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Re: Erstprüfung von Maschinen

Verfasst: Montag 23. Juli 2018, 16:59
von Snippy30
Heute hatte ich wiedermal eine Firma bei uns, welche den Zuschlag bekommen hat, zwei neue Maschinen (einen Kantenanleimer ca. 20kw und ein neues Bearbeitungszentrum ca. 30kw in unserer Schreinerei) zu installieren.

(Als VEFK kotzt mich dies auch langsam an, dass wiedereinmal in unserer Behörde einfach so bestellt wird ohne mich zu Fragen. Aber dies ist ein anderes Thema.)

Bei diesem Gespräch ging es neben den Anschlüssen der Maschinen auch um das besagte Thema der Erstprüfung. Und wieder bekam ich als Antwort, dass sie dies zum ersten Mal hören.
Die Prüfung sei Sache des Betreibers, ansonsten müssen Sie eine Elektrofirma beordern, welche dies macht. Dies kostet natürlich Extra. Die CE-Konformitätserklärungen liegen noch nicht vor.

Aber es ist schon ein Witz, wie generell mit der Sache umgegangen wird. Ich glaube es gibt kaum eine Firma, welche eine Erstprüfung durchführt. Alleine schon, das es keine Pflicht ist ohne vertragliche Zusicherung die Prüfprotokolle zu bekommen ist lachhaft.

Die Frage ist nur, was ist im Falle eines Rechtsstreites vor Gericht passiert?

Generell würde ich nach Aussage des Herstellers und der evtl. Angabe in einer CE-Konformitätserklärung ja davon ausgehen, dass eine Erstprüfung (auch ohne Prüfprotokolle) durchgeführt wurde. Auch wen dies so, wie bei X anderen neu angeschafften Maschinen und Anlagen nicht ist.
Ich, als Prüfer für die Wiederholungsprüfungen, setze nach einer Gefährdungsbeurteilung den Zeitraum für die nächste Prüfung fest. Evtl. erst in 4 Jahren (ist nur angenommen). In der Zwischenzeit passiert ein Schlimmer Unfall durch eine Körperdurchströmung.

Wer ist dann der Schuldige?

Ich nehme mal an, dass im schlimmsten Falle der Arbeitgeber, bzw. ich als VEFK mit vor Gericht stehen werde, weil nicht geprüft wurde, ob eine Erstprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder nicht.

Re: Erstprüfung von Maschinen

Verfasst: Dienstag 24. Juli 2018, 16:42
von IH-Elektriker
Erst mal ist und bleibt in Deutschland der Hersteller einer Maschine derjenige der seinen Kopf für eine "fehlerhafte" Maschine hinhalten muss. Nicht der Betreiber. Das ist natürlich schön für den Betreiber, allerdings hat der eben auch die Pflicht neue Maschinen zu "überprüfen" ob die Maschine sicher und geeignet für die damit zu erledigenden Arbeiten ist.

Sollte es somit zu einem Unfall, ggf. mit tödlichem Ausgang aufgrund eines Fehlers an der Maschine kommen welcher bei einer gewissenhaft durchgeführten Erstprüfung entdeckbar und somit vermeidbar gewesen wäre bleibt immer noch der Hersteller in der Haftung. Allerdings muss der Betreiber ebenfalls prüfen ob er die Maschine einsetzen kann - wie tiefgehend diese Prüfungen sein müssen ist allerdings Ermessenssache und hängt vom Maschinentyp ab. Eine komplexe Anlage die alleine schon eine Halle ausfüllt wird intensiver vom Betreiber überprüft werden müssen wie ein kleines Bearbeitungszentrum mit 3m x 5m Grundfläche oder eben eine Tischkreissäge ;)

Es wird sicherlich niemand verlangen das ein Betreiber quasi Reengineering betreibt und die Maschine hinsichtlich ihrer Sicherheit bis ins kleinste Detail untersucht und bewertet incl. Risikoanalyse und einer kompletten messtechnischen Überprüfung, aber sich einfach zurücklehnen und auf das CE-Zeichen verlassen und sonst nichts tun wird definitiv auch zu wenig sein.

Wenn der Betreiber aber nachweisen kann das er nach dem Kauf und Aufstellung der Maschine eine entsprechende Abnahme gemacht hat und Sicherheitseinrichtungen wie NOT-HALT, Türverriegelungen überprüft bevor die Maschine in die Produktion geht und wenn der Betreiber eine ordentliche Gefährdungsanalyse durchgeführt sowie sein Personal entsprechend unterwiesen hat und dies alles entsprechend dokumentiert sollte er eigentlich auf der sicheren Seite sein.

Von elektrischer Seite aus ist für mich hier ebenfalls eine Gefährdungsanalyse wichtig – wie „gefährlich“ ist die Umgebung und das Personal für die elektrische Ausrüstung, denn danach richtet sich meiner Meinung nach das Intervall für Folgeprüfungen und ggf. auch regelmäßige Wartungsarbeiten. Diese Betrachtung kann und muss der Betreiber durchführen denn nur er kennt die späteren Einsatzbedingungen – Einschicht oder Dreischicht, ggf. nur sporadische Nutzung oder Dauernutzung 24/7, wie qualifiziert und zuverlässig ist das an der Maschine eingesetzte Personal, wie sind die Umgebungsbedingungen hinsichtlich Schmutz/Dreck und Temperaturen, aggressive Medien usw.

Habe ich als VEFK auch das durchgeführt, ggf. in der Gefährdungsanalyse der Maschine bzw. des Arbeitsplatzes an der Maschine so trifft mich eigentlich keine Schuld – wie das im Falle eines Falles bei einem ggf. tödlichen Unfall ein Staatsanwalt und/oder Richter sieht ist allerdings wiederum was anderes.

Re: Erstprüfung von Maschinen

Verfasst: Dienstag 24. Juli 2018, 18:07
von Olaf S-H
Moin IH-Elektriker,

für die Inbetriebnahmefreisprechung des Auftraggebers gibt es doch die Errichterbestätigung (DGUV Grundsatz 303-003 bzw. BGG 960). Damit ist die Forderung aus der DGUV Vorschrift 3 nach geprüften Anlagen/Maschinen erstmal erfüllt. Muss man nur machen. :D

Gruß Olaf

Re: Erstprüfung von Maschinen

Verfasst: Mittwoch 25. Juli 2018, 05:48
von Snippy30
Ist natürlich keine schlechte Absicherung. Muss halt noch angepasst werden (BGV A3 usw.), ob dass aber einer von den Herstellern/Errichter unterschreibt?

Re: Erstprüfung von Maschinen

Verfasst: Mittwoch 25. Juli 2018, 06:55
von Olaf S-H
Moin Snippy,

es ist wieder das leidige Thema.

§ 5 (4) DGUV Vorschrift 4 schreibt hierzu, dass sich der Unternehmer (Betreiber) von der Pflicht zur Prüfung vor der Inbetriebnahme entbinden lassen kann. Dort steht nicht, dass der Hersteller (Errichter) dieses auch bestätigen muss. Auch hier tut man gut daran, dies in die Bestellung einzubinden.

Aber: Versuchen kann man es doch mal. Bitte doch einfach den Hersteller um die Rücksendung des ausgefüllten DGUV Grundsatzes 303-003.

Gruß Olaf

Re: Erstprüfung von Maschinen

Verfasst: Sonntag 29. Juli 2018, 12:57
von Snippy30
Und was ist der unterschied zwischen der 303-003 und 303-004?

Re: Erstprüfung von Maschinen

Verfasst: Sonntag 29. Juli 2018, 14:03
von Olaf S-H
Moin Snippy,

hast recht. Bei Dir wäre es der DGUV Grundsatz 303-004 (Inhaltsgleich zum DGUV Grundsatz 303-004).

Gruß Olaf

Re: Erstprüfung von Maschinen

Verfasst: Sonntag 29. Juli 2018, 20:05
von Snippy30
Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 29. Juli 2018, 14:03 Moin Snippy,

hast recht. Bei Dir wäre es der DGUV Grundsatz 303-004 (Inhaltsgleich zum DGUV Grundsatz 303-004).

Gruß Olaf
Was meinst du damit?

Re: Erstprüfung von Maschinen

Verfasst: Montag 30. Juli 2018, 01:35
von Olaf S-H
Moin Snippy,

upps, ein Tippfehler. 303-003 und 303-004 sind inhaltsgleich.

Gruß Olaf

Re: Erstprüfung von Maschinen

Verfasst: Montag 6. August 2018, 09:42
von Snippy30
Sorry, dass ich jetzt das Thema nochmal aufwärmen muss, aber wo genau steht geschrieben, dass die Erstprüfung nach 0113-1 der Hersteller machen muss?
Stehe da jetzt was auf dem Schauch, nachdem wir nun die das Formular des DGUV Grundsatzes 303-004 an unsere Lieferanten geschickt haben und jetzt die Fragen von denen kommen.

Ist die Prüfung Voraussetzung deren CE-Konformitätserklärung? Und wo steht dies?