Erstprüfung von Maschinen

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Snippy30
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Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Snippy30 »

Während und nach der Errichtung einer Anlage ist der Hersteller, bzw. der Errichter ja verpflichtet eine Erstprüfung nach VDE 0100-600 bzw. VDE 0113-1 durchzuführen. In unserem Betrieb wurde ein neues BHKW aufgestellt. Nach Anfrage beim Hersteller bzw. Errichter der Anlage sei diese Prüfungen angeblich Betreibersache. Es steht sogar in deren CE-Konformitätserklärung, das Zitat "folgende Normen wurden angewandt: DIN EN 204-1/A1 und VDE0113-1 A1:2009-10".
Klar ist, das dies Sache des Errichters oder Herstellers ist und ich hacke auch noch intensiv nach, aber:

Würde diese CE-Konformitätserklärung des Errichters als Nachweis einer Erstprüfung ausreichen?

Aus Arbeitsschutzrechtlichen Gründen hätte ich allerdings gerne das komplette Prüfprotokoll.
Welche Handhabe habe ich gegen so eine Firme, wenn Sie die Prüfprotokolle nicht herausgibt?
Olaf S-H
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Olaf S-H »

Snippy30 hat geschrieben: Freitag 13. Juli 2018, 06:22 ... Aus Arbeitsschutzrechtlichen Gründen hätte ich allerdings gerne das komplette Prüfprotokoll. ...
Moin Snippy,

dieser Punkt gehört in die Ausschreibung. Dann ist die Sache klar und eindeutig. Heilungen im Nachhinein sind immer schwierig und meistens teuer.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Probator
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Probator »

Snippy30 hat geschrieben: Freitag 13. Juli 2018, 06:22Aus Arbeitsschutzrechtlichen Gründen hätte ich allerdings gerne das komplette Prüfprotokoll.
Welche Handhabe habe ich gegen so eine Firme, wenn Sie die Prüfprotokolle nicht herausgibt?
Schau ins Pflichtenheft, was (vor dem Kauf) vereinbart wurde .
Kontrolliere auch gleich, ob ein Schaltplan mitgeliefert wurde.

Beides ist nicht Pflichtbestandteil beim Kauf einer Maschine, sondern muss vertraglich geregelt werden.

Die Erstprüfung muss natürlich der Maschinen-Hersteller machen - sofern er elektrisch mehr macht, als ein paar zugekaufte Fertigkomponenten über Steckverbinder zusammenzustecken.
Zuletzt geändert von Probator am Samstag 14. Juli 2018, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Snippy30
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Snippy30 »

Sprechen wir jetzt von unterschiedlichen Sachen?

Ich dachte immer, dass der Hersteller oder der Errichter dazu verpflichtet ist, eine Erstprüfung durchzuführen?
Probator
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Probator »

Ist er. Aber er ist nicht verpflichtet, dir das Protokoll auszuhändigen.
Genauso wenig wie die Software, die auf einer SPS läuft, Konstruktionszeichnungen oder einen detaillierten Schaltplan.

Wenn du das haben will - vorher in den Vertrag reinschreiben. Ich empfehle, da mal mit den Einkäufern zu sprechen - für zukünftige Anschaffungen.
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Snippy30
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Snippy30 »

Danke Dir für den Tipp
Olaf S-H
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Snippy,

Probator hat es genau richtig ausgeführt. Das Prüfprotokoll muss erstellt werden. Ob es übergeben werden muss ist dann Vertragssache - leider.

Gruß Olaf
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Probator
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Probator »

Freundlich fragen kostet nichts.
Wenn in diesem Fall aber der Hersteller behauptet, diese Prüfung sei Betreibersache, dann wird er vermutlich selbst nichts vorzuweisen haben.
Kann man überlegen, ob man da nochmal was kauft...
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Snippy30
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Snippy30 »

Falls es interessiert:

Ich hab die Frage auch ans KomNet geschickt und folgende Antwort bekommen:

Bindend sind in jedem Fall die staatlichen Vorschriften. Diese Forderungen sind einzuhalten.


Die Anwendung von Normen ist hingegen freiwillig.




Für Normen gibt das Deutsche Institut für Normung unter www.din.de eine Erläuterung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Normen:

"Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Daneben helfen sie im Fall einer möglichen Haftung: Wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen."




Grundsätzlich gilt zur Prüfung vor Inbetriebnahme folgendes:

Ihre Anlage ist in der Regel eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Seitens des Herstellers (der Gesamtmaschine) ist keine Prüfung vorgeschrieben, da die Einhaltung von Normen freiwillig ist. Wenn jedoch der Maschinenhersteller in der Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie die Einhaltung der (DIN) EN xyz angegeben hat, sind vor der Erstinbetriebnahme, die in dieser Norm angegebenen Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren. Diese Pflicht nach der Maschinenrichtlinie hat der Maschinenhersteller gegenüber dem Gesetzgeber (Die Bundesrepublik Deutschland als EU-Mitgliedsstaat) aber nicht gegenüber seinem Auftraggeber.




Inwieweit etwaige Prüfungen, Vertraglich zwischen Ihnen geregelt wurden, können wir nicht einschätzen. Hierbei handelt es sich um eine Arbeitsrechtliche Fragestellung welche wir nicht beantworten können und dürfen.
IH-Elektriker
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von IH-Elektriker »

Viele Hersteller schreiben in ihre CE-Konformitätserklärung die EN60204-1 explizit rein. Dann haben diese Hersteller verloren und müssen eine Erstprüfung nach EN60204-1 durchführen - und zwar theoretisch vor der ersten Inbetriebnahme.

Was damit aber noch lange nicht geklärt ist wäre die Tatsache wie die Prüfung gegenüber dem Kunden dokumentiert wird. In der EN60204-1 werden betreffend des Dokumentationsumfanges unter 17.2 eben keine Prüfprotokolle mit aufgelistet. Somit muss der Hersteller - wenn nichts anderes vereinbart - keine Protokolle herausgeben und ist mit der Aussage "die EN60204-1 wird eingehalten und somit waren alle Prüfergebnisse in Ordnung" gegenüber dem Kunden eigentlich fein raus.

Wobei ein gewissenhafter Hersteller intern seine Prüfergebnisse entsprechend dokumentiert und im Normalfall diese auf Verlangen auch dem Kunden im Rahmen eines partnerschaftlichen Kunden-Lieferanten-Verhältnisses nichts dagegen spricht dem Kunden eine Kopie der Protokolle zukommen zu lassen, auch wenn der Kunde eigentlich keinen "Rechtsanspruch" auf diese Protokolle hat ;)

Normal ist es empfehlenswert im Lastenheft zur Maschine bzw. bei der Maschinenbestellung schriftlich zu fixieren welche Dokumente bzgl. Prüfungen vom Hersteller mitgeliefert werden. Dann gibts keine Diskussionen ob Ja oder Nein und ich erspare mir als Betreiber die Arbeit eine eigene Erstmessung zu machen....
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