schneidy hat geschrieben:Es handelt sich um Maschinenschaltschränke (wir sind Hersteller),
in der 60204-1 habe ich dazu nichts konkretes gefunden.
Die Jungs die die Schränke verdrahten müssen stöhnen, die Planer sagen "gib mir was wo es steht das der Schrank zu voll ist - und wir ändern das".
Es stehen da betriebswirtschaftliche Gründe auf einen hart umkämpften Markt natürlich auch im Raum. Da ist ein "nice to have" nicht durchsetzbar.
Bei einem Maschinenschaltschrank wird wohl neben o.g. Schalschranknorm auch die VDE 0113, Stichwort EMV zu beachten sein und Grundsätze aus der VDE 0100-100 Stichwort Ziffer 34..
Ich denke es geht da weniger um Erweiterungen, der Schrank ist ja für die bestimmte Maschine gebaut, sondern eher wirklich um EMV und bequeme und sicherer Zugänglichkeit für Wartung und Instandsetzung, z.B. hoch und querlaufender Kabelkanäle mit Trennung von Steuerleitungen und Leistungsleitungen für Antriebe, das ist die Kunst.
Damit kann man dann auch Erwärmungsproblematiken besser beherrschen
als wenn alles in einem Kanal liegt.
Interessant wäre z.B. bei neu zu bauenden Maschinen die Möglichkeit auch im Bereich der Einspeisung die Option vorzusehen Leistungsparameter so messen und verarbeiten zu können, daß sie entsprechend Energiewirtschaftsgesetz elektronisch bis zur Kaufmännischen GF durchgestellt werden können und von dort auch automatisch nur aus diesen Gründen in die Start / Stop Funktionen der Maschine eingegriffen werden können. Damit wäre z.B. aus heutiger Sicht möglicherweise zu rechnen.
Wenn man so etwas nicht gleich einbaut oder vorsieht, sollte man dort so viel Platz lassen, daß der Kunde oder dessen Tüftler im Rahmen des BVW so etwas einmal nachrüsten können.
Eine andere Sache wäre z.B. in Beachtung der Problematik Frequenzumrichter und RCD die Tatsache, daß ja entgegen heutiger Praxis, daß RCD B o.ä. nachträglich in der Anlage errichtet werden, eigentlich gemäß
Produktsicherheitsgesetz und ASG die Bekämpfung der Gefahr so nahe wie möglich an der Quelle erfolgen sollte, d.h. eigentlich jede derartige Maschine eine entprechende Erkennungs- und Abschaltvorrichtung intern haben müßte. Um so etwas auch in der Maschine nachrüsten zu können, müßte im Anschlußbereich im Sinne der EMV Problematik aus VDE 0113 ebenfalls Platz sein, wenn noch nicht so implementiert.
Das sind absehbare Sachen, die man auch als Verkaufsargument nutzen könnte und daher im Wettbewerb sicher auch Platz dafür vorgesehen werden könnte.
Übersichtlichkeit der Maschine ist sicher auch ein gutes Verkaufsargument
im Sinne der Instandhaltung und das braucht auch Platz.
Man muß da nur einmal darüber nachdenken, daß Platzminimierung nicht die einzige Prämisse ist.