Snippy30 hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Dezember 2018, 15:19
Ich kenne das nur so, das der Stromanschluss zur Verfügung gestellt wird, angeschlossen wird's vom Errichter.
Ich kenne etliche Maschinen und Anlagen welche auch von Nicht-EFKs aufgestellt werden, sprich der Monteur bzw. Vertreter des Maschinenherstellers ist eben keine Elektrofachkraft, sondern Mechaniker o.ä.
Das mit der Nicht-EFK als Monteur vor Ort ist ja auch meist kein Problem wenn Anlagen quasi „Steckfertig“ geliefert werden und keine größeren elektrischen Arbeiten mehr bei der Aufstellung beim Kunden auszuführen sind – wie will die Nicht-EFK dann den fachgerechten Anschluss vornehmen geschweige denn diesen messtechnisch überprüfen ?
Einer weitere Frage wäre wer für die Verlegung der Zuleitung zuständig ist – Betreiber (Kunde) oder Errichter (Hersteller) – und wer sorgt dafür das die Leitung fachgerecht zur Anlage kommt, sprich wer montiert so Dinge wie Leitungskanäle oder -Rohre usw. ?
Im Endeffekt kommt es darauf an wie die Sache vereinbart wurde….ggf. übernimmt der Maschinenhersteller ja auch die Anschlussarbeiten als quasi „Generalunternehmer“ o.ä.
Für mich sicherheitstechnisch der „Supergau“ ist wenn der Betreiber eine Leitung bis zur Maschine legt (legen lässt) und der Hersteller anklemmt – wenn hier etwas bei der Kommunikation nicht funktioniert ist das Risiko sehr hoch das die Leitung schon unter Spannung steht bevor sie fachgerecht an der Maschine angeklemmt ist – übernimmt eine Seite das Anklemmen auf beiden Seiten so sind diese Probleme weitaus geringer….