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Re: Erstprüfung die Xte

Verfasst: Dienstag 4. Dezember 2018, 18:05
von Snippy30
Es hat sich eingebürgert, dass die Errichter, die oft nicht über die Eintragung ins Installateurverzeichnis verfügen, die Anschlüsse "bauseits" herstellen lassen.
OK! Dann nehme ich dass so mal hi, obwohl ich dies meist anders erlebt habe.


Wir verfügen über eigene Mittelspannungsanlagen.
Nun stellt sich die Frage, ob "Du" ins Installateurverzeichnis eingetragen bist.
Nein, bin ich nicht
Falls Ihr über einen eigenen Trafo verfügt, gelten andere Spielregeln.
Unsere Einrichtung wird über drei eigene Mittelspannungstransformatoren versorgt.

Re: Erstprüfung die Xte

Verfasst: Dienstag 4. Dezember 2018, 18:43
von E-Jens
Hallo Olaf,
Hier wird dann nicht mehr zwischen NS- und MS-Anschlussnehmer differenziert.
Was ändert sich konkret, bei einem direkten MS- Anschluss? Mal abgesehen davon, dass die Rückwirkungen im NS-Netz dann das Problem des MS-Anschlussnehmer sind. Ist der dann Netzbetreiber für das NS Netz? Also gild die TAB nicht mehr? Was ist noch interessant?

Re: Erstprüfung die Xte

Verfasst: Dienstag 4. Dezember 2018, 22:50
von Olaf S-H
Moin E-Jens,
moin Snippy,

beim MS-Anschluss gilt die NAV nicht. Hier muss geguckt werden, was die jeweilige TAB vorgibt.

Ich habe einen Kunden, bei dem ich als externe VEFK beim MS-VNB eingetragen bin. Dies ist unabhängig von einer Eintragung ins Installateurverzeichnis der NS-Ebene.

Gruß Olaf

Re: Erstprüfung die Xte

Verfasst: Mittwoch 5. Dezember 2018, 09:26
von IH-Elektriker
Snippy30 hat geschrieben: Dienstag 4. Dezember 2018, 15:19 Ich kenne das nur so, das der Stromanschluss zur Verfügung gestellt wird, angeschlossen wird's vom Errichter.
Ich kenne etliche Maschinen und Anlagen welche auch von Nicht-EFKs aufgestellt werden, sprich der Monteur bzw. Vertreter des Maschinenherstellers ist eben keine Elektrofachkraft, sondern Mechaniker o.ä.

Das mit der Nicht-EFK als Monteur vor Ort ist ja auch meist kein Problem wenn Anlagen quasi „Steckfertig“ geliefert werden und keine größeren elektrischen Arbeiten mehr bei der Aufstellung beim Kunden auszuführen sind – wie will die Nicht-EFK dann den fachgerechten Anschluss vornehmen geschweige denn diesen messtechnisch überprüfen ?

Einer weitere Frage wäre wer für die Verlegung der Zuleitung zuständig ist – Betreiber (Kunde) oder Errichter (Hersteller) – und wer sorgt dafür das die Leitung fachgerecht zur Anlage kommt, sprich wer montiert so Dinge wie Leitungskanäle oder -Rohre usw. ?

Im Endeffekt kommt es darauf an wie die Sache vereinbart wurde….ggf. übernimmt der Maschinenhersteller ja auch die Anschlussarbeiten als quasi „Generalunternehmer“ o.ä.

Für mich sicherheitstechnisch der „Supergau“ ist wenn der Betreiber eine Leitung bis zur Maschine legt (legen lässt) und der Hersteller anklemmt – wenn hier etwas bei der Kommunikation nicht funktioniert ist das Risiko sehr hoch das die Leitung schon unter Spannung steht bevor sie fachgerecht an der Maschine angeklemmt ist – übernimmt eine Seite das Anklemmen auf beiden Seiten so sind diese Probleme weitaus geringer….

Re: Erstprüfung die Xte

Verfasst: Mittwoch 5. Dezember 2018, 10:57
von ureu603
Bei mir war es früher so, dass wir den Auftrag von einem Mieter in den von uns betreuten Gebäuden bekamen, eine Maschine mit entsprechendem Anschluss zu versehen. An den von uns betreuten Anlagen hatte kein Fremdgewerk etwas zu suchen. War es dann so, dass eine Fremdfirma die Zuleitung gelegt hat, so haben wir diese in der Verteilung aufgelegt.

Re: Erstprüfung die Xte

Verfasst: Mittwoch 5. Dezember 2018, 12:22
von Snippy30
Die Zuleitung wird ja von uns gelegt und zur Verfügung gestellt.