Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

Beitrag von Ehemaliger 2 »

Strom hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 20:57 Hallo zusammen ,
Hallo,
Strom hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 20:57 ich bin ab Montag mit einem Kalibrierten ( Eigntum) Messgerät Secutest S2 N+ zum Messen
am Kassenbereich beim Großhandelunternehmen eingeteilt.
Wessen Eigentum ? Deins ? Deines AG`s ?
Strom hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 20:57 Das ist natürlich nach Hamburg ein spezieller Bereich.
Was würdet Ihr mir als guten Rat mitgeben.
Du hast zwar das Fragezeichen vergessen, aber das war wohl als Frage gemeint.
Öffne Deine Augen, die sind mehr wert als vermeintliche Messwerte.
Strom hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 20:57 Natürlich die vorgeschriebenen Messungen und Sichtprüfungen der Geräte und Betriebsmittel.
Genau, SICHT-Prüfungen ersetzen schon die meisten Messungen.
Strom hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 20:57 Wie ist es mit den rein mechanischen Zugangssperren, die aus Metall ?
Brauchen die einen Potenzialausgleich ?
Du meinst wahrscheinlich den POTENTIALausgleich, in meinem bisherigen Leben hatte kein Ausgleich irgendeine Potenz. Welche Gefahr kann denn davon ausgehen ? Der gesunde Menschenverstand und die Sichtprüfung der verbauten elektrischen Komponenten beantworten Deine Frage schon selbst.
Strom hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 20:57 Wie oft soll ich eine Berührungsstrommesung am Kassenband ( Bereich) durchführen.
Spätestens nach der 5. Messung solltest Du Dich fragen, was Du da tust.... Spass beseite, einmal sollte reichen. Oder ???
Strom hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 20:57 Gerne erwarte ich euren Guten Rat.
Gerne, bitte.
Olaf S-H
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Re: Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Strom,
Strom hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 20:57 ... Das ist natürlich nach Hamburg ein spezieller Bereich.
Was würdet Ihr mir als guten Rat mitgeben. ...
Fisch und Faßbrause bei Daniel Wischer in der Steinstraße. :D
Strom hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 20:57 ... Natürlich die vorgeschriebenen Messungen und Sichtprüfungen der Geräte und Betriebsmittel.
Wie ist es mit den rein mechanischen Zugangssperren, die aus Metall ?
Brauchen die einen Potenzialausgleich ? ...
Schwierige Frage. Gibt es Vorgaben des Herstellers? Kann ein Potential durch die Sperre übertragen werden? Zum Vergleich: Verkaufsregale werden auch selten in den Potentialausgleich eingebunden.
Strom hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 20:57 ... Wie oft soll ich eine Berührungsstrommesung am Kassenband ( Bereich) durchführen. ...
Die Brührungsstrommessung muss an jedem Metallteil, dass nicht im Potentialausgleich eingebunden ist, vorgenommen werden.

Nun zum Rat: Ist es ein Geräte (VDE 0701-0702) oder eine Maschine (VDE 0113-1) oder eine Maschine, die nach VDE 0701-0702 geprüft wird? Hier sollte vor Beginn der Prüfung festgelegt werden, wie geprüft wird.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Gelbschnalbel
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Re: Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

Beitrag von Gelbschnalbel »

Gibts keine durch den Marktleitung bestimmte VEFK?

Die wäre wohl eher der Ansprechpartner, wenn ich mich nicht irre.

MfG
Die fünf Sicherheitsregeln:
0.0 Traue niemandem, am wenigsten dir selbst.
0.1. Ausnahmen sind dauerhaft ausverkauft.
0.2. Glauben tut man in der Kirche.
0.3. Spekuliert wird an der Börse.

1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und danach Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Elo-Ocho
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Re: Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
Gelbschnalbel hat geschrieben: Sonntag 10. Februar 2019, 18:51 Gibts keine durch den Marktleitung bestimmte VEFK?

Die wäre wohl eher der Ansprechpartner, wenn ich mich nicht irre.

MfG
ich denke, da wird man im Supermarkt nicht viel Glück haben, auch denke ich nicht, dass ein Supermarkt eine (V)EFK oder sonst nach 0100-10, 0105-100, DGVU qualifizierte Kraft haben wird oder braucht.

Du solltest Dir die entsprechende (zeitlich und räumlich) SBauVo zu Gemüte ziehen und die grundlegenden Anforderung der 0100-410, 430 ... 0105-100 genannte 701/702, ggf. 0113-1, das ganze TRBS - BetrSichV - DGVU - Sammelsurium im Kopf haben.

Auch sollte Dir Dein Auftrag, (prüfst Du nur die Anlage, oder auch die Anlage, und auch die Geräte, oder nur die Geräte) bekannt sein...

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
Gelbschnalbel
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Re: Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

Beitrag von Gelbschnalbel »

Hallo Elo-Ocho,

gilt die Betriebssicherheitsverordnung nicht für Supermärkte?
Die fünf Sicherheitsregeln:
0.0 Traue niemandem, am wenigsten dir selbst.
0.1. Ausnahmen sind dauerhaft ausverkauft.
0.2. Glauben tut man in der Kirche.
0.3. Spekuliert wird an der Börse.

1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und danach Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Olaf S-H
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Re: Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Ocho,

die Kasse ist doch ein Arbeitsmittel nach BetrSichV - sie steht im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit des Mitarbeiters. Insofern: Volles BetrSichV-TRBS-DGUV-Paket. :D

Gruß Olaf
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Elo-Ocho
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Re: Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,

Das habe ich doch geschrieben, oder schreiben wollen. Ich würde es nach wie vor so lesen...

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
Probator
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Re: Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

Beitrag von Probator »

Das ist natürlich nach Hamburg ein spezieller Bereich.
Falls das deine konkreten Bedenken sind: Der Junge in Hamburg würde heute noch leben, wäre eine der folgenden Punkte eingehalten worden:

- Pfusch erkannt und außer Betrieb genommen
- Einbindung der Metallteile in den Potentialausgleich

Ersteres stellst du mit einer sauberen Sichtprüfung sicher. Für letzteres drehst du den S2N auf "EDV", steckst nichts in die Prüfdose und startest deine Messung. Damit bekommst du eine "Festanschlussmessung" des Schutzleiters.

Berührstrommessung natürlich nur an ungeerdeten, berührbaren Metallteilen, die irgendwie mit "Strom" in Kontakt kommen könnten.
Wie oft soll ich eine Berührungsstrommesung am Kassenband ( Bereich) durchführen.
Du bist sicher, dass du die nötige Qualifikation zum Prüfen besitzt?
Olaf S-H
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Re: Prüfung an Verkaufskassen im Großmarkt!

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Ocho,

dann habe ich Dich wohl missverstanden. Schön, dass wir hier einer Meinung sind.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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