Vielleicht hilft das hier den einen oder anderen weiter:
DIN VDE 0104-100
Anwendungsbereich:
Die DIN VDE 0100-410 enthält Anforderungen an den Schutz gegen den elektrischen Schlag. Dabei werden der Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und der Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) von Personen und Nutztieren betrachtet. Die Norm behandelt die Anwendung und Koordinierung von Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen und ist damit als Sicherheitsgrundnorm hinsichtlich des Schutzes gegen den elektrischen Schlag zu betrachten.
Schutz gegen elektrischen Schlag
RCDs gefordert:
a) für Steckdosen ≤ 20 A, für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt
b) für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel ≤ 32 A
Ausnahmen für die Anforderung unter Punkt a)1):
Steckdosen, die ausschließlich durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden und für die gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass Laien diese Steckdosen nicht benutzen
Steckdosen, die zur Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, unter der Voraussetzung, dass diese ständig messtechnisch überwacht werden (z.B. RCMs) und dass das rechtzeitige Erkennen und Beheben von Fehlern und Schäden sichergestellt ist. Dies erfordert organisatorische Maßnahmen zur Fehlerbehebung.
Steckdose, die für den Anschluss nur eines bestimmten Betriebsmittels errichtet wird, wenn sichergestellt ist, dass diese Steckdose dauerhaft über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage für dieses bestimmte Betriebsmittel genutzt wird.
Weiterhin BetrSichV:
§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeits-mittel verwenden lassen, die gegen Gefähr-dungen ausgelegt sind durch
1. die von ihnen ausgehenden oder verwende-ten Energien,
2. direktes oder indirektes Berühren von Tei-len, die unter elektrischer Spannung stehen, oder
3. Störungen ihrer Energieversorgung.
Wenn man alle Normen und Richtlinien zusammenträgt, kommt man zum Schluss:
Ein Arbeitsmittel schließt eine elektrische Anlage ein, eine elektrische Anlage schließt eine Maschine ein.
Wird eine Norm für ein bestimmtes Betriebsmittel konkreter dann gilt die spezifische Norm (vergleiche A-B-C Normen), wenn nicht dann ist die übergeordnete Norm zu beachten.
Über allen steht jedoch das ArbSchG und die BetrSichV, welche besagen das der Arbeitgeber sichere und geprüfte Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
muss um den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Bei Bestandsanlagen ist zu prüfen, ob sie zum Zeitpunkt der Errichtung sicher waren. Werden hier jedoch grundlege Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt so ist mehr als zu empfehlen RCDs nachzurüsten.