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Maschineninstallationen: Steckdosen über RCD?

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 20:03
von cyclist
Hallo zusammen!
Bei einer Prüfung einer Produktionsmaschine fiel mir auf, das die Schukosteckdosen und die CEE 16A Steckdosen nicht über einen RCD abgesichert sind.
Das nach DIN VDE 0100-410:2007-06 eigentlich ein RCD vorhanden sein muss, ist bekannt und auch gut so. dafuer1
Gibt es evtl. in der DIN VDE 0113 und deren Unternormen eine Regel, das man bei Maschinen auf den RCD verzichten kann?

Die Steckdosen sind alle laienbedienbar, die an den Maschinen tätigen Personen (Produktionsmitarbeiter) keine EFK/EUP oder sonstwie besonders e-technisch unterwiesene Personen. Auch sind die Steckdosen nicht unbedingt auf ein bestimmtes BM festgelegt oder in einem nicht frei zugänglichen Bereich der Maschine. Die CEE 16A sind auch nur "normale" fünfpolige Steckdosen und nicht solche mit anderer "Uhrzeit".
Auch wird der Maschinenbereich manchmal recht "unsensibel" nass gereinigt...

Ein Teil der CEE 16A Steckdosen wird wiederum für den Anschluss eines eigenständigen Maschinenmoduls incl. eigenen Steuerkasten o. -schrank genutzt und enthält zum Teil auch Frequenzumrichter (was dann ja einen RCD Typ B/B+ erfordert in der vorgeschalteten UV).

Wenn es denn hierzu eine Ausnahme gibt, dann würde mich interessieren, wo genau.
Das. wenn denn ein RCD nachgerüstet würde, dieser ein Bemessungsdifferenzstrom von 30mA hat, ist schon klar.

dank1 schon mal!

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 20:41
von kabelmafia
Moin,

das ist ganz einfach. Die akteuelle VDE 0113-1 kennt den Zusatzschutz nach DIN VDE 0100-410:2007-06 einfach nicht. Die im Anhang A beschriebenen Schutzmaßnahmen basieren noch auf IEC 60364-4-41:2001.

Natürlich kann man empfehlen einen RCD bei Maschinen empfehlen, rein normativ kennt die VDE 0113-1 überhaupt keine RCDs.

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 20:58
von cyclist
Hallo KM!
dank1
Natürlich kann man empfehlen einen RCD bei Maschinen empfehlen, rein normativ kennt die VDE 0113-1 überhaupt keine RCDs.
Hatte sowas in der Art schon vermutet... hair1

Dann wird halt der RCD über meine Mängelliste und über die zu erstellende Gebe kommen müssen... ;)

Verfasst: Donnerstag 14. Juli 2016, 21:47
von Olaf S-H
Moin cyclist,

die VDE 0100-410 gilt nicht für Maschinen. Leider! Hier muss man immer gut argumentieren - Stichwort leitfähige Umgebung.

VDE 0100-100:2009-06, 11.3 k)

Gruß Olaf

Verfasst: Donnerstag 14. Juli 2016, 22:28
von cyclist
Hallo Olaf!
Naja...
Hier muss man immer gut argumentieren
Ich schrieb es ja schon, in der Gebe muss ja auch die elektr. Gefährdung beurteilt u. bewertet werden, dann ist man ruckzuck beim RCD mit 30mA... :D
;)
Werde am Montag das mal mit dem Kunden durchsprechen.

Verfasst: Sonntag 17. Juli 2016, 22:46
von NurNeugierig
@Olaf: die VDE 0100-410 gilt nicht für die Maschinen, aber für die Steckdosen an denen sie angeschlossen werden. Aber leider nicht rückwirkend. :D

Ich denke mal das haste/habt Ihr auch so gemeint, ne? :rolleyes:

Verfasst: Montag 18. Juli 2016, 06:43
von Olaf S-H
NurNeugierig hat geschrieben:... aber für die Steckdosen an denen sie angeschlossen werden ...
Moin NurNeugierig,

und wenn die Maschine einen Festanschluss hat, dann sieht es wieder schlecht aus.

Gruß Olaf

Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2017, 12:54
von schneidy
Hallo, soweit mir bekannt ist, müssen alle Steckdosen die von Laien bedienbar sind, mit RCD ausgerüstet werden.
Egal wo sie montiert sind (Wand, Maschinenstruktur, Schutzzaun, etc. )!
Eine Ausnahme bilden hier nur die Servicesteckdosen innerhalb des abschließbaren Schaltschrankes (Steckdosen die zur Aufnahme eines Programmiergerätes gedacht sind). Werden Maschinen in die Schweiz verkauft, so müssen auch diese Servicesteckdosen mit einem RCD abgesichert werden.
Deshalb ist diese Schutzmaßnahme auch nicht nochmal extra in der 60204-1 erwähnt.

Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2017, 15:09
von langer
schneidy hat geschrieben:Hallo, soweit mir bekannt ist, ...
Hallo schneidy,

dann wäre es interessant zu erfahren, auf welchen Grundlagen Dein Wissen basiert.
Kennst Du es nur vom Hörensagen oder kannst Du es anhand von Normen belegen?

Gruß
langer

Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2017, 16:06
von Strippe-HH
In einer mir bekannten Kfz-Werkstatt mit älterer Elektroanlage die weit vor 2007 errichtet wurde da wurden nach 2009 neue Hebebühnen eingebaut die an bestehende CEE-Steckdosen angeschlossen wurden, auch hier gibt es geräteintern keine zusätzliche RCD-Absicherung für die Steckdosen.
Der Besitzer der Werkstatt meinte auf meinem vorsorglichen Hinweis nur dazu:" an diesen Steckdosen würde ohnehin nur eine Kabelleuchte angeschlossen werden die keine Erdung hat und sonst nichts weiter, und ich lasse doch nicht immer alles umbauen nur weil sich ewig die Bestimmungen ändern"