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SK I Geräte prüfen, aber keine Möglichkeit an PE ranzukommen

Verfasst: Dienstag 21. Juni 2016, 07:43
von Mathew
Hallo,

hab hier immer wieder das Problem beim Prüfen des Schutzleiterwiderstandes an SK I Geräten, bei denen man nirgends
von außen an den PE rankommt.

Heute hatte ich eine kleine Minieinbauspülmaschine deren Gehäuse zwar aus Metall ist, aber der ganze innere Technikteil in einem "Kunststoffrahmen" sitzt. Dann war da noch ein Kaffeevollautomat und ein 5L Boiler.

An diesen Geräten war es nicht möglich einen PE Kontakt zu ertasten.

Reicht hier denn, wenn ich hier eine Schutzleiterstrommessung (Differenzstrommessung) und eine Isolationsprüfung L/N gegen PE über die Anschlussleitung ausführe.

Was macht ihr in solchen Fällen?

Grüsse
Mathew

Verfasst: Dienstag 21. Juni 2016, 09:35
von Fabi aus Berlin
Hallo bei den Geschirrspüler hätte ich bedenken. Wenn das Gehäuse aus leitendem Material hergestellt ist, dann würde ich erwarten dass der PE an dieses angeschlossen ist.

Bei Kaffeemaschinen, die aus nicht leitenden Materialien hergestellt sind, verzichte ich auf die PE-Messung, wenn kein Messpunkt zu finden ist. Als alternative kann man in die Kaffeemaschine Salzwasser einfüllen und dann über das Wasser den PE nachweisen, habe ich aber noch nie gemacht. Bei der Kaffeemaschine RISO, Differenzstrom und, wenn Leitende Teile vorhanden sind IB-Messung.

Hier immer die Sichtprüfung ordentlich durchführen.

Gruß

Fabi aus Berlin

Verfasst: Dienstag 21. Juni 2016, 09:57
von Mathew
Hallo Fabi,

bei der Geschirrspülmaschine handelt es sich um eine von Privileg.Hab alles abgesucht,sogar die Maschine aus dem Unterschrank geholt....aber kein PE Kontakt gefunden.

Was machst du denn bei Untertischboilern.
Hab hier viele an denen du keinen PE Kontakt bekommst.Nicht an den Wasserabgängen und auch nicht am Thermostatregler (auch nicht bei abgezogenem Knopf).

Verfasst: Dienstag 21. Juni 2016, 12:52
von lektro
Folgendes Zitat aus BGI/GUV-I 5090: "Bei einigen SK I-Geräten besteht keine Möglichkeit, mit dem PE verbundene
Teile mit der Prüfsonde zu kontaktieren, z. B. Drucker, Tauchpumpen,
so dass keine Schutzleiter-Widerstandsmessung möglich ist. Der
Prüfer muss auf Basis der Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob die
Sicherheit des Gerätes trotzdem bestätigt werden kann. Hierbei können
Informationen des Herstellers oder die Kenntnis des Geräteaufbaus
nützlich sein."

Verfasst: Dienstag 21. Juni 2016, 15:48
von Mathew
"Hierbei können
Informationen des Herstellers oder die Kenntnis des Geräteaufbaus
nützlich sein."

Das Problem ist oft, die Infos von den Herstellern zeitnah zu bekommen, geschweige denn überhaupt zu bekommen.
Meist musst du deinen Prüfort auch täglich wechseln und must deshalb sofort entscheiden was mit dem Gerät geschehen soll.....

Bsp. 5Liter Boiler:
Sichtprüfung ist OK, Gerät hat keinen äusserlichen Defekt, Messung an PE nicht möglich, Ersatzmessungen im zulässigen Bereich, Funktion OK.

Würde hier sagen Prüfung bestanden, aber wenn dann im Inneren des Gerätes nach 4 Monaten was abbricht und ein gefährlicher Zustand entsteht....was dann ??

Verfasst: Dienstag 21. Juni 2016, 16:33
von lektro
Dann hast du damit nichts zu tun. Der Umfang einer Prüfung ist begrenzt, ein Zerlegen des Prüflings wird auch nicht gefordert, also hast du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Und kannst das nachweisen. Mit den Herstellern ist das wirklich so eine Sache, ich hatte kürzlich eine AEG Kapsel-Kaffeemaschine zu prüfen. Kein PE an der doch sehr auffälligen und aus verchromten Metall gefertigten Schließe für die Kapseln. Bekam dann heraus, dass der PE zwar am Stecker vorhanden, aber im Innern der Maschine aufgelegt wurde, an Bauteilen, die nicht von außen erreichbar sind. Rief darauf hin den ansonsten hervorragenden Service von AEG an, teilte meine Beobachtung mit und bekam zur Antwort, dass der Umstand, kein Schutzleiter an berührbaren Teilen, bekannt wäre. Diese Aktion bezahlt kein Kunde. Deshalb sind so Aussagen wie "Informationen des Herstellers" wirklich mit Vorsicht zu behandeln. Gut, hinterher ist man immer schlauer.

Verfasst: Mittwoch 22. Juni 2016, 10:36
von Mathew
Danke Euch für eure Tipps und Antworten!
Würde mich weiterhin intressieren wie das die anderen Kollegen hier so handhaben!

Grüsse Mathew

Verfasst: Donnerstag 23. Juni 2016, 13:00
von Funker
In so einem Fall würde ich mir auch immer die Anlage ansehen.
Wenn die Küchengeräte an Steckdosen mit RCD 30 mA betrieben werden,
und nach gewiesen werden kann, daß dieser auslöst, z.B. mit Prüftaste oder noch besser durch Messung, kann man für das Gerät dann auch eine Sicherheitsaussage bezogen auf den konkreten Betriebsort geben - das heißt vermischte Prüfschritte von VDE 0105 - 100 und VDE 0701-0702 anwenden.
Der Sicherheit ist das bestimmt nicht abträglich.

Verfasst: Donnerstag 23. Juni 2016, 20:14
von i_do_it
Mathew hat geschrieben: Bsp. 5Liter Boiler:
Sichtprüfung ist OK, Gerät hat keinen äusserlichen Defekt, Messung an PE nicht möglich, Ersatzmessungen im zulässigen Bereich, Funktion OK.

Würde hier sagen Prüfung bestanden, aber wenn dann im Inneren des Gerätes nach 4 Monaten was abbricht und ein gefährlicher Zustand entsteht....was dann ??
Das hast du auch nicht im Griff wenn heute eine Messung am PE möglich ist.

Verfasst: Montag 27. Juni 2016, 08:32
von Mathew
Funker hat geschrieben:In so einem Fall würde ich mir auch immer die Anlage ansehen.
Wenn die Küchengeräte an Steckdosen mit RCD 30 mA betrieben werden,
und nach gewiesen werden kann, daß dieser auslöst, z.B. mit Prüftaste oder noch besser durch Messung, kann man für das Gerät dann auch eine Sicherheitsaussage bezogen auf den konkreten Betriebsort geben - das heißt vermischte Prüfschritte von VDE 0105 - 100 und VDE 0701-0702 anwenden.
Der Sicherheit ist das bestimmt nicht abträglich.
Hallo Funker,

was aber nun wenn hier kein RCD vorgeschaltet ist ?
Ich kann doch dann nicht, wie in diesem Fall, die drei vorhandenen Geräte ohne Möglichkeit der PE Messung (Kaffeevollautomat,Kleinspülmaschine,5L Boiler)alle außer Betrieb setzen wenn äußerlich sonst nichts ersichtlich wäre...oder?